80 Prozent aller pflegebedürftiger Menschen werden zu Hause betreut. Um bei Ausfall, Krankheit oder Urlaub der Pflegenden Ersatz oder Pflegeplätze sicherzustellen, kommt ab Juli ein neues Entlastungsbudget.
Pflegebedürftige Menschen werden überwiegend von Angehörigen zu Hause versorgt: ganze 67 Prozent. Unterstützt durch einen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst werden laut Statistischem Bundesamt 14 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland. Lediglich 14 Prozent, etwa 0,8 Millionen Menschen, werden vollstationär in Heimen versorgt.
Wie Stiftung Warentest berichtet, pflegen und umsorgen hauptsächlichen Frauen - Ehefrauen, Töchter oder Schwiegertöchter - die pflegebedürftigen Angehörigen. Einen pflegebedürftigen Menschen zu Hause tagtäglich zu umsorgen, kann zur Belastung werden. Urlaube oder freie Zeiten sind deshalb nicht zu vernachlässigen. Um in solchen Zeiten vorübergehenden Ersatz für zu Hause zu finden oder die pflegebedürftige Person in einer Kurzzeitpflege unterzubringen, wird ab 1. Juli 2025 ein neues Entlastungsbudget eingeführt und beträgt maximal 3.539 Euro jährlich.
Entlastungsbudget: Geld aus einem Topf für Pflegende
Bislang war es möglich, aus zwei gesonderten Töpfen Geld zu beziehen, wenn man als Pflegender eine kurzzeitige Alternative für die zu pflegende Person benötigt hat.
Pflegerischer Ersatz kann bislang über eine sogenannte Verhinderungspflege oder eine Kurzzeitpflege organisiert werden. Verhinderungspflege bedeutet, dass eine Ersatzpflegekraft aus dem Umfeld oder einem Pflegedienst für die entsprechende Zeit nach Hause kommt und übernimmt.
Bei der Kurzzeitpflege lebt die pflegebedürftige Person so lange in einem Heim und wird dort umsorgt. "Wer nur eins von beidem nutzen wollte oder konnte, musste aufwendige Umwidmungsanträge stellen und konnte oft nur einen Teil der jeweils anderen Leistung erhalten", erklärt die Stiftung Warentest. Mit dem neuen Entlastungsbudget soll die Organisation und Bürokratie erleichtert werden. In Betracht ziehen sollte dies jeder, der eine Person pflegt.
Pflege organisieren: Das gilt ab 1. Juli 2025
Mit einer Gesetzesänderung im Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz kommt nun das Entlastungsbudget. Pflegenden soll es über einen Antrag möglich sein, bis zu 3.539 Euro jährliche finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Ob das Geld für Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege verwendet wird, spielt dann keine Rolle mehr - Gelder müssen so nicht von einem Topf in den anderen umgeschichtet werden, wenn nur eine Weise der Ersatzpflege in Anspruch genommen wird.