Hempfling betont, dass dieses Vorgehen keine Sonderregelung für die Naturbühne darstelle, sondern auch bei anderen Bauherrn angewandt wird. "Das ist immer wieder mal der Fall, damit ein nachvollziehbarer Bauwunsch nicht unnötig in die Länge gezogen wird." Im Trebgaster Fall habe man mit dem vorzeitigen Beginn der Arbeiten dem Start der Spielsaison Rechnung getragen.
Dass sich der Parkplatz im Außenbereich befindet, ist laut Hempfling kein Problem. "Naturbühnen liegen nun einmal im Außenbereich, da gehört ein Parkplatz dazu."
Die Gemeinde Trebgast hat nichts gegen den Parkplatz, versichert Bürgermeister Werner Diersch (SPD). Im Gegenteil: "Die Kommune begrüßt, dass ein Parkplatz geschaffen und eine gefährliche Situation auf der Kreisstraße beendet worden ist", sagt er. Zugleich könne sich die Bühne so weiterentwickeln.
Für die angekündigte "Guerilla-Pflanzaktion" hat er dagegen wenig Verständnis: "Den Schutz des Eigentums muss auch Herr Etterer achten. Er hat selbst genug Grundstücke, die er bepflanzen kann." Andere aufzuwiegeln und zu motivieren, gegen den Willen der Bühne das Areal zu bepflanzen, das gehe nicht.
Laut Bürgermeister Diersch handelt es sich bei dem Parkplatz um einen ehemaligen Acker, der zuvor intensiv bewirtschaftet wurde und nicht um eine Blumenwiese. Zudem würden nur wie vorgeschrieben die Fahrspuren versiegelt, aber nicht die Stellplätze.
"Es ist gut, wie es geworden ist und dass die Parkplatznot verschwindet. Dass es Gegenstimmen gibt, ist legitim. Aber man muss aufpassen, dass man nicht über das Ziel hinausschießt", so sein Fazit.
Ist das, was Wilhelm Etterer mit seiner Ankündigung bezweckt - nämlich den neuen Parkplatz der Naturbühne mit Baum- und Pflanzensämlingen zu begrünen -, in gewisser Weise als "Guerilla Gardening" zu werten und damit strafbar? Der Begriff setzt sich zusammen aus "Guerilla" für Kleinkrieg und "Gardening" für Gärtnern.
Das nahm seinen Anfang vor rund 40 Jahren in New York. Laut Definition beschreibt es ursprünglich die heimliche Aussaat als Mittel des politischen Protest und zivilen Ungehorsams (in Städten wie Berlin hat sich das Ganze zu einer Art urbanen Landwirtschaft mit Selbstversorgungscharakter im Dienste der Allgemeinheit weiterentwickelt).
Zunächst waren es Samenbomben, ein Gemisch aus Erde, Dünger und Samen von blühenden Wildpflanzen oder Gräsern. Später eroberten sich die Aktivisten triste Hinterhöfe, um dort eigenes Obst und Gemüse zu ziehen. Viele Kommunen dulden mittlerweile solche Pflanzaktionen im öffentlichen Raum, etwa auf Verkehrsinseln oder an Randstreifen von Straßen, auch wenn es eigentlich den Tatbestand des Vandalismus erfüllt.
Doch wie sieht es beim Privateigentum aus? Hier ist die Rechtslage eindeutig: Ohne Zustimmung des Eigentümers oder Pächters der betroffenen Fläche ist Guerilla Gardening eine Straftat und kann als Sachbeschädigung zur Anzeige gebracht werden. Als Strafmaß sieht das Gesetz dafür Geldstrafen und, in besonders schweren Fällen, sogar Haftstrafen von bis zu zwei Jahren vor.
Viele Guerillagärtner agieren deswegen im Schutz der Dunkelheit. Anders als diese heimlich auf den Plan tretenden Gartenpiraten hat sich Wilhelm Etterer bereits im Vorfeld zu seinem Vorhaben in Trebgast geäußert. Sein Post auf Facebook kann quasi als Bekennerschreiben noch vor erfolgter Tat durchgehen. Er schreibt: "Wer will mitsäen? Das ist kein Aufruf zu einer gesetzeswidrigen Handlung (ist das Pflanzen/Säen gegen das Gesetz?) Wer Bäume pflanzen und Gräser säen - oder in einigen Jahren - sehen will, soll das machen. Wir rufen nicht dazu auf, ist nur ein Gedanke. Schaut euch den Parkplatz an, und pflanzt euch ein Bäumchen. Macht ein Foto davon, es ist euer Bäumchen."
Er sei sich des Risikos, Ärger zu bekommen, wohl bewusst, sagt Etterer - und geht es trotzdem ein. "Wenn ich erwischt werde, muss ich damit rechnen, eine Anzeige zu bekommen? Aber weswegen denn? Weil ich was gepflanzt habe?"
Dazu ein Kommentar des Kulmbacher Redaktionsleiters Alexander Müller:
Wie gehen wir mit dem Thema um? - Eine Frage, die in unseren täglichen Besprechungen sehr oft eine Rolle spielt. Es gibt das Persönlichkeits- und das Presserecht, aber auch die Herausforderung, Themen möglichst adäquat zu gewichten. Wertet man die Kritik eines einzelnen in zwei Facebook-Gruppen, die dort noch eher kritisch diskutiert wird, nicht zu sehr auf, wenn man sie als Zeitung mit 25 000 Lesern aufgreift?
