- Missachtung der Arbeitsschutzvorschriften durch den Vorgesetzten,
- Mobbing durch Kollegen,
- starke, arbeitsbedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen,
- Übertragen von Aufgaben, die du nicht bewältigen kannst.
Arbeitsagentur ist bei einigen Fällen skeptisch und verhängt eine Sperre
Und was reicht der Arbeitsagentur nicht? Die folgenden Fälle veranlassen die Arbeitsagentur regelmäßig dazu, eine Sperre zu verhängen: Du hast zwar einen Tinnitus (Klingeln, Geräusche wie Summen, Pfeifen, Rauschen, Brummen, Klopfen oder Klicken im Ohr), aber dadurch keine bedeutsame Einschränkung bei der Arbeit.
Du bist gegen ärztlichen Rat nicht zum Psychotherapeuten gegangen. Du hast kein ärztliches Attest oder es fehlt der "Fragebogen zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf ärztlichen Rat". Du hast keine Lust mehr, das Arbeitsverhältnis beim bisherigen Arbeitgebenden fortzusetzen.
Die Fälle haben gemeinsam, dass es dem Betroffenen an "Leidensdruck" mangelt. Üblicherweise weisen die Sozialgerichte in diesen Fällen Klagen gegen die Verhängung der Sperrzeit zurück. Es ist aber möglich, dass die Arbeitsagentur zusätzliche Informationen oder ärztliche Stellungnahmen anfordert, um den Fall zu prüfen. Darauf solltest du vorbereitet sein und es aktiv unterstützen.
Gefährdungsanzeige als drastisches Instrument
Neben dem ausgefüllten Fragebogen hat das ärztliche Attest eine weitere wichtige Funktion. Da du als Arbeitnehmer fristlos, d. h. außerordentlich, kündigen willst, bedarf es eines "wichtigen Grundes" (§ 626 Abs. 1 BGB, Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund). Die ärztliche Empfehlung zur Aufgabe der Beschäftigung ist der Nachweis für einen solchen Grund. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem besonderen Fall zwei Wochen und muss schriftlich sein.
Bevor du die Kündigung vorlegst, solltest du mit deinem Arbeitgebenden sprechen. Es kann sein, dass ihm die Missstände, die du beklagst, so nicht bekannt sind. Will der Arbeitgebende dich halten, gibt es durchaus Lösungsmöglichkeiten: Versetzung in eine andere Abteilung, andere Aufgaben, Verkürzung der Arbeitszeit, mobiles Arbeiten.
Besonders drastisch ist es, den Arbeitgebenden abzumahnen, und zwar mit einer Gefährdungsanzeige (§§ 15 und 16 des Arbeitsschutzgesetzes), und ihn um die Behebung der Missstände zu bitten. Mit der Gefährdungsanzeige wird der Betrieb über unzureichende Arbeitsbedingungen offiziell informiert. Eine angemessene Frist zur Beseitigung der Probleme, beispielsweise von drei bis vier Wochen, ist zu empfehlen. Stellt der Arbeitgeber die aufgezeigten Probleme nicht ab, kannst du kündigen. Im Kündigungsschreiben dann unbedingt darauf hinweisen, dass der Arbeitgeber der schriftlichen Aufforderung nicht nachgekommen ist.
Gesundheit ist ein hohes Gut
Ein schlechter Job macht unglücklich und im schlimmsten Fall sogar krank: Burn-out, Bore-out (Langeweile) oder Depression sind ernste psychische Erkrankungen, die sich auch körperlich auswirken können. Wenn dein Arzt dir die Kündigung empfiehlt, um die Krankheit zu lindern, solltest du das sehr ernst nehmen. Gesundheit ist das wichtigste Gut, das der Mensch besitzt – viele erkennen das aber erst, wenn sie krank sind.