17 Millionen Kinder erhalten Kindergeld in Deutschland. Wie hoch ist dieses 2022, gibt es mehr - und wenn ja, für wen? Ein Überblick.
Gibt es 2022 Veränderungen beim Kindergeld?
Höhe des Kindergeldes 2022
Das Zusammenspiel von Kindergeld und Kinderfreibeträgen bei der Einkommenssteuer
Die Voraussetzungen für Kindergeld
Und was hat es mit dem Kinderbonus auf sich?
Der Kinderzuschlag für Geringverdiener
Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderbonus, Kindergrundsicherung, Kinderfreibeträge - der bundesdeutsche Sozialstaat fährt einiges auf, um Kinder und Familien in den ersten Lebensjahren zu helfen. Dabei den Durchblick zu behalten, ist allerdings keineswegs einfach.
Gibt es 2022 Veränderungen beim Kindergeld?
Das ist noch unklar. Die Höhe des Kindergeldes bleibt in 2022 jedenfalls erst einmal unverändert. Aber perspektivisch kann sich sehr wohl etwas ändern. Im Koalitionsvertrag der Ampelkoalitionäre heißt es, dass eine Kindergrundsicherung kommen soll: "Die Kindergrundsicherung soll aus zwei Komponenten bestehen: Einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendlichen gleich hoch ist, und einem vom Elterneinkommen abhängigen, gestaffelten Zusatzbetrag. Volljährige Anspruchsberechtigte erhalten die Leistung direkt." Kindergrundsicherung, was verbirgt sich dahinter? In den Wahlprogrammen stehen mehr Einzelheiten.
Bei der SPD ist die Rede von einem "existenzsichernden Kindergeld", das automatisch ausgezahlt wird, nach dem Einkommen der Familie gestaffelt ist und mindestens bei 250 Euro liegt. Bündnis 90/Die Grünen befürworten eine Kindergrundsicherung, in der unter anderem Kindergeld, Kinderzuschlag und Sozialgeld zusammengefasst werden sollen. In ihrem Konzept sprechen sie sich für eine Erhöhung des Geldes auf einheitlich 290 Euro im Monat aus. Mit einem Kinderchancengeld will die FDP Familien unterstützen. Jedes Kind soll dabei einen Grundbetrag in Höhe von 200 Euro bekommen. Abhängig vom Einkommen der Eltern soll es dazu einen weiteren Flexibetrag geben, bis maximal noch einmal 200 Euro.
Noch ist nichts entschieden, aber die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass es zu einer grundlegenden Veränderung der Kinderförderung kommt. Und ein höheres Kindergeld wollen drei Parteien. In diesem Jahr gelten aber noch die alten Regelungen, deshalb hier der Überblick.
Höhe des Kindergeldes 2022
So viel Kindergeld wird 2022 gezahlt:
für 1 Kind: 219 Euro
für 2 Kinder: 438 Euro
für 3 Kinder: 663 Euro
für 4 Kinder: 913 Euro
für 5 Kinder: 1.163 Euro
Das Kindergeld ist grundsätzlich einkommensunabhängig. Die Millionärs-Familie mit einem Kind bekommt 219 Euro im Monat genauso wie die Familie, die von Sozialhilfe lebt. Die Reihenfolge der Kinder richtet sich nach dem Zeitpunkt ihrer jeweiligen Geburt. Wenn ein Kind so alt ist, dass es keinen Anspruch auf Kindergeld mehr hat, rückt das nächstjüngere Kind in der Reihenfolge nach.
Das Zusammenspiel von Kindergeld und Kinderfreibeträgen bei der Einkommenssteuer
Aber: Besserverdienende stehen günstiger, wenn sie bei einem hohen Jahreseinkommen die steuerlich vorgesehenen Kinderfreibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG anstatt Kindergeld wählen. Am Jahresende macht das Finanzamt bei der Veranlagung zur Einkommenssteuer automatisch eine Prüfung, welche Vergünstigung vorteilhafter ist. Als grobe Richtung gilt, dass der Kinderfreibetrag günstiger ausfällt als das Kindergeld bei einem zu versteuernden Einkommen von
ca. 34.000 Euro bei Alleinstehenden
ca. 64.000 Euro bei Verheirateten
Auch wenn das persönliche Einkommen diese Beträge übersteigt, ist dennoch ein Kindergeldantrag notwendig. In einem solchen Fall kommt es dann am Jahresende zu einer Verrechnung und das Kindergeld wird als Vorauszahlung auf den Kinderfreibetrag berücksichtigt.
Die Voraussetzungen für Kindergeld
Zurück zum Kindergeld: Für das Kindergeld ist also immer ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Familienkasse (in der Regel bei der Agentur für Arbeit)notwendig. Das Kindergeld beginnt mit der Geburt und endet üblicherweise mit dem 18. Lebensjahr.Es gibt zwei Ausnahmen: arbeitslose Kinder erhalten das Geld bis 21 Jahre und bis zum 25. Lebensjahr Kinder, die in der Ausbildung sind. Einen Anspruch haben Eltern und Erziehungsberechtigte (z. B. Adoptiv- und Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern) für Kinder, die im Haushalt der Familie aufgenommen wurden. Weiter wird vorausgesetzt, dass die Erziehungsberechtigten in Deutschland
einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder
keinen Wohnsitz/ gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber in der Bundesrepublik unbeschränkt steuerpflichtig sind
Für Ausländer oder im Ausland lebende Deutsche, die weder einen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik haben, noch unbeschränkt steuerpflichtig sind, gelten besondere Regelungen nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG). Auch wenn das Kind am Monatsletzten, z.B. 31.05. geboren wird, erhalten die Erziehungsberechtigten für den vollen Monat – in diesem Beispiel Mai – Kindergeld. Das Kindergeld ist steuerfrei.
Und was hat es mit dem Kinderbonus auf sich?
Auch in 2021 hat die Regierung eine kleine steuerliche Corona-Hilfe für Eltern und ihre Kinder auf den Weg gebracht, die mindestens einen Tag im Jahr 2021 Anspruch auf Kindergeld hatten. So wurde ein erneuter Kinderbonus in Höhe von 150 Euro je Kind beschlossen. Bereits 2020 gab es einen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro. Für dieses Jahr ist damit allerdings nicht zu rechnen.
Ob auch Elternpaare mit höheren Einkommen davon profitieren, zeigt sich bei der jährlichen Steuererklärung. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung, ob das Kindergeld – zusammen mit dem Familienbonus – oder der jährliche Kinderfreibetrag für die Eltern sind.
Zum Thema Kinderbonus und Kindergrundsicherung im Koalitionsvertrag hat inFranken.de bereits ausführlich informiert.
Der Kinderzuschlag für Geringverdiener
Ab dem 1. Januar 2022 können Familien mit sehr geringem Einkommen bis zu 209 Euro Kinderzuschlag erhalten. Eltern, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die Familie reicht, erhalten ab dem 1. Januar 2022 mehr Unterstützung durch den Kinderzuschlag (KiZ): Der mögliche Höchstbetrag steigt dann auf bis zu 209 Euro pro Monat und Kind, bislang waren es 205 Euro. Mit dem Kinderzuschlag entlastet die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) Familien mit geringem Einkommen. Du kannst den KiZ zusätzlich zum Kindergeld und gegebenenfalls zum Wohngeld erhalten. Die konkrete Höhe richtet sich nach den persönlichen Lebensumständen der Familie.
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