Wer zwischen Halten und Parken unterscheiden möchte, sollte sich an die "3-Minuten-Regel" halten.
Possessed Photography/Unsplash.com (Symbolbild)
Worin liegt der Unterschied zwischen Halten und Parken?
fill/pixabay.com (Symbolfoto)
Autofahrer aufgepasst: Wo liegt der Unterschied zwischen Parken und Halten? Foto: nile/pixabay.com.
nile/pixabay.com
"Hältst du noch oder parkst du schon?": Diese Frage haben sich wohl schon viele Autofahrer gestellt. Wir erklären, wie die "3-Minuten-Regel" bei der Suche nach der richtigen Antwort helfen kann und welche Bußgelder beim Falschparken drohen.
Halten oder Parken: Wo liegt der Unterschied?
so hilft die "3-Minuten-Regel" weiter
diese Bußgelder drohen Falschparkern
Halten oder Parken - das ist die Frage, die sich viele Autofahrer*innen stellen. Zum Beispiel: nur mal kurz halten, um zum Bäcker zu gehen. Aber auch dabei kann es sich unter Umständen um Parken handeln und womöglich eine Bußgeldstrafe nach sich ziehen. Wir erklären dir, wie dir die "3-Minuten-Regel" bei der Unterscheidung von Halten/Parken helfen kann.
Halten oder Parken: Wieso gibt es überhaupt eine Unterscheidung?
Die Unterscheidung zwischen Halten und Parken ist deshalb wichtig, weil es in der Straßenverkehrsordnung unterschiedliche Regelungen und Verbote für das Halten und Parken gibt.
Beispielsweise ist das Parken direkt an Kreuzungen verboten, das Halten jedoch nicht. Genauso, wie auch vor Einfahrten zwar gehalten, aber eben nicht geparkt werden darf. Allgemein gesehen, ist das Halten wesentlich häufiger erlaubt, als das Parken.
In der Straßenverkehrsordnung sind Halten und Parken eindeutig geregelt. Halten wird definiert als "gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasst ist". Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn du Mitfahrende an einem Gehweg aussteigen lässt. Im Gegensatz dazu gibt es auch "unfreiwillige Stopps", wie etwa das Halten an einer Ampel oder im Stau.
Das Halten ist laut der Straßenverkehrsordnung unzulässig:
an engen und unübersichtlichen Straßenstellen
in scharfen Kurven
auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen
auf Bahnübergängen
vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten
Parken: Diese Regelungen gelten
Das Parken lässt sich vom Halten ganz klar durch die "3-Minuten-Regel" abgrenzen: wenn du dein Auto verlassen und dich außer Sichtweite des Autos bewegst oder länger als drei Minuten hältst und dabei im Auto sitzt, parkst du. Verlässt du dein Auto jedoch nicht länger als drei Minuten und bleibt es in deiner Sichtweite, handelt es sich nicht um Parken, sondern um Halten. Der Unterschied hierbei liegt darin, dass du sofort eingreifen kannst, sollte es nötig sein.
Das Parken ist laut der Straßenverkehrsordnung unzulässig:
bis zu fünf Metern vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen
wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert
vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken, auf schmalen Fahrbahnen auch gegenüber
über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen
vor Bordsteinabsenkungen
Straßenverkehrsordnung: weitere Besonderheiten
Absolutes und eingeschränktes Halteverbot: Es gibt Verkehrszeichen, die unmissverständlich andeuten, was erlaubt ist und was nicht. Zum einen gibt es ein Verkehrsschild, dass ein absolutes Halteverbot anzeigt. Kurz anhalten und Mitfahrer aussteigen lassen, sollte man hier vermeiden.
Des Weiteren gibt es ein Verkehrsschild, das ein eingeschränktes Halteverbot anzeigt. Das kommt einem Parkverbot gleich. Diese Zeichen sind nicht nur zu befolgen, wenn sie sich auf Schildern befinden, sondern auch, wenn sie auf dem Boden aufgesprüht sind.
Parken in zweiter Reihe: Das Parken in zweiter Reihe - also komplett auf der Straße - ist verboten. Auch als Fahrradwege gekennzeichnete Streifen sind ein absolutes Park-Tabu. Möchte man per Warnblinklicht anzeigen, dass man gleich wieder zum Auto zurückkommt, sollte man das ebenso unterlassen. Denn die Warnblinkanlage ist nur in potenziellen Gefahrensituationen einzusetzen.
Rechtliche Folgen bei Falschparken
Wer falsch parkt, wird mit einem Bußgeld bestraft. Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht diese Bußgeldhöhen vor:
Parken an unübersichtlichen Stellen, scharfen Kurven, auf dem Zebrastreifen: 35 Euro.
Parken auf Geh- oder Radwegen: 55 Euro. Wenn dabei jemand behindert wurde, droht Ihnen ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
Parken vor/auf einer Feuerwehrzufahrt: 55 Euro. Wenn dabei Einsatzfahrzeuge behindert wurden, droht Ihnen ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
Parken in zweiter Reihe: 55 Euro. Wenn dabei jemand behindert wurde, droht Ihnen ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
Parken vor privaten Einfahrten, Kreuzungen, auf Schachtdeckeln: 10 Euro.
Fazit: Unterscheiden kann man Halten und Parken einfach an der "3-Minuten-Regel". Verlässt du dein Auto, sodass es außer Sichtweite ist, oder stehst du mit deinem Auto länger als drei Minuten, parkst du. Stehst du mit deinem Auto nur kurz still oder verlässt es für weniger als drei Minuten, wobei es in Sichtweite ist, hältst du.
Artikel enthält Affiliate Links
*Hinweis: In der Redaktion sind wir immer auf der Suche nach tollen Angeboten und nützlichen Produkten für unsere Leser - nach Dingen, die uns selbst begeistern und Schnäppchen, die zu gut sind, um sie links liegenzulassen. Es handelt sich bei den in diesem Artikel bereitgestellten und mit einem Einkaufswagen-Symbol beziehungsweise einem Sternchen gekennzeichneten Links um sogenannte Affiliate-Links/Werbelinks. Wenn du auf einen dieser Links klickst und darüber einkaufst, bekommen wir eine Provision vom Händler. Für dich ändert sich dadurch nichts am Preis. Unsere redaktionelle Berichterstattung ist grundsätzlich unabhängig vom Bestehen oder der Höhe einer Provision.