Nicht zuletzt nach dem erfolgreichen Volksbegehren ist die Sensibilität bei der Beantwortung der Frage, welche Veränderungen man guten Gewissens in der Landschaft vornehmen kann, sicher gewachsen. Daher ist ein kritisches Fragezeichen hinter dem Projekt der Naturbühne zunächst verständlich. Wenn man dann aber abwägt, muss man sehen, dass das Vorhaben mit den Behörden abgesprochen ist, der Parkplatz wieder be- und eingegrünt werden soll, er die Sicherheit der Besucher und Verkehrsteilnehmer erhöht.
Die Naturbühne ist ein von vielen ehrenamtlich Tätigen getragenes Kulturprojekt, das zumindest in Franken seinesgleichen sucht. Auch unsere Zeitung unterstützt es seit vielen Jahren. Dennoch sind wir in der Lage, auch Kritik zu transportieren, wenn sie berechtigt ist. - Ist sie das in dem Fall? Hier liegt das Problem nicht nur im Bereich des Naturschutzes, scheint es.
Der Kritiker sei Nachbar der Naturbühne und, so heißt es, nicht unbedingt deren Freund. Und seine Haltung "Das ist zwar nicht erlaubt, aber wenn's was kostet, zahl' ich die Strafe halt, was soll's?" ist zwar inzwischen auch weiter verbreitet als sie es sein sollte, dient aber sicher nicht dazu, Diskussionen konstruktiv zu führen oder gar Probleme zu lösen. Wenn man in seiner Argumentation ernst genommen werden möchte, kann man nicht dazu aufrufen, auf fremden Grundstücken Blumen zu säen und Bäume zu pflanzen oder dies gar selber tun.
Gleichwohl: So unbeschwert wie noch vor Jahren können wir die Natur nicht mehr nutzen, sie verändern, in ihr bauen. Dazu wissen wir inzwischen zu genau, wie schädlich sich kleinste Eingriffe auswirken können. Daher ist es wichtig, diesen Aspekt an erster Stelle und sehr genau zu bedenken. Die Naturbühne hat dies wohl getan. Dennoch weiter zu denken, etwa an die Möglichkeit von Shuttle-Bussen, die anderswo (Plassenburg) ja auch funktionieren, ist freilich nicht verboten.
Es ist schon merkwürdig, dass eine solche Aktion nun so blitzartig durchgezogen werden muss, obwohl sich die Besucherzahlen/Sitzplätze seit Jahren niicht geändert haben. Aber wahrscheinlich hatte Sponsor(?) Dechant etwas Zeit und Maschinen zur Verfügung, sodass diese Naturzerstörung sehr schnell vonstatten ging. Ein Auftrag an eine Gartenbaufirma hätte trotz Teilsponsoring wahrscheinlich weniger geskostet und wäre naturschonend abgewickelt worden, mit Bäumen und wasserdurchlässigen Schotterrasen, bei dem sogar Blühflächen möglich sind. In Richtung Rechtsbeugung geht die Stellungnahme des Landratsamtes Kulmbach, die offensichtlich auf unterschiedlichem Rechtssystemen aufbaut. Für den Juristen Hempfling ist der nicht genehmigte Akt an der Naturbühne - kein Problem. Wäre es natürlich z.B. Herr Hugel gewesen, wäre eine saftige Strafe unvermeidbar. Es ist sicher eine Lösung an der Naturbühne ausreichend Parkplätze zu schaffen, besser wäre ein Busverkehr ab dem Bahnhof Trebgast und eine Abstimmung des Spielplans mit den Zugfahrzeiten. Auch ein Bus ab Kulmbach/Bayreuth wäre sicher eine Lösung, wenn man in auch den Klimaschutz bedenkt. Aber das ist für die Naturbühne zumindest beim Verkehr noch Neuland.
Anscheinend haben Sie keine Ahnung, was Ausschreibungen bei Baumaßnahmen aktuell für Ergebnisse bringen können! Und warum unterstellen Sie unserem Landratsamt Rechtsbeugung in diesem Genehmigungsverfahren? Viele Bauwillige im Landkreis Kulmbach haben schon vorzeitig mit Baumaßnahmen beginnen können und dürfen, obwohl der schriftliche Genehmigungsbescheid noch nicht zugestellt war! Diese Bürgerfreundliche Praxis von unserem Landratsamt wollen wir auch weiter in Anspruch nehmen können! Über eine Naturzerstörung sollten wir auch nur reden und diskutieren, wenn sie offensichtlich und vorhersehbar ist. Die Planung und die Fertigstellung der Anlagen nach der Spielzeit werden in Sachen Bepflanzung und Rasenflächen nur ein positives Ergebnis bringen! Auch die Nutzung der Anlage ist auf die Tage der Spielzeit begrenzt und bleibt zugänglich für alle Wildarten der Region! Auch beim Thema Busverkehr ab Bahnhof Trebgast und Shuttle-Busse zur Naturbühne sind Parkplätze anzulegen und vorzuhalten, denn der große Teil der Besucher kommt nicht mit der Bahn, weil er gar keinen Bahnanschluss hat!
Das Parkplatzdrama mit parken auf der Kreisstraße KU - 10 ist für die Besucher der Naturbühne mit dem Bau nun endlich gelöst! Besserwisser und Querulanten sind in jeder Gemeinde zu finden, leider sehen diese Personen ihre eigenen Fehler nicht, aber wollen anderen die Rechtslagen erklären!