Banken verweigern Zinsnachzahlungen: Verbraucherschützer alarmiert - was du tun kannst

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Die Sparkasse und weitere Banken verweigern Zinsnachzahlungen bei Prämiensparverträgen. Warum das Verhalten der Banken Verbraucherschützer in Alarmbereitschaft versetzt.

  • Was das BGH-Urteil bedeutet
  • Warum Verbrauchern Geld zusteht
  • Wie Banken und Sparkassen reagieren

Der Bundesgerichtshof, kurz BGH, hat im Sommer des vergangenen Jahres ein Urteil gefällt, das Banken und Sparkassen betrifft. Der BGH hatte laut Verbraucherzentrale Bundesverband in seinem Urteil einen Referenzzinssatz für die Nachberechnungen von Prämiensparverträgen beschlossen. Doch die Geldinstitute, darunter insbesondere Sparkassen, stellen sich quer und zahlen ihren Kunden die Zinsbeträge nicht aus, berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Was werfen Verbraucherschützer den Banken vor?

Das BGH-Urteil aus dem Juli 2024 ist schon ein Jahr alt, doch kaum eine Bank oder Sparkasse ist der durch das Urteil festgelegten Aufforderung zur Nachzahlung von Zinsen nachgekommen. Das ruft jetzt Verbraucherschützer auf den Plan, die sich mit ihren Forderungen an die Öffentlichkeit sowie die Banken wenden. 

Zunächst alarmiert die Verbraucherschützer, dass viele Sparkassen kategorisch eine Nachzahlung ablehnen. Sie begründen ihre Haltung damit, dass das Urteil nicht pauschal alle Verbraucher betreffe, sondern nur in Einzelfällen gelte. 

Weiterhin werfen die Verbraucherschützer den Geldinstituten vor, dass sie aus taktischen Gründen die Auszahlungen in die Länge ziehen, damit die Ansprüche möglicherweise verjähren und nicht mehr geltend gemacht werden können. Auch der Finanzaufsicht BaFin sind die Hände gebunden. Sie versuchte es mit einer Allgemeinverfügung, kam damit jedoch juristisch nicht durch. 

Warum warten Banken mit Rückzahlungen?

Wie bereits erwähnt, ist zu vermuten, dass viele Banken auf Zeit spielen, damit die Ansprüche der Kunden verjähren. Von 1990 bis 2005 haben viele Menschen sich für Prämiensparverträge mit variablen Zinsen entschieden, schreibt Chip. Doch die Zinsen dafür haben die Geldinstitute immer mal wieder zu für die Kunden ungünstigen Bedingungen austariert.

Bereits in den Jahren 2004 und 2010 hatte der Bundesgerichtshof diese Vorgehensweise für unwirksam erklärt. Im BGH-Urteil vom Juli 2024 ist die korrekte Berechnung der Zinsen ausgewiesen. Doch die meisten Banken wenden diese Berechnung in der Praxis nicht an, weiß Chip.

Verbraucherschützer wollen daher öffentlich auf diesen Mangel aufmerksam machen und fordern von der Politik, dass die Finanzaufsichtsbehörde BaFin härter durchgreifen darf, damit die Kunden von ihren Rechten profitieren.

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