Eine angeklagte Mutter verbirgt im Gerichtssaal ihr Gesicht hinter einer Akte. Sieben Jahre lang und schon vom Babyalter an soll die Frau ihre Tochter im Haus der Großeltern in Attendorn in ...
Bernd Thissen/dpa
Keine Kita, keine Kontakte: Eine Achtjährige wurde 2022 aus einem Haus im Sauerland in NRW befreit. Ihre Mutter und Großeltern sind jetzt angeklagt. Der Prozess beginnt aber nicht wie geplant.
Der Prozess gegen eine Mutter, die ihre kleine Tochter nahezu ihr gesamtes Leben in einem Haus im Sauerland versteckt haben soll, ist kurz nach Beginn unterbrochen worden. Die Frau soll das Mädchen vollständig von der Außenwelt isoliert haben. Die damals Achtjährige wurde 2022 von der Polizei aus dem Einfamilienhaus der Großeltern in Attendorn gerettet.
Der mitangeklagte Großvater des Kindes erschien am Mittwoch (7. Januar 2025) nicht vor dem Landgericht Siegen. Der 83-Jährige wurde laut seinem Rechtsvertreter erst am Vortag aus dem Krankenhaus entlassen und sei bettlägerig.
Tochter von der Außenwelt abgeschottet - normales Leben war ihr nicht möglich
Die Vorsitzende Richterin Sabine Metz-Horst erklärte, es liege kein ärztliches Attest vor. Der Mann sei somit "unentschuldigt abwesend". Aus diesem Grund könne die Anklageschrift nicht verlesen werden. Die Verhandlung wurde nach etwa einer halben Stunde unterbrochen und soll am 12. Januar wie geplant fortgesetzt werden. Offen ist nach Angaben der Richterin, ob das Verfahren gegen den Großvater abgetrennt werden muss.
Der 49-jährigen Mutter des Kindes werden die Entziehung Minderjähriger, Freiheitsberaubung, Misshandlung von Schutzbefohlenen, Körperverletzung sowie die Verletzung von Fürsorge- und Erziehungspflichten vorgeworfen. Sie soll das Mädchen bereits seit frühem Kleinkindalter rund sieben Jahre lang im Haus der Großeltern eingesperrt haben. Der Fall aus Nordrhein-Westfalen hatte bundesweit Entsetzen hervorgerufen.
Wegen Beihilfe mitangeklagt ist neben dem Großvater auch die Großmutter. Die 80-Jährige war beim Prozessauftakt anwesend. Dem Kind war laut Anklage seit 2015 ein normales Leben mit Kita, Schule sowie jeglichen Kontakten zu anderen Menschen verwehrt worden. Es soll in der Isolation erhebliche Entwicklungsrückstände erlitten haben und ist inzwischen zwölf Jahre alt.
Richterin bot ein Rechtsgespräch an
Am Mittwoch erklärte Metz-Horst, sie habe der Mutter und den Großeltern des Kindes bereits zuvor ein Rechtsgespräch angeboten. Dieses Angebot erneuerte sie nun. Ob darauf eingegangen wird, blieb zunächst unklar. Bei einem Rechtsgespräch wird versucht, zwischen den Prozessbeteiligten eine Verständigung zu erreichen, um unter anderem die Dauer des Verfahrens zu verkürzen.
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