Warum das Verfahren gegen einen Mann, der wegen mehrerer Drogendelikte angeklagt war, vorläufig eingestellt wurde. Scheitert hier die Justiz?
Alle waren da: die Richterin, zwei Schöffen, die Protokollführerin, der Staatsanwalt, der Verteidiger, der Sachverständige, mehrere Zeugen und der Angeklagte mit seinem Betreuer. Aber sie alle mussten am Dienstag unverrichteter Dinge wieder nach Hause gehen. "Dann sind wir für heute fertig", sagte Richterin Nicole Allstadt, nachdem sie das Verfahren vorläufig eingestellt hatte.
Dass der Prozess gegen den 54-jährigen Mann, der wegen mehrerer Drogendelikte angeklagt war, geplatzt ist, hängt mit der Strafprozessordnung zusammen. Hier: mit der Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten.
Ein Jahr Freiheitsstrafe droht
Staatsanwalt Stefan Hoffmann warf ihm unter anderem vor, in vier Fällen Crystal-Meth - eine sehr gefährliche Substanz, die schnell abhängig macht - an Minderjährige abgegeben zu haben. Ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft wird.
Bevor die Verhandlung im Sitzungssaal des Amtsgerichts Kulmbach richtig in Gang kam, wurde auf Antrag von Rechtsanwalt Wolfgang Schwemmer, Bayreuth, über die Verhandlungsfähigkeit seines Mandanten diskutiert. Die entscheidende Frage lautete: Kann er der Verhandlung folgen, kann er komplexe Sachverhalte erfassen, kann er seine Interessen wahrnehmen und sich verteidigen?
Mann macht nicht mit
Daran bestehen erhebliche Zweifel, wie Michael Zappe vom Bezirksklinikum Bayreuth erläuterte. Er habe, so der Facharzt für Forensische Psychiatrie, den Angeklagten nicht untersuchen können. Der Mann habe erklärt, dass er keine Angaben machen will. "Er sagte, dass eine erneute Begutachtung nicht notwendig sei und er sich nichts vorzuwerfen habe. "
In dem kurzen Gespräch habe der Proband den Eindruck vermittelt, "dass er verstanden hat, um was es geht und was ihm vorgeworfen wird", so Zappe, der weitergehende Erkenntnisse aus früheren Untersuchungen gewann. Demnach leidet der Mann unter den Nachwirkungen mehrerer Schlaganfälle. Er hat laut Gutachter keine komplette Aphasie, aber große Probleme zu verstehen, was gesprochen wird. Wenn er selbst unter Druck steht, fange er an zu stottern und und tue sich schwer, sich auszudrücken und Worte zu finden.
"Getobt und geschrien"
Eine Einschätzung, die auch der amtlich bestellte Betreuer des Angeklagten teilte. Die Zusammenarbeit sei anfangs sehr schwierig gewesen. "Er hat getobt, geschrien und ist einfach rausgerannt", so der Mann. Der Zustand seines Klienten habe sich den letzten Jahren allerdings verbessert. Die Schulden von mehreren 10.000 Euro seien nicht mehr geworden, und es gebe auch kaum mehr Gewaltdelikte.
Die Angeklagten verstehen nur "Bahnhof" und bleiben straffrei. Die anderen "tun sich halt was an" und dürfen nicht abgeschoben werden ( bundesweit gesehen, falls das nicht reicht haben wir ja immer noch Grüne und LINKE, die das mit Protesten verhindern und und und, ja sagt einmal wo leben wir eigentlich? In einem Land wo man gut und gerne lebt? Vermutlich gilt der Slogan unserer Bundeskanzlerin nur für Kriminelle. Diesem Mann wurden Drogendelikte nachgewiesen und wenn er nur Bahnhof versteht, dann gehört er solange hinter Gitter bis er redet. Denn wenn er auch nur Bahnhof versteht ( dumm kann man sich schon anstellen), ist der Zug für ihn längst abgefahren!
Wir leben in einem Rechtsstaat, und in dem wird in Anwesenheit des Angeklagten verhandelt und so, dass er den Prozess versteht - denn er soll durch die Strafe etwas lernen. Wenn der Angeklagte dem Prozess nicht folgen kann, kann er nicht verurteilt werden. Ist er weiterhin gefährlich, wird die Bevölkerung vor ihm geschützt, dann wandert er in den Maßregelvollzug.
Ist es nicht schön, Oskarchen, dass in einem Rechtsstaat nicht der "Volkswille", sondern die Vernunft die Oberhand hat? Es mag schon sein, dass nicht jeder damit zufrieden ist, aber ich möchte nicht darauf verzichten.
@Beobachten: Sie fragen mich ernsthaft, ob es nicht schön ist, daß die Vernunft statt der Volkswille in einem Rechtsstaat die Oberhand behält? Dann gebe ich Ihnen eine klare Antwort: Nein! Merken Sie denn nicht, daß durch solche "gesetzlichen" Regeln immer mehr Betrug gibt? Immer mehr nutzen dies doch gnadenlos aus um einer Strafe zu entkommen. Und da bringen Sie den Begriff "Vernunft" daher? Unser Land geht mit Straftätern viel zu vernünftig und sanft um. Wenn es dann immer heißt, daß der Täter mit "der vollen Härte des Gesetzes bestraft wird", dann ist das doch nur ein laues Lüftchen. Nein, Nein, strafgesetzlich muß sich etwas ändern. Die Strafen müssen so geändert werden, daß sie für den Verbrecher auch wirklich Strafen bedeuten. Denn ehrlich gesagt graut es mir davor, wenn ein Verbrecher in Deutschland nach der "Vernunft" verurteilt wird!