Viele genießen den goldenen Herbst, wenn sich das Laub langsam verfärbt. Mit sinkenden Temperaturen verlieren die Bäume aber auch ihre Blätter. Niederschläge nehmen zu. Beides zusammen verwandelt Bürgersteige in gefährliche Rutschbahnen, was ein hohes Unfallpotenzial birgt. Wer muss sich eigentlich darum kümmern?
Grundsätzlich müssen Stadtverwaltung und Gemeinden für ein Räumen öffentlicher Straßen und Gehwege sorgen, damit ein gefahrloses Bewegen möglich ist, heißt es im Bußgeldkatalog 2023. Durch Satzungen in den Kommunen wird die Verantwortung zum Greifen nach dem Besen vielerorts aber an die einzelnen Hauseigentümer übertragen. Diese können ihre Reinigungspflicht wiederum an die Mieter weitergeben - wie beim Schnee schippen.
Wer dauerhaft kein Laub kehrt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Bayern ist unter Umständen eine Geldbuße möglich. Wenn sich dazu aber noch ein Unfall ereignet, wirken neben der strafrechtlichen Seite auch noch versicherungstechnische Aspekte. Die Haftplicht-Unterstützungs-Kasse Coburg teilt mit, dass die persönliche Haftung dabei eine wesentliche Rolle spielt.
HUK-Coburg rät "säumigen Laubräumern" zur Versicherung
"Bricht sich ein Passant beispielsweise das Bein, weil vergessen wurde, die Blätter wegzufegen, muss der Verantwortliche für den Schaden aufkommen", erklärt die HUK. Übereinstimmend berichtet dies auch das deutsche Unternehmen VHV Versicherungen. Ohne Haftpflichtversicherung kann das teuer werden: Im geschilderten Fall könnten dem Geschädigten Schadensersatz sowie eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall zustehen. Falls die Arbeitsunfähigkeit bestehen bleibt, wären darüber hinaus lebenslange Rentenzahlungen möglich.
Ob und in welchen Umfang der Unfallverursacher durch Nichträumung des Laubes haftet, hängt vom spezifischen Einzelfall ab. Daher ist neben der Haftpflichtversicherung sowieso ein eigenständig und ordnungsgemäßes Entfernen von Laub zu empfehlen. Nähere Informationen gibt es dazu im Video. Zum Beispiel ist es keinesfalls gestattet, die ganzen Blätter einfach auf die Straße zu fegen.
Kennt Ihr zu dem Thema übrigens schon die mögliche Einigung mit eurem Nachbarn? Falls nicht, lest unbedingt mal in den Artikel zur "Laubrente" rein.