Unabhängig davon können sich erhebliche finanzielle Nachteile ergeben, wenn die Arbeitgebenden das Gehalt zu spät oder nicht vollständig auf das Konto der Mitarbeitenden einzahlen. Das können die rechtlichen Folgen sein:
- Die Arbeitgebenden müssen den Arbeitnehmenden den Schaden ersetzen.
- Konkret können das Überziehungs- oder Mahngebühren sein.
- Die Arbeitnehmenden sind unter Umständen zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Durch die verspätete Entgeltzahlung geraten die Arbeitgebenden ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Der Verzug beginnt am darauffolgenden Tag. Der entstandene Schaden ist in jedem Fall nachzuweisen.
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Was gilt bei Kündigung, Insolvenz und Mindestlohn?
Wenn du bei einem Zahlungsverzug fristlos kündigen willst, solltest du dein Vorgehen eng mit der Bundesagentur für Arbeit abstimmen. Das ist deshalb wichtig, weil die Agentur Beschäftigte, die eine fristlose Kündigung einreichen, normalerweise mit einer dreimonatigen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I belegt werden.
Was geschieht bei einer Insolvenz? Wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, solltest du dich an die Insolvenzverwaltung wenden und dort ausstehenden Lohn oder Gehalt geltend machen. Zugleich muss man Insolvenzgeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen, eine Leistung, die die Behörde für die letzten drei Monate zahlt.
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) schreibt in § 2 Abs. 1 vor, wann der Mindestlohn spätestens fällig ist und setzt damit individuell vertraglich geregelten Vereinbarungen Grenzen: Die Arbeitgebenden müssen den Mindestlohn spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats zahlen, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht worden ist.
Das Arbeitsverweigerungsrecht
Beschäftigte können den Arbeitgebenden offen auf die ausstehende Entgeltzahlung ansprechen. Schließlich erwarten sie, dass du pünktlich zur Arbeit kommst. Entsprechend kannst du erwarten, dass das Geld pünktlich kommt. Zahlt der Betrieb nicht pünktlich, hast du das Recht, eine Abmahnung auszusprechen. Abmahnungen sollten in Schriftform verfasst und der Erhalt des Schreibens bestätigt sein.
Und wann ist mein Gehalt nach der Kündigung fällig? Nach einer Kündigung muss das Entgelt zum ersten Tag des Folgemonats überwiesen sein. Und das kannst du tun, wenn die Arbeitgebenden nicht zahlen:
- Abmahnung, dass keine pünktliche Gehaltszahlung stattgefunden hat
- Zahlungsaufforderung mit angemessener Fristsetzung
- Verweigerung der Arbeitsleistung (Zurückbehaltungsrecht)
- Einreichen einer Entgeltklage beim zuständigen Arbeitsgericht
Ist der Lohnrückstand gravierend (zwei Monate) hast du ein sogenanntes "Zurückbehaltungsrecht" (§ 273 BGB), was deine Arbeitsleistung angeht. Sprich: Du kannst der Arbeit fern bleiben, die Arbeitgebenden sind dennoch weiterhin verpflichtet, Entgelt zu bezahlen. Das Zurückbehaltungsrecht musst du aber gegenüber den Arbeitgebenden zuvor ausdrücklich im Fall ausbleibender Zahlungen ankündigen. Laut BAG (BAG vom 25.10.1984, Az.: 2 AZR 417/83) ist die Voraussetzung für das Zurückbehaltungsrecht spätestens nach einer Arbeitsleistung von zwei Monaten ohne zwischenzeitliche Zahlung erfüllt.
Fazit
Den Arbeitgebenden, die es mit der pünktlichen Zahlung des Gehalts nicht so genau nehmen, solltest du sofort auf die Finger klopfen. Schließlich hast du einen Monat gearbeitet und dir steht das Geld zu. Da gibt es kein Pardon.