Kinder erleben jeden Tag neue Abenteuer. Daher kann es sinnvoll sein, eine Kinderunfallversicherung oder eine Invaliditätsversicherung für Kinder abzuschließen.
Im Notfall fängt dich eine Versicherung auf, wenn du eine hast. Das gilt auch schon für die Kleinsten unserer Gesellschaft. Kinder sind von Neugier getrieben und wagen sich Dinge, bei denen uns Erwachsenen schwindelig wird. Aber genau diese Abenteuerlust kann laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz auch schnell zu Unfällen führen. Von den Kindern, die verunglücken, tragen etwa zwei Prozent dauerhafte Schäden davon.
Daher solltest du als Elternteil dir schon frühzeitig darüber Gedanken machen, ob du eine Unfall- oder Invaliditätsversicherung für dein Kind abschließen möchtest. Doch du solltest vorab die Versicherungsbedingungen genau prüfen, damit dein Kind optimal abgesichert ist. In diesem Artikel stellen wir dir die zwei Versicherungstypen vor, vergleichen beide Versicherungsarten für dich und zeigen dir Vor- und Nachteile auf.
Welche Leistungen bietet eine Kinderunfallversicherung?
Als Mutter oder Vater ist es unmöglich, dein Kind vor allen Gefahren, die das Leben birgt, zu bewahren. Beim Fußballspielen, beim Planschen im Pool oder auf dem Spielplatz – in Sekundenschnelle ist etwas passiert. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät daher Eltern, eine Kinderunfallversicherung oder eine Kinderinvaliditätsversicherung abzuschließen. Was bietet dir eine Kinderunfallversicherung?
Bei einer Kinderunfallversicherung gelten laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im Grunde genommen dieselben Bedingungen wie für Erwachsene. Erfährt dein Kind aufgrund eines Unfalls eine langfristige Beeinträchtigung, zahlt die Versicherung eine Entschädigung. "Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro sind das zum Beispiel 5000 Euro für einen Finger oder 50.000 Euro für ein Auge", erklärt Versicherungsexperte Philipp Wolf. Liegt durch einen Unfall eine Schwerbehinderung vor, so wird das Kind durch eine Kinderinvaliditäts-Zusatzklausel geschützt. Beträgt der Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr, erhält es sein Leben lang eine Rente.
Manko: Wenn Kinder durch eine Krankheit eine Behinderung davontragen, ist dieser Fall in der Regel nicht durch die Unfallversicherung abgedeckt. Das gilt auch für psychische Erkrankungen. Allerdings, so erklärt Versicherungsexperte Wolf, kann eine Kinderunfallversicherung dahin gehend mit einer Invaliditätsklausel ergänzt werden.
Welche Punkte sollte die Invaliditätsklausel umfassen?
Entscheidest du dich für eine Kinderunfallversicherung, solltest du diese unbedingt um eine Invaliditätsklausel erweitern lassen. Die Verbraucherzentrale weist auf folgende Punkte hin: Die Mindestrente sollte pro Monat nicht unter 1000 Euro liegen. Nur so kann der Lebensstandard aufrechterhalten werden.
Bei den Gesundheitsfragen musst du ehrlich bleiben, damit du beziehungsweise dein Kind im Notfall berechtigt seid, die Leistung zu erhalten. In der Regel greifen die Zusatzklauseln ab der sechsten Lebenswoche oder später, die Laufzeit endet mit dem 14. oder 16. Geburtstag. Am besten ist es, wenn nach der Laufzeit die Kinderunfallversicherung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung umgewandelt werden kann.