Ein 40-Jähriger musste sich vor dem Landgericht Coburg wegen einer Serie von Brandstiftungen in Lichtenfels verantworten.
Zwei Monate lang - zwischen Mai und Juli 2016 - kam es in Lichtenfels immer wieder zu Brandstiftungen - teilweise mit großem Sachschaden. Ende Juli konnte die Polizei einen Tatverdächtigen fassen, er kam in Untersuchungshaft. Jetzt wurde ihm vor dem Landgericht Coburg der Prozess gemacht.
Vorsätzlich gehandelt
Wegen vorsätzlichen Vollrauschs in zwölf Fällen wurde er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Darüber hinaus wurde die Unterbringung des 40-Jährigen in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Sechs Flaschen Bier täglich, dazu Antiepileptika und Antidepressiva, versetzten den Mann in eine Art Vollrausch. Und in diesem Zustand wurde er regelmäßig zum Brandstifter. Es fing damit an, dass er in Unterwallenstadt Mitte Mai zwei Gartenhütten in Brand setzte. Ene davon wurde komplett zerstört, bei der anderen die Veranda beschädigt. Allein hier lag der Sachschaden bei zusammen über 40 000 Euro. Anfang Juni versuchte er, ein Bootshaus in Brand zu setzen, er zündete unter einer Rampe Papierstücke, Stoffreste und trockenes Gras an. Dabei wurde jedoch nur die Rampe angekokelt. Auch ein zweiter Versuch zwei Wochen später misslang. Auch Autos und Lastwagen wurden ebenfalls zu seinem Ziel. Einmal verrußte dabei nur die Plane eines Lkws, ein anderes Mal verhinderte ein aufmerksamer Zeuge bei einem zweiten Lkw Schlimmeres. Mitte Juli versuchte er zwei Autos anzuzünden, einmal mit Erfolg: Der Brandschaden lag bei 5000 Euro.
Auch der Brand in einem leer stehenden Haus Anfang Juli (Schaden rund 40 000 Euro) und der teilweise Brand einer Scheune eine Woche später (800 Euro) gingen auf sein Konto, ebenso die Brandstiftung an einem Gerätehaus, wo nur ein kleiner Schaden entstand.
Seine letzte Tat Ende Juli war die wohl gefährlichste. Da ihm sein Vermieter mit Zwangsräumung gedroht hatte, zündete er den Keller in dem Haus an, in dem er seine Wohnung hatte. Nur durch Zufall fing eine Gasleitung, die über dem Brandherd lag, kein Feuer.
Hätte der Angeklagte in vollem Bewusstsein - also ohne Alkohol- und Medikamenteneinfluss - gehandelt, wäre die Freiheitsstrafe wesentlich höher ausgefallen. Der Gesamtschaden liegt bei rund 100 000 Euro
Der Auslöser für den starken Alkoholkonsum sei eine Lebenskrise gewesen, sagte der Angeklagte laut einer Meldung von Radio Eins.
Zitat:
Hätte der Angeklagte in vollem Bewusstsein - also ohne Alkohol- und Medikamenteneinfluss - gehandelt, wäre die Freiheitsstrafe wesentlich höher ausgefallen.
Zitat Ende
Was lernen wir daraus? Niemals bei klarem Verstand oder nüchtern eine Straftat begehen. Das kommt vor Gericht wesentlich teurer als im Suff oder unter Drogen Unrecht zu begehen. Ist ja logisch oder wie??