Die Staffelsteiner Stadträte erörterten, welche Nutzung für das 11,5 Hektar große Areal an der Oberauer Straße möglich ist. In Frage kommen Sport- und Spielplätze sowie Kleingartenanlagen, aber keinesfalls Wohnbebauung.
Der Bebauungsplan "Sport- und Freizeitgelände", den der Stadtrat 2015 aufgestellt hatte, wurde jüngst von mehreren Behörden kritisch durchleuchtet. Das Ergebnis der Prüfung stellte Bauamtsleiter Michael Hess den Stadträten in der jüngsten Sitzung am Dienstag vor.
Bei der Abwägung der eingegangenen behördlichen Stellungnahmen soll herausgefunden werden, welche Nutzung für dieses Areal möglich ist. Interessant für die Entscheidungsfindung der Räte waren vor allem die Auskünfte des Landratsamts bezüglich des Immissionsschutzrechts. Darin wird auf Gewerbebetriebe und große Gewerbegebietsflächen sowie auf das Heizkraftwerk der Obermain-Therme hingewiesen. Zudem wird aufgezeigt, dass dort Fußball-, Tennis-, Hunde- und Reitsportanlagen liegen. Darüber hinaus verlaufe an der südlichen Grenze des Planungsgebietes die Oberauer Straße, die zusammen mit dem Frankenring die Ortsumgehung bildet und zugleich eine der Hauptzufahrten der Obermain-Therme ist.
Die schalltechnischen Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass eine Lärmschutzwand oder ein Wall nicht ausreichen würden für eine Nutzung mit Ferienhäusern oder einem Wohnmobilstellplatz. Das Biomasse-Heizkraftwerk sowie der Straßenverkehr, aber auch die Geräusche auf den Sportplätzen schließen eine Bebauung aus, die vom Menschen mit Ruhebedarf genutzt wird. "Ein Schallschutzwall oder eine Schallschutzwand sind dort nicht realisierbar", fasste Michael Hess zusammen. Bürgermeister Jürgen Kohmann (CSU) fügte hinzu: "Was kann man überhaupt dort machen? Kleingärten, Sportaktivitäten und ein Indoor-Spielplatz sind möglich. Nicht möglich ist alles, was mit Wohnen zu tun hat."
Der Stadtrat billigte einstimmig den überarbeiteten Entwurf. Nächster Schritt ist die öffentliche Auslegung und somit die Bürgerbeteiligung. Generalsanierung.