Nachdem eine Baustelle beendet ist, bleiben die Schilder oft noch stehen und sorgen für Verwirrung rund um die Verkehrsregeln. Doch was gilt, wenn die Beschränkung weiter sichtbar ist?
Wenn der Grund für die Beschilderung verschwunden ist, die Schilder jedoch noch stehen, ist den meisten Autofahrer nicht klar, an welcher Vorgaben sie sich jetzt halten müssen. Gelten diese Schilder noch? Und welche Konsequenzen drohen bei einem Verstoß?
Gelten die Schilder in einer abgeschlossenen Baustelle?
Wenn die Verkehrsschilder trotz abgeschlossener Bauarbeiten noch stehen, dann sind Autofahrer rechtlich dazu verpflichtet, sich an diese Begrenzung zu halten und das so lange, wie die Schilder sichtbar sind. In der Regel geht es hierbei um Schilder für ein Tempolimit, da innerhalb einer Baustelle in der Regel Tempo 30 gilt.
Auch wenn die Baustelle nicht mehr vorhanden ist, gibt es gute Gründe, warum die Schilder nicht entfernt werden: So benötigt beispielsweise ein neuer Fahrbahnbelag einige Zeit, um vollständig belastbar zu sein. Zudem gibt es unsichtbare Gefahren, wie beispielsweise eine lose Fahrbahnmarkierung oder ungesicherte Bereiche.
Geregelt ist die Vorgabe in Paragraf 39 der Straßenverkehrsordnung: Darin wird gesagt, dass ein Verkehrsschild so lange rechtlich wirksam ist, bis es entfernt wird. Wenn du die Begrenzung ignorierst, dann riskierst du Bußgelder oder Punkte in Flensburg. Wenn du Zweifel an der Notwendigkeit hast, dann solltest du das also nicht auf eigene Faust beurteilen, sondern die zuständige Verkehrsbehörde kontaktieren.
Woran erkennst du, ob das Tempolimit aufgehoben ist?
Generell musst du dich also an das Tempolimit halten, selbst wenn die Baustelle nicht mehr vorhanden ist, die Schilder jedoch noch stehen. Ist das Tempolimit in Kombination mit einem Gefahrensymbol sichtbar, beispielsweise ein Baustellenwarnschild, dann endet das Limit nach der Gefahrenstelle, auch ohne Aufhebungsschild.
Alternativ können Zusatzschilder Informationen darüber geben, wie lange das Tempolimit gilt, zum Beispiel eine konkrete Streckenlänge. Ist die Straße vollständig wiederhergestellt, dann kannst du dich nur an einem Aufhebungsschild orientieren oder die Beschränkung situativ beurteilen.