Für die Wahl wurden für die Stimmbezirke in der Gemeinde folgende Wahlvorsteher und deren Stellvertreter benannt: Redwitz-Ort (neu: im Bürgerhaus): Wolfgang Schmitter, Simon Ehnes; Redwitz-Wohnanlage: Kathrin Mrosek, Joachim Stefan; Redwitz-Siedlung: Karin Hafermann, Thilo Hanft; Obristfeld: Armin Zapf, Harald Schilling; Trainau: Ralf Reisenweber, Niklas Welscher; Unterlangenstadt: Egon Neder, Thomas Leimeister; Mannsgereuth: Alfred Leikeim, Annette Scherbel-Schülein; Briefwahl I: Stefan Schmidt, Christina Pösch; Briefwahl II: Jochen Körner, Claudia Yartas.
Themen für Verkehrsschau
Festgelegt wurden die Besprechungspunkte, die bei einer Verkehrsschau angesprochen werden: Schaffung eines Fußgängerüberwegs über die Staatsstraße 2208 am Lindenplatz in Mannsgereuth; Schaffung eines Fußgängerüberwegs über dieStaatsstraße 2208 an der Bushaltestelle in Trainau; Schaffung eines Fußgängerüberwegs an der Bushaltestelle in Unterlangenstadt; Beschränkung der Ortsdurchfahrt in Unterlangenstadt für Fahrzeuge über zwölf Tonnen; Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Einmündung Bergstraße - Nageler Berg in Trainau; Anordnung eines Parkverbots in der "Tiefen Gasse" in Redwitz; eventuelles Parkverbot Siemensstraße zwischen Einmündung Unterlangenstadter Straße und Birkenweg sowie Parkprobleme in der Unterlangenstadter Straße; unübersichtliche Einmündung Bahnhofstraße in die Christian-König-Straße; Bushaltestelle Obristfeld; verkehrsberuhigte Zonen am Marktplatz in Redwitz.
Neues vom Mehrzweckhaus
Joachim Stefan vom Baubüro informierte über den Sachstand bezüglich Sanierung und Barrierefreiheit des Mehrzweckhauses in Mannsgereuth. Bei einer Ortseinsicht mit dem Architekten und Vereinsvorständen wurden die Möglichkeiten eines barrierefreien Zugangs erörtert. Die Toiletten stehen zur Sanierung an. Neue Lampen im Innenbereich sind mittlerweile eingebaut. Für die Erneuerung der Fenster wird zur Zeit ein Angebot eingeholt.
"Austraße" bleibt Gewerbegebiet
Breiteren Raum nahm der Antrag auf Änderung des Gewerbegebietes "Austraße" in Mannsgereuth in ein Misch- oder Wohngebiet ein. Drei Grundstückseigentümer hatten dies zu Beginn des Jahres beantragt. Zur Begründung führten sie an, dass nach Auskunft der Regierung von Oberfranken die 25-jährige Bindungsfrist für die damalige "Industrieförderung" abgelaufen und ein anderweitiges Verfügen über das Baugebiet förderunschädlich möglich sei. Interessenten für die Bauplätze wären vorhanden, allerdings nicht für eine gewerbliche Nutzung. Mit der Gebietsänderung könnten sofort günstige Bauplätze entstehen, ohne dass der Gemeinde durch neue Bau- oder Erschließungsmaßnahmen größere Kosten entstünden.
Der Gemeinderat war sich schon damals einig gewesen, bevor ein aufwendiges und teures Bebauungsplanverfahren eingeleitet wird, über das Landratsamt Lichtenfels abzuklären, ob im Hinblick auf die vorhandenen Gewerbebetriebe eine Änderung des Baugebietstyps in ein Mischgebiet oder in ein allgemeines Wohngebiet überhaupt möglich beziehungsweise zulässig wäre. Daneben sollten die Eigentümer der Gewerbebetriebe zu der beantragten Änderung des Baugebietstyps angehört werden.
Das Landratsamt empfahl in seiner Stellungnahme, von einer Änderung des Baugebietstyps abzusehen. Eine Umwidmung des Gewerbegebiets "Mannsgereuth-West" in ein allgemeines Wohngebiet seiv nicht möglich. In einem solchen seien keine Gewerbebetriebe zulässig. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Redwitz müsste bei Umwidmung in ein Mischgebiet insoweit geändert werden, dass er im Bereich des Bebauungsplans "Mannsgereuth-West" gemischte Bauflächen darstellt. Nur dann könnte im Bebauungsplan ein Mischgebiet festgesetzt werden, ohne gegen das Entwicklungsgebot zu verstoßen.
Außerdem haben bisher vier im Plangebiet angesiedelte Gewerbebetriebe zum Änderungsantrag Stellung genommen. Sie äußern große Bedenken bezüglich der Maßnahme und lehnen eine Änderung des Baugebietstyps entschieden ab, da sie sich in diesem Fall in ihren betrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt sähen. Gerade diese Entwicklungsmöglichkeiten wären in die Abwägung einzustellen. Zudem könnten bei einer Änderung der Art der baulichen Nutzung von einem Gewerbegebiet in ein Mischgebiet für die bereits bestehenden Gewerbebetriebe Entschädigungsansprüche gegen die Gemeinde entstehen.
In Anbetracht der genannten Gesichtspunkte empfahl das Landratsamt, von einer Änderung des Baugebietstyps im Bebauungsplan "Mannsgereuth-West" abzusehen.
Bei drei Gegenstimmen sah der Gemeinderat unter Berücksichtigung aller Aspekte von der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Änderung des Gewerbegebietes "Austraße" ab, um keine vermeidbaren Kosten zu verursachen.
Radwegbau zieht sich hin
Zum geplanten Radweg von Mannsgereuth nach Beikheim teilte der Bürgermeister mit, dass sich die Fertigung der Unterlagen zum Vorentwurf auf der Zielgeraden befinde. Darüber äußerte Jochen Körner seinen Ärger, da sich dieser geplante Radwegbau bereits über Jahre hinziehe und nicht vorangehe.
Joachim Stefan vom Baubüro informierte über die Straßenbaumaßnahme "Gässla". Hier würden zur Zeit Kabel für Breitband und Straßenbeleuchtung verlegt. Schwierig gestalte sich die angedachte optische Abtrennung eines Gehweges. Die Arbeiten sollen Ende November fertig sein.