Erbe rechtzeitig regeln

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Es lohnt sich, zu Lebzeiten über den eigenen digitalen Nachlass nachzudenken. Symbolfoto: www.pixabay.com/janeb13
Es lohnt sich, zu Lebzeiten über den eigenen digitalen Nachlass nachzudenken. Symbolfoto: www.pixabay.com/janeb13

Es gibt viel zu beachten, um richtig mit dem Digitalen Nachlass umzugehen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gibt wertvolle Tipps.

Smartwatches, Fitnessarmbänder oder intelligente Sprachsteuerungsprogramme für den Wohnzimmertisch - die Welt der Vernetzung spinnt sich weiter. So hilfreich und nützlich die Technik sein mag, die Menschen hinterlassen überall Spuren. Was aber geschieht mit den Daten, wenn einem Nutzer plötzlich etwas zustößt, er gar verstirbt?

"Es ist ratsam, sich frühzeitig Gedanken über den digitalen Nachlass zu machen", sagt Jennifer Kaiser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Das Wichtigste sei, sich klar zu machen, auf welchen Internetseiten man sich ein Benutzerkonto angelegt hat. Diese Liste könne man durchgehen, nach Relevanz checken und sich gegebenenfalls von einigen Diensten abmelden. Die Verbraucherzentrale rät darüber hinaus, sich eine Liste aller Accounts mit Benutzernamen sowie Passwörtern anzufertigen. Diese Liste sollte idealerweise auf einem verschlüsseltem USB-Stick gespeichert sein, der an einem sicheren Ort deponiert ist.


Person des Vertrauens bestimmen

"Nutzer sollten eine Person ihres Vertrauens zu ihrem digitalen Nachlassverwalter bestimmen", so Kaiser. Am besten schriftlich mit einer Vollmacht oder testamentarisch. Es lohne sich, seine Vorstellungen detailliert niederzuschreiben, um etwaigen Missbräuchen vorzubeugen.

Mittlerweile haben Unternehmen das Geschäft mit den Daten erkannt und bieten eine kommerzielle Verwaltung des digitalen Nachlasses an. "Wir warnen vor gewerblichen Nachlass-Verwaltern", sagt Kaiser. Das Problem: Es ließe sich nur schwer beurteilen, ob und wie sicher diese Firmen arbeiten. Vor allem Passwörter und Endgeräte wie Smartphones und Tablets sollten laut Verbraucherzentrale nicht an kommerzielle Anbieter übergeben werden.