Die Verbraucherzentralen weisen jedoch darauf hin, dass Besitzer*innen eines P-Kontos auch Nachteile haben: Einen Dispokredit oder eine geduldete Überziehung zu nutzen, entfällt, da P-Konten nur auf Guthaben-Basis beruhen. Außerdem musst du mit einer Stigmatisierung bei deiner Bank rechnen.
Kostenfreie Umwandlung und Informationspflicht der Banken
Teurer als ein gewöhnliches Girokonto darf das P-Konto aber nicht sein. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH, 13.11.2012, Az.: XI ZR 500/11) entschieden. Für die Umwandlung in ein P-Konto oder die Bearbeitung der Pfändungen darf die Bank also keine gesonderten Gebühren verlangen. Der bislang bestehende Vertrag wird nur um eine gesetzlich vorgesehene Zusatzfunktion ergänzt.
Bei einem P-Konto müssen Kreditinstitute ausdrücklich über das im laufenden und im nächsten Kalendermonat verfügbare Guthaben informieren. Wird ein Konto im Minus in ein P-Konto umgewandelt, ist der Soll-Saldo auf ein zweites (Unter-)Konto auszubuchen und die Gutschriften müssen als Guthaben im Rahmen der Freibeträge zur Verfügung stehen.
Übrigens: Dein Arbeitgeber erfährt nichts von der Konto-Pfändung. Er zahlt das Gehalt ganz normal auf das Konto ein.
Die Schuldnerberatung als Lösung
Manchmal wachsen einem die Finanzprobleme über den Kopf. Sich Rat zu holen, ist deshalb zu empfehlen. Aber Achtung: In Deutschland darf sich grundsätzlich jede Person Schuldnerberater nennen.
Es gibt zahlreiche kommerzielle Anbieter, die gezielt Schuldner*innen kontaktieren und Schuldenhilfe oder Finanzsanierung anbieten. Damit schaffen sich die Betroffenen aber meist zusätzliche Probleme. Kommerzielle Anbieter wollen schließlich Geld verdienen.
Aber es gibt anerkannte Schuldnerberatungsstelle, wie sie die Caritas, die Diakonie oder Verbraucherzentralen anbieten. Damit du einen Überblick über die Beratungsstellen in deiner Region erhältst, gibt es den Schuldnerberatungsatlas des Statistischen Bundesamtes.
Fazit
Bei einem normalen Bankkonto bzw. Girokonto dürfen Gläubiger das komplette Guthaben pfänden, ohne dabei auf Pfändungsfreigrenzen zu achten. Ein P-Konto bietet Schuldner*innen die Garantie, dass der unpfändbare Teil des Einkommens während einer Konto-Pfändung geschützt ist.