Zur Arbeit gehört die Pause, sie regelmäßig zu nehmen und für Mitarbeitende wichtig. Aber, was ist in dieser Zeit erlaubt: Termin beim Arzt, beim Friseur oder ein Kurzbesuch im Sport-Studio?
"In meiner Arbeitspause kann ich doch nun wirklich machen, was ich will, oder?", so denken viele Beschäftigte. Einkaufen gehen, Arzttermin oder kurz zum Sport: Wer in der Pause was erledigen möchte, fragt sich schnell: Ist das eigentlich ok? inFranken.de zeigt, was gesetzlich erlaubt ist und wo es Grenzen gibt.
Wie lange Pausenzeiten stehen Mitarbeitenden eigentlich zu?
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gibt genau vor, was eine Pause ist und welche Regeln dabei zu beachten sind. In § 4 ArbZG heißt es: "Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen." Und: Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt sein. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte gegliedert sein, und zwar von jeweils mindestens 15 Minuten. Kurze Unterbrechungen wie der Gang zur Toilette oder zur Kaffeemaschine gelten nicht als Ruhepause, auch wenn sie häufig vorkommen.
Wenn das in einem Betrieb nicht möglich ist, liegt ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vor. In einem solchen Fall sollten sich Arbeitnehmenden an den Betriebsrat wenden. Wenn das ebenso erfolglos bleibt wie eine Beschwerde beim Arbeitgeber, sollte man sich gegebenenfalls an die Aufsichtsbehörde wenden. Tarifverträge, Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen können längere Pausen oder bestimmte Zeitfenster regeln. Generell müssen solche Regelungen mit dem Betriebsrat abgestimmt sein, falls dieser vorhanden ist.
"Im Grunde dient die Pause dem Gesundheitsschutz", erklärt Doris-Maria Schuster, Rechtsanwältin und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein, der Deutschen Presseagentur DPA. Während dieser Erholungszeit darf der Arbeitgeber weder eine Rufbereitschaft noch Verfügbarkeit verlangen. "Die Pause ist zur Erholung und Regeneration da", so Daniel Stach, Arbeitsrechtler in der Bundesverwaltung der Gewerkschaft Verdi. "Man muss also auch kein Telefon mitnehmen", erklärte er der dpa.
Kann dir der Chef in der Mittagspause vorschreiben, was du machen darfst?
Da dem Arbeitgeber das Direktionsrecht zusteht, entscheidet er (zusammen mit dem Betriebsrat), wann die Mitarbeiter ihre Pausen machen. Dabei muss er jedoch die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes einhalten. Aber: Während der Pause sind die Beschäftigten frei und nicht an Weisungen des Arbeitgebers gebunden. Ob du shoppst, zum Friseur, ins Fitnessstudio oder zum Essen gehst, bleibt dir selbst überlassen. "Man sollte nur pünktlich zurück am Arbeitsplatz sein", so Stach von der Gewerkschaft Verdi. Viele Arbeitgeber bieten einen Pausenraum an.
Der Arbeitgeber darf dir nicht untersagen, den Arbeitsplatz oder das Betriebsgelände zu verlassen. Es ist allein die Entscheidung der Arbeitnehmenden, wie sie ihre freie Zeit verbringen wollen, so übereinstimmend die Arbeitsrechtler. Verhängt der Arbeitgeber Einschränkungen, können Beschäftigte sich an den Betriebsrat wenden.