Kindergeld, Mietpreisbremse: Das ändert sich am 1. August 2015

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Foto: Ronald Rinklef
Foto: Ronald Rinklef

Mietpreisbremse, mehr Kindergeld und Mindestlohn für Friseure: Ab Samstag, 1. August treten diese Gesetzesänderungen in Deutschland in Kraft.

Ab 1. August 2015 gibt es wieder neue Gesetzesregelungen. Wir haben die wichtigsten zusammengefasst.

Rückwirkend mehr Kindergeld
Rückwirkend zum Jahresanfang steigt das Kindergeld um je vier Euro pro Kind. Damit erhöht sich das Kindergeld für das erste und zweite Kind von 184 auf 188 Euro, für das dritte Kind von 190 auf 194 Euro und für jedes weitere Kind von 215 auf 219 Euro pro Monat.


 
Kindergeld ab 2016 nur noch mit Steuernummer

Unterhalt für Kinder
Die so genannte Düsseldorfer Tabelle gilt ab 1. August 2015. Damit werden die Bedarfssätze für unterhaltsberechtigte Kinder erhöht, das heißt, Väter, die von ihren Kindern getrennt leben, müssen mehr Unterhalt zahlen. Dadurch steigt der Mindestunterhalt für ein Kind bis zum sechsten Lebensjahr von bislang monatlich 317 Euro auf monatlich 328 Euro. Falls der Zahler mehr als 4701 Euro netto pro Monat verdient, werden für junge Leute über 18 in der Regel 807 Euro pro Monat gezahlt. Aber die Tabelle ist eine Richtlinie, kein Gesetz.

Mietpreisbremse
Ab 1. August soll die Mietpreisbremse in Bayern in Kraft treten. Das bedeutet, dass bei Neuvermietungen die Miete höchstens noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Die Regulierung betrifft 144 Städte, darunter 127 in Oberbayern. Aber auch Nürnberg und Würzburg sind dabei.

Mindestlohn für Friseure
Der Mindestlohn im Friseurhandwerk beträgt ab dem 1. August 2015 deutschlandweit 8,50 Euro in der Stunde. Er gilt nicht für Auszubildende und Praktikanten.

Energetische Sanierung
Ab August verbessern sich die Konditionen für die Förderung der energetischen Sanierung. mit dpa