Gesetzliche Rentenversicherung: Chancen für Selbständige

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Rente: Selbstständigkeit mit gesetzlicher Rentenversicherung
Selbstständige in Deutschland können unter bestimmten Bedingungen der gesetzlichen Rentenversicherung beitreten und von vielfältigen Leistungen profitieren.
Rente: Selbstständigkeit mit gesetzlicher Rentenversicherung
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Selbstständige in Deutschland haben unter bestimmten Bedingungen Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Wenn es um die Rente geht in Deutschland, dann geht es oft auch um die "normale Rente" und die Rente für Beamte – die Pension. Dazu ist es auch immer wieder ein Thema, wie es mit den zahlreichen Selbstständigen weitergehen soll. Was viele nicht wissen: Bestimmte selbständige Berufsgruppen sind per Gesetz in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.

UND: Jeder Selbstständige hat, so schreibt es die Deutsche Rentenversicherung (DRV) unter bestimmten Umständen, die Möglichkeit die Pflichtversicherung zu beantragen.

Wann Selbstständige die gesetzliche Rentenversicherung beantragen können 

Handwerker, Künstler und Publizisten, Hebammen und freiberufliche Lehrer sind grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer dies als Selbstständiger ebenfalls tun möchte, der kann der DRV zufolge "binnen von fünf Jahren nach dem Jahr der Existenzgründung" einen Antrag stellen.

Vorteil wären demnach die vielfältigen Leistungen. DRV: Neben der Absicherung im Alter und Todesfall zählen hierzu auch der Anspruch auf eine Rehabilitation oder eine Rente wegen Erwerbsminderung. Außerdem können pflichtversicherte Selbständige Zulagen zur Riester-Rente erhalten.

Bei der Debatte über ein Aus für die Rente der Beamten, hat sich zuletzt auch Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands für mehr Einheitlichkeit ausgesprochen. Er hatte dabei eine "Erwerbstätigenversicherung" ins Gespräch gebracht, in der dann eben auch Abgeordnete, neu beginnende Beamte und Selbstständige abgesichert sind. 

Rente: So sieht es bei den Beiträgen für Selbstständige aus

Zum aktuellen Angebot der Deutschen Rentenversicherung für Selbstständige heißt es dort weiter: Wie hoch die Rentenbeiträge ausfallen, hängt vom sogenannten Regelbeitrag ab. Dies basiert auf dem aktuellen Beitragssatz (derzeit 18,6 Prozent) und der Bezugsgröße, die jährlich neu festgelegt wird.

Für das Jahr 2025 liegt der Beitrag bei 696, 57 Euro. Für Künstler oder Publizisten, so erklärt es die DRV, zahlt die Künstlersozialkasse jeweils die Hälfte dieses Beitrags. Wer sich gerade erst selbständig gemacht hat, zahlt den Angaben zufolge in den ersten drei Kalenderjahren nach dem Jahr ihrer Existenzgründung sogar nur den halben Regelbeitrag – ab 2025 liegt dieser monatlich bei 348,29 Euro.

WICHTIG: Die Rentenversicherung weist darauf hin, dass Selbständige auch immer einen einkommensgerechten Beitrag zahlen können. Dieser beträgt 18,6 Prozent vom Gewinn.

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