Gäbe es diese Ungleichheit nicht, müsste das Parlament entweder deutlich größer werden oder die Bürger der kleinsten EU-Länder würden lediglich von einem einzigen Abgeordneten vertreten.
Wie geht die Europawahl vonstatten?
Das unterscheidet sich von Land zu Land, teils von Partei zu Partei. In Deutschland stellen die meisten Parteien bundesweit Listen auf, deren Reihenfolge auf einem Parteitag festgelegt wird. Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Menschen von dieser Liste ziehen ein. Bei der CDU/CSU werden Listen nicht bundesweit, sondern auf Landesebene verabschiedet.
EU-weit einheitlich ist, dass die Anzahl der Abgeordneten einer Partei proportional zur Anzahl der erhaltenen Stimmen sein muss. Länderübergreifende Listen gibt es nicht.
Welche Auswirkungen hat die Wahl?
Welche Mehrheiten im Parlament organisiert werden können, hat entscheidenden Einfluss auf neue EU-Gesetze. So musste bei vielen aktuellen Vorhaben wie dem Verbrenner-Aus oder umstrittenen Naturschutz- und Klimagesetzen eine Mehrheit im Parlament zustimmen. Auch bei der Verteilung von Geld, wie bei der EU-Agrarförderung in Milliardenhöhe, hat das Parlament Einfluss.
Die meisten Gesetze werden aber zusammen mit den EU-Staaten verhandelt und müssen auch im sogenannten Rat eine Mehrheit finden. Dort entscheiden Vertreter der nationalen Regierungen. Auf die Mehrheitsverhältnisse in dieser Institution hat die Europawahl keinen direkten Einfluss.
Die Besetzung der EU-Kommission nach der Wahl kann das Parlament hingegen beeinflussen. Die Behörde hat das alleinige Recht, konkrete EU-Rechtsakte vorzuschlagen, die dann von Parlament und den EU-Staaten ausgehandelt werden. Zwar ist es zunächst Aufgabe der Staats- und Regierungschefs, einen Vorschlag für die Präsidentin beziehungsweise den Präsidenten zu machen, das Parlament kann diesen aber ablehnen.
Der Rat und der designierte Präsident erarbeiten dann eine Liste der restlichen Kommissare, je einer aus jedem EU-Staat. Das Parlament muss auch der Ernennung der restlichen Kommissare zustimmen.
Welche nationalen Besonderheiten gibt es?
In Deutschland gibt es wie etwa auch in den Niederlanden keine Sperrklausel. Das heißt, sobald eine Partei rund einen Prozentpunkt bekommt, kann sie mit einem Sitz im Parlament rechnen. In den Niederlanden braucht es knapp 3,25 Prozent für einen Sitz. Zudem besteht in einigen EU-Ländern formell eine Wahlpflicht. Das ist etwa in Belgien, Luxemburg oder Griechenland der Fall.