Mann lässt Auto im Graben liegen und geht nach Hause - Polizei findet bei Wohnungsdurchsuchung den Grund

1 Min
In Fürth erhielt die Polizei am Samstag, dem 25. März 2023, Meldung über ein herrenloses Auto im Straßengraben. Als sie den Halter aufsuchten, verhielt dieser sich verdächtig ...
Herrenloses Auto im Straßengraben
Canva; Collage: inFranken.de

Am Samstag, dem 25. März 2023, ist die Polizei in Fürth zu einem kuriosen Einsatz gerufen worden: Ein Auto stand im Straßengraben - ohne Fahrer. Dieser war einfach nach Hause gegangen. Die Polizei suchte ihn auf und stellte ihn zur Rede stellte.

Am Samstagmorgen (25.03.2023) erhielten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Flughafen einen Hinweis auf ein im Straßengraben stehendes Fahrzeug. In der Wohnung des Halters wurden im Anschluss Betäubungsmittel und Waffen aufgefunden.

Gegen 06.30 Uhr ging bei der Polizei eine Mitteilung über ein halb im Graben stehendes Fahrzeug zwischen Fürth und Höfles ein. Da vor Ort kein Fahrer angetroffen werden konnte, suchten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Flughafen den Halter des Autos in Fürth auf.

Kurios: Fahrzeughalter lässt Auto im Straßengraben zurück - Polizei findet bei Hausdurchsuchung den Grund

Bereits vor der Wohnungstür nahmen die Beamten starken Marihuanageruch wahr, welcher sich in der Wohnung des 50-jährigen Fahrzeughalters noch verstärkte. Der Mann gab an, den Wagen gefahren zu haben, woraufhin ein Alkoholtest durchgeführt wurde. Dieser ergab einen Wert von 0,00 Promille. Einen freiwilligen Urintest verweigerte der Mann und forderte die Beamten nun auf, die Wohnung zu verlassen.

Die Polizisten nahmen daher Kontakt zu Staatsanwaltschaft und Gericht auf, woraufhin eine Wohnungsdurchsuchung angeordnet wurde. In einem Schrank in der Küche fanden die Polizisten auf mehrere Dosen verteilt Tütchen mit Marihuana, einen angerauchten Joint und Rauschgiftutensilien. Zudem führte die Durchsuchung zum Auffinden mehrerer Messer, einem verbotenen Würgeholz (sog. Nunchaku), einer PTB-Waffe sowie Bargeld im hohen 4-stelligen Bereich.

Die Beamten brachten den Beschuldigten zur Dienststelle und führten eine erkennungsdienstliche Behandlung durch. Im Anschluss wurde der Beschuldigte entlassen. Der 50-Jährige muss sich in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.