Der Wechsel der Krankenkasse kann durchaus sinnvoll sein bei steigenden Beiträgen.
Mit Juli haben bereits weitere sechs Krankenkassen ihre Beiträge erhöht. Die entsprechende Liste der Anbieter hat das Bundesamt für Soziale Sicherung auf Nachfrage von inFranken.de bestätigt. Bereits bis April und Mai 2025 hatten schon acht Kassen ihre Kosten gesteigert. Versicherte müssen jetzt einige Dinge beachten.
Die Verbraucherzentrale verweist dabei auf das Sonderkündigungsrecht. Dazu heißt es beim Bundesgesundheitsministerium: "Mitglieder einer Krankenkasse haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn ihre Krankenkasse ihren Zusatzbeitragssatz erhöht. In diesen Fällen kann die Mitgliedschaft auch dann beendet werden, wenn die Mindestbindungsfrist nicht erfüllt ist".
Ist der Wechsel der Krankenkasse schwer?
Ein Wechsel ist demnach nicht besonders kompliziert. Laut Ministerium reicht die Wahl einer neuen Krankenkasse in der Regel aus: "Diese informiert die alte Krankenkasse über den Wechsel. Der Wechsel muss bei der neuen Krankenkasse bis zum Ablauf des Monats beantragt werden, für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird".
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Die Krankenkassen müssen ihrerseits die Mitglieder spätestens einen Monat vor dem geplanten Zeitpunkt der Beitragserhöhung auf das Sonderkündigungsrecht sowie auf die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes hinweisen. Und weiter heißt es beim Gesundheitsministerium:
- Übersteigt der erhöhte Zusatzbeitragssatz den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz, muss die Krankenkasse in einem Hinweisschreiben zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass ein Wechsel in eine günstigere Krankenkasse möglich ist. Erfolgt der Hinweis verspätet, verschiebt sich entsprechend die Frist, in der das betroffene Mitglied sein Sonderkündigungsrecht ausüben kann. Auch bei erfolgter Sonderkündigung muss der erhöhte Zusatzbeitrag bis zum Zeitpunkt des Krankenkassenwechsels gezahlt werden.
HINWEIS: Auch wenn sich mehrere Krankenkassen zu einer neuen Krankenkasse zusammenschließen, steht den Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn die neu entstandene Krankenkasse einen höheren Zusatzbeitragssatz erhebt.
Vom Spitzenverband des Bundes der Krankenkassen GKV gibt es eine Liste mit allen Kassen und ihren jeweiligen Zusatzbeträgen.
Was passiert mit den Beiträgen im Jahr 2026?
Ein Wechsel muss derzeit gut überlegt sein. Experten rechnen auch für 2026 steigende Kosten für Mitglieder. So hat im Mai dieses Jahres Doris Pfeiffer, Chefin des GKV-Spitzenverbandes (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) gegenüber der Rheinischen Post erklärt, dass es "eine Akuttherapie" braucht für das System, sonst würden "zum nächsten Jahreswechsel die Krankenkassenbeiträge durch die Decke gehen".
Weniger positiv erscheint dabei dann der Bundeshaushalt 2025. Laut dem von Finanzminister Lars Klingbeil am 24. Juni vorgestellten Plänen der Regierung, wird es für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung keine weiteren Zuschüsse geben. Der GKV warnte davor, dass damit "der permanente Erhöhungsdruck auf die Zusatzbeitragssätze" bestehen bleibt.