Bußgelder im Straßenverkehr: Baustelle weg, Beschilderung noch da - was gilt?

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Nachdem eine Baustelle beendet ist, bleiben die Schilder oft noch stehen und sorgen für Verwirrung rund um die Verkehrsregeln. Doch was gilt, wenn die Beschränkung weiter sichtbar ist?

Wenn der Grund für die Beschilderung verschwunden ist, die Schilder jedoch noch stehen, ist den meisten Autofahrer nicht klar, an welcher Vorgaben sie sich jetzt halten müssen. Gelten diese Schilder noch? Und welche Konsequenzen drohen bei einem Verstoß?

Gelten die Schilder in einer abgeschlossenen Baustelle?

Wenn die Verkehrsschilder trotz abgeschlossener Bauarbeiten noch stehen, dann sind Autofahrer rechtlich dazu verpflichtet, sich an diese Begrenzung zu halten und das so lange, wie die Schilder sichtbar sind. In der Regel geht es hierbei um Schilder für ein Tempolimit, da innerhalb einer Baustelle in der Regel Tempo 30 gilt.

Auch wenn die Baustelle nicht mehr vorhanden ist, gibt es gute Gründe, warum die Schilder nicht entfernt werden: So benötigt beispielsweise ein neuer Fahrbahnbelag einige Zeit, um vollständig belastbar zu sein. Zudem gibt es unsichtbare Gefahren, wie beispielsweise eine lose Fahrbahnmarkierung oder ungesicherte Bereiche.

Geregelt ist die Vorgabe in Paragraf 39 der Straßenverkehrsordnung: Darin wird gesagt, dass ein Verkehrsschild so lange rechtlich wirksam ist, bis es entfernt wird. Wenn du die Begrenzung ignorierst, dann riskierst du Bußgelder oder Punkte in Flensburg. Wenn du Zweifel an der Notwendigkeit hast, dann solltest du das also nicht auf eigene Faust beurteilen, sondern die zuständige Verkehrsbehörde kontaktieren.

Woran erkennst du, ob das Tempolimit aufgehoben ist?

Generell musst du dich also an das Tempolimit halten, selbst wenn die Baustelle nicht mehr vorhanden ist, die Schilder jedoch noch stehen. Ist das Tempolimit in Kombination mit einem Gefahrensymbol sichtbar, beispielsweise ein Baustellenwarnschild, dann endet das Limit nach der Gefahrenstelle, auch ohne Aufhebungsschild.

Alternativ können Zusatzschilder Informationen darüber geben, wie lange das Tempolimit gilt, zum Beispiel eine konkrete Streckenlänge. Ist die Straße vollständig wiederhergestellt, dann kannst du dich nur an einem Aufhebungsschild orientieren oder die Beschränkung situativ beurteilen.

Ist die Baustelle nicht mehr sichtbar und kein Aufhebungsbescheid vorhanden, dann musst du die örtlichen Gegebenheiten abschätzen. In der Regel ist es jedoch so, dass eine Gefahrenstelle durch neuen Asphalt oder Reste von Baustellen zu erkennen ist.

Was kannst du bei Zweifeln an der Sinnhaftigkeit der Beschilderung machen?

Um Missverständnisse zu vermeiden, solltest du die Baustelle zunächst prüfen: Gibt es noch bestehende Gefahren, wie Baustellenreste oder provisorische Markierungen? Auch wenn eine Baustelle zunächst abgeschlossen aussieht, ist es dennoch sinnvoll, sich an die sichtbaren Schilder zu halten. Du solltest die Begrenzung nicht eigenmächtig ignorieren.

Bei anhaltenden Zweifeln kannst du deine zuständige Verkehrsbehörde kontaktieren und klären, ob die Schilder noch berechtigt sind. Da Baustellen häufige Unfallstellen sind und die Geschwindigkeitsbegrenzung auch der Sicherheit von Bauarbeitern dient, darf hier übrigens auch geblitzt werden.

Denn, wie bereits genannt, sind Verkehrsschilder bindend, solange sie sichtbar und nicht von anderen Schildern aufgehoben sind. Du könntest jedoch trotzdem Erfolg mit einem Einspruch haben, wenn die Baustelle tatsächlich eindeutig abgeschlossen ist und es keinerlei erkennbaren Grund für die Beschilderung gibt, also keine Gefahrenstellen sowie eine vollständig intakte Fahrbahn. Dann kann argumentiert werden, dass die Schilder fälschlicherweise nicht entfernt wurden.

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