Viele hätten mit dem Angeklagten nicht zusammenarbeiten wollen. «Wir sind kein Moralgericht, aber von einem Richterkollegen wird man ein Mindestmaß an Anstand erwarten dürfen», sagte der Vorsitzende Richter.
Strafrechtlich relevant wurden zwei Fälle: Als der Verurteilte nach Ansicht des Gesichts versuchte, eine Kollegin gegen ihren Willen unvermittelt auf den Mund zu küssen. Und etwa eine Woche später versuchte er es demnach trotz ihres klaren Neins erneut mit derselben Kollegin in seinem Büro. Er habe sie dabei gegen eine Tür gedrückt. In beiden Fällen habe er sich strafbar gemacht.
Verurteilter hatte etwa zweijährige Affäre mit Kollegin
Auch moralisch wirkte der Richter auf den Verurteilten ein: «Wenn ich meiner Frau all das erzählen würde, dann hätte ich morgen eine andere Anschrift.»
Mit einer Kollegin führte der Verurteilte eine etwa zweijährige Affäre ‒ bis die Frau diese beendete. Dies wollte der Jurist jedoch nicht akzeptieren, obwohl seine Kollegin ihm etwa mit Nachrichten wie «Bitte hör auf, mir diese Nachrichten zu schreiben» ihren Widerwillen klar signalisierte. Den Tatvorwurf der Nachstellung sah das Gericht damit jedoch noch lange nicht erfüllt.
Mehrere Aussagen der Frauen reichten nicht aus
Stellenweise stand für das Gericht Aussage gegen Aussage, in einigen Fällen stellte es auch Ungereimtheiten in den Äußerungen der Frauen fest. Obwohl die Zeuginnen nach Ansicht des Richters nicht gelogen haben, reichten viele Aussagen nicht für eine strafrechtliche Verurteilung.
Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht, dass er das objektive Tatgeschehen eingeräumt hatte und nicht vorbestraft war. Zu seinen Lasten stellte es jedoch fest, dass der Jurist die Taten während seiner Dienstzeit im Gericht verübt und dabei seine Machtposition ausgenutzt habe.
Richter: «Hose einfach näher als das Hirn»
Mit mindestens fünf Arbeitskolleginnen hatte der verurteilte Jurist laut Urteil eine Affäre oder versuchte zumindest, diese einzugehen. Der Richter sagte in seiner Urteilsverkündung: «Bei ihnen war die Hose einfach näher als das Hirn.» Der Verurteilte kann binnen einer Woche Revision gegen das Urteil einlegen.