Französischer Wein, polnischer Wodka – in Deutschlands Nachbarländern gibt es eine Vielzahl traditioneller Genussmittel. Doch wie viel Alkohol darfst du im Auto mitführen?
Wie viel Alkohol darfst du im Auto in Europa mitführen? Gibt es Grenzen? Die Einfuhrbestimmungen deutscher Nachbarländer unterscheiden sich. Hier findest du die Bestimmungen der jeweiligen Zollbehörden zusammengefasst.
Regeln zum Mitführen von Alkohol
In Deutschland dürfen alkoholische Getränke im Auto grundsätzlich transportiert werden. Jedoch gilt gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO), dass keine geöffneten alkoholischen Getränke im Auto mitgeführt werden dürfen, wenn der Fahrer oder die Fahrerin diese während der Fahrt konsumieren könnte oder sie für ihn (auch verschlossen) erreichbar sind. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Fahrerwährend der Fahrt nicht durch den Konsum alkoholischer Getränke abgelenkt werden und deshalb eine Gefahr im Verkehr darstellen.
Daher wird empfohlen, alkoholische Getränke im Kofferraum mitzuführen, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden. Verstöße gegen diese Regelungen können mit Bußgeldern geahndet werden. Zudem ist besonders zu beachten, dass, wenn du selbst fährst und zuvor getrunken hast, die Regelungen der Promillegrenze gelten. Das bedeutet: Null-Promille unter 21 Jahren, maximal 0,5 Promille ab 21 Jahren.
Wenn du auf der Rückreise aus einem EU-Mitgliedsstaat bist und alkoholische Genussmitteln nach Deutschland einführen willst, kannst du die Bedingungen dafür den Informationen der Zollbehörden entnehmen. Normalerweise orientieren sich EU-Länder am Eigenbedarf, weshalb im Üblichen keine Probleme entstehen sollten. Außerhalb der EU gelten Freimengen und Regelungen, die je nach Reiseziel variieren können. Reisende ab 17 Jahren dürfen zumeist zollfrei eine begrenzte Menge alkoholischer Getränke mitführen. Jedoch ist die Freimenge des Wertes deiner mitgebrachten Ware zu beachten. Sollte die Freimenge überschritten werden oder gewerbliche Absichten bestehen, bist du verpflichtet, deine Waren bei deiner Einreise dem Zoll zu melden. Dies kannst du sowohl online über das Zoll-Portal als auch persönlich machen. Üblicherweise sollte dein Mitbringsel von ein paar Flaschen den erlaubten Warenwert nicht überschreiten.
Einfuhrregeln für EU-Länder
Belgien und Österreich erlauben eine steuerfreie Einfuhr von bis zu 10 Litern Spirituosen, 20 Litern mit Alkohol angereichertem Wein, 90 Litern Wein (höchstens 60 Liter Schaumwein) und 110 Litern Bier. Hierfür musst du mindestens 17 Jahre alt sein. Für Reisende, die jünger als 17 sind, gelten niedrigere Mengen oder ein Einfuhrverbot. Frankreichs Einfuhrbestimmungen verhalten sich ähnlich. Auch hier sind es 10 Liter Spirituosen, 20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein, 90 Liter Wein und 110 Liter Bier, die steuerfrei eingefahren werden dürfen. Nach Frankreich dürfen Genussmittel jedoch bereits ab 17 Jahren eingefahren werden. Unter 17 Jahren ist das Mitführen nur in geringen Mengen oder gar nicht möglich. Für Luxemburg gelten dieselben Einfuhrbestimmungen.
Nach Dänemark darfst du bis zu 10 Liter an Spirituosen, 20 Liter mit Alkohol angereicherten Wein, 90 Liter (davon maximal 60 Liter Schaumwein) und 110 Liter Bier steuerfrei einführen. Vorausgesetzt, du bist bereits 18 Jahre alt. Für Reisende, die jünger als 18 Jahre alt sind, gelten niedrigere Mengen oder ein Einfuhrverbot. Auch in die Niederlande kannst du bis zu 10 Liter Spirituosen, 20 Liter mit Alkohol angereicherten Wein, 90 Liter (davon maximal 60 Liter Schaumwein) und 110 Liter Bier steuerfrei einfahren. Für Reisende unter 18 Jahren gelten niedrigere Mengen oder ein Einfuhrverbot. Für Tschechien und auch Polen gelten dieselben Bestimmungen wie für Dänemark und die Niederlande.