Gibt es ein Leben nach dem Tod? Im Internet auf jeden Fall. In der digitalisierten Welt hinterlassen Menschen zu viele Spuren im Netz, als dass diese mit dem Verstorbenen einfach so verschwinden würden. Aber wer bestimmt über diesen digitalen Nachlass eigentlich?
Bisher ist nicht genau geregelt, wer Herr über das digitale Erbe eines Verstorbenen ist. Am 12. Juli könnte sich das ändern. Dann nämlich spricht der Bundesgerichtshof das Urteil in dem Fall, ob Eltern einer verstorbenen Jugendlichen Zugang zu deren Facebook-Profil bekommen. Es könnte grundsätzlich geklärt werden, ob das digitale Erbe dem analogen gleichzustellen ist und wie etwa Briefe ebenfalls in die sogenannte Gesamterbfolge übergeht.
Auch die fränkische Netzwelt blickt gespannt nach Karlsruhe. Denn ebenfalls in der Region sind die meisten Leute in sozialen Netzwerken aktiv oder haben zumindest Zugänge zu anderen Online-Diensten wie Google, Apple und Mailanbietern. Das Problem: Bisher entscheiden die Unternehmen selbst, wie sie mit den Internet-Relikten umgehen.
"Tod ein Stück weit besiegen"
"Die moderne Technik kann den Tod ein Stück weit besiegen", lautet die These des Passauer Soziologen Thorsten Benkel. Wie sich der digitale Wandel auch im Trauerprozess bemerkbar macht und was das unter Umständen für rechtliche Konsequenzen mit sich bringen kann, haben er und der IT-Rechtler Chan-jo Jun aus Würzburg
hier genauer erklärt (inFranken-Premium). Eben weil die es noch keine einheitlichen Gesetze gibt, handhaben die Unternehmen das sehr unterschiedlich. Ein Überblick.
InFranken-Redakteur Stephan Großmann hat in einem
Kommentar aufgeschrieben, warum er später einmal lieber in Ruhe gehen würde, anstatt als Geist in der virtuellen Welt weiterzuspuken. Aus diesem Thema ergeben sich überdies ganz praktische Fragen, wie Internetnutzer schon zu Lebzeiten mit ihrem digitalen Erbe umgehen können und sollen. Die wichtigsten haben wir (für Premium-Leser kostenlos)
hier zusammengestellt.