Selbst gekündigt? So klappt es doch noch mit einer Abfindung

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Selbst kündigen und dennoch eine Abfindung bekommen? Wir erklären, in welchen Fällen eine Abfindung trotz Eigenkündigung möglich ist und was du dabei beachten musst.

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie bei einer Eigenkündigung auf eine Abfindung verzichten müssen. Doch das ist nicht immer der Fall: Auch wenn du selbst kündigst, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Abfindung möglich sein.

Wie kannst du trotz Eigenkündigung eine Abfindung erhalten?

Grundsätzlich besteht bei einer Eigenkündigung kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Allerdings gibt es Ausnahmen, insbesondere wenn der Arbeitgeber seine Pflichten erheblich verletzt hat, zum Beispiel durch anhaltendes Mobbing, ausbleibende Gehaltszahlungen oder schwerwiegende Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen. In solchen Fällen kann eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer gerechtfertigt sein. Dies kann unter Umständen zu einem Abfindungsanspruch führen, vor allem wenn eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder eine gerichtliche Einigung erzielt wird, wie es auch § 628 BGB regelt.

Ein weiterer Weg zur Abfindung ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Dabei einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber ein Interesse an der Beendigung hat, beispielsweise um eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden. In solchen Fällen kann der Arbeitnehmer eine Abfindung aushandeln, auch wenn er ursprünglich selbst kündigen wollte. Zudem können auch tarifvertragliche Regelungen oder Sozialpläne Abfindungsansprüche bei einer Eigenkündigung vorsehen. Es lohnt sich daher, die geltenden Vereinbarungen im Unternehmen zu prüfen.

Ein weiterer Ansatz ist die sogenannte strategische Kündigung. Dabei signalisiert der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Wechselabsicht und verhandelt über einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung, bevor er tatsächlich kündigt. Diese Taktik erfordert jedoch Verhandlungsgeschick und sollte idealerweise mit juristischer Unterstützung erfolgen.

Welche Rolle spielt ein Anwalt bei der Abfindungsverhandlung?

Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht kann dir helfen, auch bei einer Eigenkündigung eine Abfindung zu erzielen: Er analysiert deine Situation, prüft Pflichtverletzungen des Arbeitgebers und entwickelt eine individuelle Verhandlungsstrategie. Dadurch kannst du deine Chancen auf eine faire Abfindung erheblich verbessern. Darüber hinaus wird dich der Anwalt umfassend über die rechtlichen Konsequenzen deiner Eigenkündigung informieren, insbesondere in Bezug auf deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. So droht bei einer Eigenkündigung in der Regel eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen, in der du kein Arbeitslosengeld erhältst. Ein erfahrener Anwalt kann dir helfen, diese Sperrzeit zu vermeiden oder zu verkürzen, zum Beispiel durch die Formulierung eines Aufhebungsvertrags aus wichtigen Gründen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Unterstützung des Anwalts bei der Verhandlung der Abfindungshöhe. Dabei berücksichtigt er Faktoren wie die Dauer deiner Betriebszugehörigkeit, dein Alter und die aktuelle Arbeitsmarktsituation. Auch steuerliche Aspekte, wie die Anwendung der Fünftelregelung zur Steuerermäßigung, können in die Verhandlungen einfließen und dir helfen, das Beste aus der Abfindung herauszuholen. Tipps und Hintergründe dazu kannst du hier nachlesen.

Sollte eine einvernehmliche Lösung mit deinem Arbeitgeber nicht möglich sein, kann ein Anwalt dich auch vor Gericht vertreten. In solchen Fällen kann eine Klage auf Zahlung einer Abfindung oder auf Schadensersatz sinnvoll sein.

Was musst du beachten, um deine Chancen auf eine Abfindung zu erhöhen?

Bevor du selbst kündigst, solltest du grundsätzlich deine Situation sorgfältig analysieren und mögliche Alternativen prüfen. Überlege auch, ob es Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen des Arbeitgebers gibt, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen könnten. Dokumentiere solche Vorfälle sorgfältig, um im Bedarfsfall Beweise vorlegen zu können.

Beachte zudem die steuerlichen Auswirkungen einer Abfindung. Durch geschickte Gestaltung der Auszahlung kannst du die Steuerlast reduzieren. Auch kann es sinnvoll sein, mit dem Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag zu verhandeln. Dabei kannst du deine Wechselabsicht offenlegen und gleichzeitig eine Abfindung aushandeln. Dadurch erhöhst du deine Chancen auf eine einvernehmliche Lösung und vermeidest die Nachteile einer Eigenkündigung.

Informiere dich auch über tarifvertragliche Regelungen oder Sozialpläne in deinem Unternehmen, die Abfindungsansprüche bei Eigenkündigung vorsehen könnten: Ein Blick in den Arbeitsvertrag oder eine Beratung beim Betriebsrat kann hier hilfreich sein.

Vorschaubild: © CC0 / Pixabay / Aymanejed