Im April 2018 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative des damals frisch zum Ministerpräsidenten aufgestiegenen Markus Söder (CSU), der stets betont, das Kreuz gehöre zu Bayern, den "Kreuzerlass" beschlossen. Trotz starker Kritik - sogar von den Kirchen, die Söder vorwarfen, das christliche Symbol für Wahlkampfzwecke zu missbrauchen - trat der Erlass im Juni 2018 in Kraft.
Fällt nicht unter Söders "Kreuzerlass": Das ist der Grund
In Paragraf 28 der Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats heißt es seither: "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen." Auch der Artikel 7 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, wonach in Grundschulen in jedem Klassenzimmer ein Kreuz aufzuhängen ist, und der über sogenannte Verweisungsnormen auch für Mittel- und Förderschulen gilt, gilt demnach nicht für Gymnasien. "Für Gymnasien gibt es eine solche Norm nicht", heißt es vom Verwaltungsgerichtshof.
Die Revision gegen die Entscheidung wurde nach Gerichtsangaben nicht zugelassen - dagegen kann jedoch binnen einer Woche noch Beschwerde eingelegt werden. CSU-Politiker bedauerten das Urteil. "Bayern ist ein Land der Vielfalt und der Toleranz, aber Bayern ist eben auch ein Land mit christlich-abendländischer Prägung", sagte der Fraktionschef der Christsozialen im bayerischen Landtag, Klaus Holetschek. Das Kreuz stehe nicht nur für den christlichen Glauben, sondern auch für Werte wie Nächstenliebe, Barmherzigkeit und Verantwortung füreinander.
Staatskanzleichef Florian Herrmann betonte, das VGH-Urteil sei keine Grundsatzentscheidung, sondern ein Einzelfallurteil. Es betreffe auch nicht den Kreuzerlass der Staatsregierung für die Gebäude von Behörden. Dieser sei vom VGH bereits zweimal vollumfänglich bestätigt worden, sagte Herrmann. "Das Kreuz ist ein Zeichen unserer kulturellen und historischen Prägung."
"Hat auch in Gymnasien zu hängen": Freie Wähler kritisieren Gerichtsurteil
Deutlicher wurden die Freien Wähler. "Der Richterspruch ist ein harter Schlag für das in Bayern besonders tief verwurzelte Christentum", sagte FW-Fraktionschef Florian Streibl. "Wenn das Kreuz in Grundschulen und Förderschulen hängt, dann hat es auch in Gymnasien zu hängen."
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur handelt es sich bei der betroffenen Schule um das Hallertau-Gymnasium in Wolnzach im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm. Die Schulleitung wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Urteil äußern und auch nicht zu der Frage, ob das Kreuz dort bereits abgenommen wurde oder nicht. Sie verwies an das bayerische Kultusministerium.
Nach Angaben auf der Homepage des Gymnasiums ist die Schule religiös geprägt. "Neben Meditationsraum und Altar besitzt unsere Schule auch ein großes Kreuz für die Gottesdienstfeiern und zahlreiche kleine Kreuze, die die Klassenräume zieren. Auch diese wurden von den Schülern im Rahmen des Kunstunterrichts aus Holz, Nägeln und Scherben gebaut", heißt es dort. Der Meditationsraum wurde den Angaben zufolge von der katholischen Diözese Regensburg eingerichtet.
Ehemalige Schülerinnen bekamen nicht in allen Punkten Recht
In einer anderen Sache bekamen die jungen Frauen, die nach Gerichtsangaben inzwischen das Abitur abgelegt und die Schule verlassen haben, jedoch nicht recht: Dass sie von der Schulleitung verpflichtet wurden, während des Schulgottesdienstes einen Alternativunterricht zu besuchen, war aus Sicht des Verwaltungsgerichtshofes rechtens.
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