Streit im Dorf eskalierte: Weil es die Pferde erschreckt und zwei Reiter gefährdet hatte, stand ein Ehepaar vor Gericht. Jetzt ist aber wieder Frieden im Land.
Sie heißen Pferdeäpfel, Pferdemist, Rossknödel oder Rossbollen. Bei Gärtnern sind sie ein beliebter Dünger. Wenn aber die Hinterlassenschaften der attraktiven Reittiere auf Straßen oder öffentliche Wege fallen, kann es Ärger geben. Und sogar die Gerichte beschäftigen. Wie jetzt im Pferdeäpfelprozess, der am Donnerstag vor der Berufungskammer des Landgerichts Bayreuth in die dritte Runde ging.
Einheimische und Zugezogene
Es begann vor zweieinhalb Jahren. Damals eskalierte in einem kleinen Nest im Kreis Kulmbach der Streit zwischen einem einheimischen Ehepaar und einer aus der Stadt zugezogenen Familie. Denn die Städter hatten Pferde und ritten regelmäßig am Anwesen der Eingeborenen vorbei. Dabei sollen die Pferde immer wieder vor deren Haustür, sagen wir: geäpfelt haben. Eine Behauptung, die diesmal so stehenblieb und keiner Überprüfung unterzogen wurde.
Eines Tages, als die Mutter im Sommer 2016 mit ihrer achtjährigen Tochter wieder angetrabt kam, tat das Ehepaar etwas, was es nicht hätte tun sollen. Die Hausfrau und der Landwirt machten Lärm, klatschten laut und schrien.
Leib und Leben gefährdet
Sie wollten, so die Staatsanwaltschaft, die Pferde erschrecken und "nahmen zumindest billigend in Kauf, dadurch Leib und Leben der beiden Geschädigten zu gefährden". Ihr Verhalten brachten ihnen eine Anzeige und eine Anklage ein. Der Vorwurf lautete: versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
Die Tat wurde zunächst per Strafbefehl geahndet. Das Ehepaar hätte Geldstrafen bezahlen sollen: 300 Euro die Frau (61), 900 Euro ihr Mann (66). Das wollten sie nicht und legen Einspruch ein.
Es kam - zweite Runde - zur Verhandlung. Das Amtsgericht Kulmbach hatte keinen Zweifel daran, dass sich die beiden Reiterinnen schwer hätten verletzen können, wenn die Pferde durchgegangen wären. Der Mutter, die das Pferd der Tochter an der Hand hatte, sei es aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrung gelungen, die beiden nervös gewordenen Tiere unter Kontrolle zu bringen.
Das Urteil am Amtsgericht lautete: schuldig. Und die Strafe wurde verschärft. Jetzt sollten die Angeklagten mehr bezahlen: 750 Euro die Frau, 1000 Euro ihr Mann. Das wollten sie nicht und legten Berufung ein.
na ja so ist das wohl, der eine scheisst dir das wohnzimmer voll und du darfst bezahlen