Zur Erinnerung: Nach wie vor gelten in Bayern Ausgangsbeschränkungen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen - und zwar noch bis 3. Mai.
Das kann man schon mal leicht vergessen in diesen Tagen, in denen Bau- und Gartenmärkte und seit gestern auch Geschäfte bis 800 Quadratmeter wieder geöffnet haben.
Aber ist das nicht eigentlich ein Widerspruch an sich, habe ich mich zusammen mit einem Kollegen gefragt. Denn die Definition der Ausgangsbeschränkung sagt klar: Man darf sein Haus oder seine Wohnung nur verlassen, wenn man einen triftigen Grund dafür hat. Das können notwendige Einkäufe, der Weg zur Arbeit, ein Arztbesuch oder eine Sporteinheit in freier Natur sein.
Sosehr ich den Geschäftsinhabern den dringend benötigten Umsatz gönne und auch wünsche, stellt sich mir doch die Frage: Was ist denn ein notwendiger Einkauf, der den Ausgang berechtigt? Ein neues Paar Schuhe? Nein, ich werde jetzt nicht das Klischee der ständig nach neuen Taschen und Schuhen gierenden Frauen bemühen. Ein T-Shirt? Wenn man durch das Dauerfuttern im Homeoffice in seine alten Klamotten nicht mehr reinpasst, kann das durchaus dringend erforderlich sein.
Auch mit der Bewegung an der frischen Luft ist es so eine Sache. Geht Motorradfahren zum Beispiel als Sport durch? Und ist es sinnvoll, sich in der jetzigen Situation mit seinem Paragleiter von den Höhen des Frankenwalds oder Fränkischen Juras zu stürzen und damit womöglich einen größeren Rettungseinsatz zu riskieren, wo doch auch Bergsteiger momentan zur Zurückhaltung angehalten sind?
Alles Fragen, die sich mir am vergangenen Wochenende aufgedrängt haben. Die Beantwortung sollte jeder für sich selbst übernehmen und dabei vielleicht bedenken: Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo der Schutz des Anderen beginnt.