Weißt du im Vorhinein, dass es aufgrund eines Streiks oder hoher Auslastungen zu Verzögerungen kommen kann, dann musst du dich im Vorfeld um Alternativen kümmern und hast kein Recht darauf, zu spät zu kommen.
Bist du selbst schuld oder muss es dein*e Arbeitgeber*in akzeptieren?
Gerade wenn Verspätungen absehbar sind, darfst du dich als Pendler*in nicht einfach auf die Bahn verlassen. Alternativen sind beispielsweise das Auto, der Schienenersatzverkehr oder das Fahrrad. Als Arbeitnehmer*in muss alles unternommen werden, um rechtzeitig auf der Arbeit zu erscheinen.
Dabei kommt es natürlich auf den Einzelfall an: Eine Reinigungskraft muss nicht zwingend 200 € für ein Taxi ausgeben. Anders sieht es bei Personen in Führungsposition aus, die zum Beispiel einen Brutto-Monatslohn von 15.000 € beziehen. Hierbei ist es gerechtfertigt, zu verlangen, dass mit dem Taxi zur Arbeit gefahren wird.
Als Arbeitnehmer*in muss man immer pünktlich zur Arbeit kommen, auch bei Wind und Wetter und ebenso trotz Überlastung durch das 9-Euro-Ticket. Diese ist bekannt und kein Grund für Unpünktlichkeit. Kommt es auf der gewählten Strecke immer wieder zu Problemen, muss sich nach Alternativen umgeschaut werden.
Welche Rechten und Pflichten hast du als Arbeitnehmer*in?
Wie du pünktlich zur Arbeit kommst, ist deine Sache als Arbeitnehmer*in. Als Ausnahmen gelten lediglich unvorhergesehene Ereignisse, wie ein Unfall, ein nicht vorhergesagter Wintereinbruch oder ein unangekündigter Streik. In diesen Fällen wird die Verspätung immer entschuldigt, die Rechtsgrundlage hierfür ist § 616 BGB. Kommst du aus anderen Gründen zu spät, kann dein*e Arbeitgeber*in den Lohn kürzen, außer im Tarifvertrag steht etwas anderes.
Theoretisch ist es sogar ein Abmahnungsgrund, wenn die Arbeit um 8 Uhr beginnt, du als Arbeitnehmer*in jedoch 5 Minuten später erscheinst. In der Praxis suchen die meisten Arbeitgeber*innen dagegen zunächst das Gespräch und drohen nicht direkt mit Abmahnungen. Dazu kommt es eher, wenn Mitarbeiter*innen öfter unentschuldigt oder sogar mehrere Stunden zu spät kommen. Bei flexiblen Arbeitszeiten hingegen kann man die verpasste Arbeitszeit als Arbeitnehmer*in einfach nacharbeiten, hier gibt es keine Grundlage für eine Abmahnung.
Vor einem Arbeitsgericht macht es jedoch definitiv einen Unterschied, ob verschlafen wurde oder aufgrund eines Unwetters der Weg versperrt war. Hat man als Mitarbeiter*in ehrlich versucht pünktlich zur Arbeit zu kommen, dann bekommt man vor Gericht in der Regel auch recht.
Fazit
Insgesamt ist eine Verspätung durch die Überlastung der Bahn im Rahmen des 9-Euro-Tickets also keine zulässige Ausrede, um zu spät auf der Arbeit zu erscheinen. Dieses Risiko ist bekannt und es muss sich frühzeitig um Alternativen gekümmert werden.