Der Gesetzesentwurf des Verkehrsministers zum autonomen Fahren ist aus Verbrauchersicht eine Enttäuschung, meint unser Kommentator.
Es ist kein leichtes Terrain, auf das sich der Bundesverkehrsminister begeben hat. Auf der einen Seite bringt Alexander Dobrindt mit seinem Gesetzesentwurf zum autonomen Fahren, der vom Kabinett grünes Licht bekommen hat, die Innovation deutscher Entwickler flächendeckend auf Deutschlands Straßen. Andererseits schafft er damit ethische und rechtliche Probleme, die nicht einfach so hintangestellt werden können. Was ist, wenn die Elektronik im Notfall entscheiden muss, ob sie einen Passanten überrollt, das Auto gegen eine Straßenlaterne fahren lässt oder oder ob ein Radfahrer weniger "wert" ist als ein Kinderwagen. Am Ende bleibt noch zu klären, wer in so einem Fall die Verantwortung trägt: der Fahrer oder der Fahrzeughersteller.
Grenzenlose Überwachung
Die Frage der Haftung ist zentral für die Akzeptanz der neuen Technik. Sie ist leider nur sehr vage beantwortet. Der Fahrzeugführer muss nach dem jetzigen Gesetzesvorhaben die Technik überwachen, um im Ernstfall das Steuer wieder übernehmen zu können. Das Risiko liegt also beim Fahrer. Sich mal schnell mit dem Smartphone zu beschäftigen, ist zumindest aus haftungsrechtlicher Sicht problematisch.
Dobrindts Gesetz bringt aus Verbrauchersicht aber noch etwas viel Gravierenderes mit sich: eine umfassende Überwachung. Um nachweisen zu können, ob der Fahrer in einer bestimmten Fahrsituation die Fahraufgabe innehatte oder das System, soll der Einsatz eines Datenspeichers (Blackbox) vorgeschrieben werden. Das Vorhaben ist alles andere als ein Selbstläufer!