Rente: So hilft die Steuererklärung beim Anspruch auf Grundrentenzuschlag

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Viele Rentner könnten ihre Grundrente durch eine freiwillige Steuererklärung erhöhen. Krankheitskosten und andere Ausgaben können das zu versteuernde Einkommen senken.

Auch Rentner müssen Steuern zahlen. Die Angaben dazu müssen allerdings nicht immer selbst gemacht werden. Bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) heißt es dazu: Die Daten für die gesetzliche Rente müssen bei der Steuererklärung nicht mehr eingetragen werden, denn sie werden von der Rentenversicherung automatisch an das Finanzamt übermittelt. ABER: Wer nur eine kleine Rente hat, der sollte unbedingt eine freiwillige Steuererklärung abgeben.

Wie der Bund der Steuerzahler erklärt, lässt sich damit der Anspruch auf eine Grundrentenzahlung erhöhen oder sogar erst zu begründen. Grundsätzlich so heißt es dazu, würde es den Anspruch auch automatisch geben, allerdings lässt immer noch mehr rausholen. 

Rente: Steuererklärung erhöht Datengrundlage für Grundrente

Es geht darum, mit der Steuererklärung die Datengrundlage für Zahlungen zu verbessern. Im Regelfall ermittelt die DRV in Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden jedes Jahr erneut, wie viel Grundrente Anspruchsberechtigten zusteht.

Liegen dem Finanzamt keine gesonderten Daten vor, dann orientiert sich die DRV laut dem Bund der Steuerzahler, für die Bemessungsgrundlage einfach an den vorliegenden Daten aus den Renten- und Versorgungsbezügen. Diese hat sie selbst auszahlt und bringt dabei lediglich den steuerfreien Rentenanteil, allgemeine Freibeträge sowie die geltende Werbungskosten- und Sonderausgabenpauschale in Abzug.

Oft haben Rentner aber durchaus noch weitere abzugsfähigen Kosten. So können Krankheitskosten, außergewöhnliche Belastungen sowie Ausgaben für Handwerker, Spenden oder Kirchensteuer das zu versteuernde Einkommen weiter senken. Die Folge: Es erhöht sich der Anspruch auf den Grundrentenzuschlag oder dieser wird sogar erst ausgelöst.

Steuererklärung nach Rentenerhöhung im Blick haben

Wer also eine kleine Rente bezieht, sollte unbedingt eine Steuererklärung abgeben – sofern das nicht bereits verpflichtend ist. Laut Rentenversicherung muss eine Steuererklärung dann abgegeben werden, "wenn das versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet". 

Vorsicht ist gerade bei den Rentenerhöhungen geboten. Auch für das Jahr 2025 wurde wieder eine Steigerung der Rente angekündigt. Dann gilt es zu beachten, ob man über den Grundfreibetrag rutscht. 

Grundsätzlich lässt sich für Senioren die Steuererklärung leicht umsetzen. Bei "Einfach Elster" sind die Formulare ebenfalls extra auf Ruheständler zugeschnitten.

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