Durch ein Baby verändert sich für Partnerschaften und Familien vieles. Auch im Arbeitsleben gibt es Veränderungen.
Die Schwangerschaft ist ein freudiges Ereignis. Stehst du im Arbeitsleben, gilt es allerdings einiges gegenüber de*m Arbeitgeber*in zu beachten.
Grundsätzlich gilt: Er ist immer zeitnah über die Schwangerschaft zu informieren.
Frühe Information über Schwangerschaft ist zwingend notwendig
Arbeitnehmerinnen sollen ihrer*m Arbeitgeber*in eine Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin mitteilen, sobald sie das wissen. So sieht es das Mutterschutzgesetz (MuSchG) vor. Verstößt die Arbeitnehmerin dagegen, hat das aber keine arbeitsrechtlichen Sanktionen zur Folge.
Dabei ist zu bedenken, dass der Arbeitgeber auch nicht die im Gesetz vorgesehenen besonderen Schutzvorschriften für werdende Mütter berücksichtigen kann, solange er von der Schwangerschaft nichts weiß.
Darf der Arbeitgeber dann gleich die freudige Nachricht im Betrieb weiterverbreiten? Nein, 27 Abs. 1 Satz 2 MuSchG besagt ausdrücklich, dass dies nicht erlaubt ist. Es ist deine Sache zu entscheiden, wann und vor allem wen du über die Schwangerschaft informieren möchtest. Der Arbeitgeber hat kein Recht, deine Entscheidung vorwegzunehmen und deine Kollegen zu informieren. Informationen über die Schwangerschaft müssen allerdings diejenigen Mitarbeiter*innen im Betrieb bekommen, die für die Einhaltung der Mutterschutzvorschriften mitverantwortlich sind. Hierzu gehören die Personalabteilung, unmittelbare Vorgesetzte, Fachkräfte für den Arbeitsschutz, Betriebsärzt*innen und der Betriebsrat. Die betriebliche Geheimhaltungspflicht gilt also gegenüber diesen Personen nicht.
Nicht jede Arbeit ist noch erlaubt
Arbeitgeber*innen müssen in einer Gefährdungsbeurteilung prüfen: Ist der Arbeitsplatz für die schwangere Frau noch der Richtige? Sind Schutzmaßnahmen notwendig, ist der Betrieb verpflichtet, sie umzusetzen. Hier ein Beispiel dafür, was nicht mehr geht: Wer in einer Zahnarztpraxis arbeitet, darf mit Beginn der Schwangerschaft nicht mehr direkt am Stuhl arbeiten.
Generell gilt: Schwere körperliche Arbeiten, auch solche, bei denen Schwangere sich regelmäßig bücken müssen, oder solche, bei denen sie schädlichen Umgebungseinflüssen, zum Beispiel Dämpfen, Hitze, Kälte oder großem Lärm, ausgesetzt sind, sind tabu.