Zunächst gab es diese Rente schon ab 63. Für den Jahrgang 1958 gilt für diese besonders begehrte Rente eine Altersgrenze von genau 64 Jahren. Der Erhalt einer Teilrente ist auch in diesem Modell möglich. Beim Hinzuverdienst gibt es bis zum regulären Rentenalter die Regelung, dass ein Jahreseinkommen bis 46.060 Euro brutto nicht angerechnet wird, alles, was darüber hinaus geht, die Rente vermindert.
Manchmal gelten Sonderbestimmungen
Bei der 45-jährigen Wartezeit werden alle Zeiten mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung angerechnet. Wer früh – etwa mit 16 – die Lehre begonnen und lebenslang durchgearbeitet hat, erfüllt diese Voraussetzung locker. Wer hingegen erst spät ins Arbeitsleben eingetreten ist, wie Akademiker, oder längere Zeit Arbeitslosengeld II (Hartz 4) bezogen hat, kann dieses Ruhegeld in der Regel nicht erhalten.
Viele Mütter haben Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, obwohl sie in ihrem Job längere Zeit pausiert haben. Der Grund: Die sogenannten Kinderberücksichtigungszeiten zählen ebenso mit, wenn geprüft wird, ob die für diese Rente nötigen 45 Versicherungsjahre zusammenkommen. Als Berücksichtigungszeit zählt die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Geburtstag.
Wer Krankengeld erhält, bekommt dies Zeit ebenfalls auf die 45-jährige Wartezeit angerechnet. Dies gilt auch fürs Arbeitslosengeld I – allerdings nicht für die letzten beiden Jahre vor dem Renteneintritt. Anders als bei der regulären Altersrente, gibt es kein Rentenplus, wenn man die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erst nach Erreichen des jeweils geltenden Rentenalters beantragt.
Mit Abschlägen nach 35 Jahren: Altersrente für langjährig Versicherte
Für die Altersrente für langjährig Versicherte reichen bereits 35 Versicherungsjahre. Diese Frührente gibt es schon ab 63, dann aber mit kräftigen Abschlägen. 2022 erreicht der Jahrgang 1959 die 63-Jahres-Grenze. Wenn du 1959 geboren bist und 35 Jahre auf deinem Rentenkonto hast, kannst du also 2022 in Rente gehen. Dann musst du allerdings einen Abschlag von 11,4 Prozent hinnehmen. Denn das reguläre Rentenalter erreicht der Jahrgang erst mit 66 Jahren und 2 Monaten. Du gehst also 38 Monate früher in Rente. Da jeder vorgezogene Monat 0,3 Prozent Rente kostet, ergibt sich ein Abschlag von 11,4 Prozent auf deine Bruttorente.
Beispiel: Wer zu diesem Zeitpunkt Rentenansprüche in Höhe von 1.000 Euro erworben hat, bekommt als Rente deshalb nur 886 Euro brutto. Davon gehen dann noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Dieser prozentuale Abschlag auf die Bruttorente gilt ein Leben lang.
Von den jährlichen Rentenanpassungen profitieren Frührentner aber genauso. Beim Hinzuverdienst gibt es bis zum regulären Rentenalter die Regelung, dass ein Jahreseinkommen bis 46.060 Euro brutto nicht angerechnet wird, alles was darüber hinaus geht die Rente vermindert. Der Erhalt einer Teilrente ist auch in diesem Modell möglich. Allerdings muss niemand punktgenau mit 63 Jahren in Rente gehen. Du kannst dich auch für einen späteren Rentenbeginn entscheiden, etwa mit 64 oder 65. Dann fällt dein Abschlag entsprechend geringerer aus.
Und was ist mit Schwerbehinderten?
Schwerbehinderte können noch vor dem 63. Geburtstag in Rente gehen. Wer 1961 geboren wurde, kann mit einem Schwerbehindertenausweis beispielsweise mit 61 Jahren und sechs Monaten in den Ruhestand. Allerdings wird dann auch ein satter Abschlag auf die Bruttorente fällig. Jeder Monat kostet 0,3 Prozent Rente, bei maximal 36 Monaten also bis zu 10,8 Prozent.
Das frühestmögliches Eintrittsalter ohne Abschläge ist mit 64 Jahre für den Jahrgang 1958. Die Mindestversicherungszeit beträgt 35 Jahre. Weitere besondere Voraussetzungen ergeben sich für Schwerbehinderte bei Beginn der Rente, wenn sie einen Schwerbehindertengrad von 50 haben. Beim Hinzuverdienst gibt es bis zum regulären Rentenalter die Regelung, dass ein Jahreseinkommen bis 46.060 Euro brutto nicht angerechnet wird, alles was darüber hinaus geht die Rente vermindert. Der Erhalt einer Teilrente ist auch in diesem Modell möglich. Für den Jahrgang 1958 liegt die Altersgrenze für den regulären (abschlagsfreien) Bezug dieser Rente bei 64 Jahren. Die Schwerbehindertenrente kann man auch maximal drei Jahre vorher mit Abschlägen erhalten.
Anspruch auf Erwerbsminderungsrente prüfen: Schwerbehinderte sind häufig auch erwerbsgemindert. Bei starken gesundheitlichen Handicaps sollten Betroffene in jedem Fall prüfen, ob für sie statt der Schwerbehindertenrente die Erwerbsminderungsrente infrage kommt. Diese fällt aufgrund der für Neurentner seit 2019 verlängerten Zurechnungszeiten üblicherweise deutlich höher aus.