Die Therapie als letzte Chance

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Aus der Jugendwerkstatt der Geschwister-Gummi-Stiftung in der Negeleinstraße ließen die beiden Einbrecher auch den Tresor mitgehen. Der Safe war allerdings leer, weshalb sie ihn in einem Weiher am Ortsrand von Leuchau versenkten. Foto: Peter Müller
Aus der Jugendwerkstatt der Geschwister-Gummi-Stiftung in der Negeleinstraße ließen die beiden Einbrecher auch den Tresor mitgehen. Der Safe war allerdings leer, weshalb sie ihn in einem Weiher am Ortsrand von Leuchau versenkten. Foto: Peter Müller

Ein 28-Jähriger, der an Spielsucht leidet, und ein 42 Jahre alter Frührentner wollten ihre Kassen mit Einbrüchen in Jugendwerkstätten aufbessern.

Der eine ist ein alter Bekannter am Kulmbacher Amtsgericht, der andere war bis dato ein unbeschriebenes Blatt. Am Donnerstag saßen beide vor Richterin Sieglinde Tettmann im Sitzungssaal Nummer 17, wo sie sich wegen gemeinschaftlich begangenen, besonders schweren Diebstahls und Sachbeschädigung zu verantworten hatten.
Ziel ihres Beutezugs, den die 28 und 42 Jahre alten Männer aus dem Landkreis Kulmbach in der Nacht vom 23. auf 24. März dieses Jahres unternommen hatten, waren die Jugendwerkstätten der Geschwister-Gummi-Stiftung in der Negeleinstraße und E.-C.-Baumann-Straße. Das Motiv der beiden, mit denen es das Leben bisher nicht gut gemeint hat: chronischer Geldmangel.


Seit zwei Jahren in Behandlung

Der Jüngere, der eine Schreinerlehre abgebrochen hat, leidet an Spielsucht, wegen der er seit zwei Jahren in Behandlung ist, aktuell im Bezirkskrankenhaus in Bayreuth.
Er verkörpert den klassischen Fall der Beschaffungskriminalität, die ihm inzwischen ein ellenlanges Vorstrafenregister eingebracht hat. Wegen Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch mit Körperverletzung, Unterschlagung und Computerbetrug ist er einschlägig vorbelastet. Die jüngste Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe datiert vom Januar 2016, die Bewährung wurde widerrufen.

Der 42-Jährige, der bereits in jungen Jahren einen Schlaganfall erlitten hat und seitdem körperlich stark beeinträchtigt ist, bezieht nach eigenen Angaben eine Erwerbsunfähigkeitsrente von 820 Euro im Monat. In die Sache ist er mehr oder weniger hineingeschlittert, denn für den Coup sollte er lediglich als Fahrer zur Verfügung stehen.


Gute Ortskenntnisse

In der fraglichen Märznacht wurde der Plan umgesetzt. Erstes Ziel war die Jugendwerkstatt in der Negeleinstraße. Der 28-Jährige Drahtzieher kannte sich aus: Er war dort früher Auszubildender - und schon einmal in das Gebäude eingebrochen. Nachdem er ein Fenster zertrümmert hatte, gelangte er ins Innere, wo er noch zwei Bürotüren aufdrückte und die Räumlichkeiten durchsuchte. Entwendet wurde der Tresor, den das Duo später aufhebelte. Doch der Safe war leer, weshalb die Täter ihn im Weiher bei der Straßenmeisterei am Ortsrand von Leuchau versenkten. Lediglich eine kleine Digitalkamera fiel ihnen in die Hände.

Noch in der gleichen Nacht versuchten die Männer ihr Glück bei der Werkstatt der Gummi-Stiftung in der E.-C.-Baumann-Straße, wo sie in gleicher Weise vorgingen. Doch hier mussten sie unverrichteter Dinge von dannen ziehen, es blieb beim Versuch. Beute? Fehlanzeige. In der Werkstatt, so deren Leiter Peter Engelhardt in seiner Zeugenaussage, werde schon längst kein Geld mehr aufbewahrt.


Durch DNA-Spur überführt

Die Polizei kam dem Duo relativ schnell auf die Schliche. Ein Hauptkommissar der Inspektion Kulmbach erinnerte sich, dass der 28-Jährige aufgrund seines früheren Einbruchs von Anfang an verdächtigt wurde, zumal am Tatort ein Schuhabdruck gesichert wurde. Ein Abgleich bei dem jungen Mann zu Hause - er soll beim Einbruch stark alkoholisiert gewesen sein - habe aber keine Bestätigung gebracht. Wie sich später herausstellte, hatte der Täter die Schuhe längst beseitigt. Als aber noch eine DNA-Spur auftauchte, habe der 28-Jährige den Einbruch ohne große Umschweife zugegeben; ebenso sein Komplize, dessen Name vom Haupttäter genannt worden sei.

Das schnelle Geständnis, die geringe Beute und die Bereitschaft des 28-Jährigen zur Therapie sowie - im Fall des 42-Jährigen - die fehlenden Vorstrafen und die günstige Sozialprognose wirkten sich bei der Strafzumessung positiv aus. Negativ schlugen die kriminelle Energie in der Negeleinstraße und der hohe Sachschaden von gut 1000 Euro zu Buche.

Richterin Sieglinde Tettmann ("Die Frage der Bewährung stellt sich hier nicht") verurteilte den Haupttäter zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Sein 42-jähriger Komplize kam mit acht Monaten davon, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Letzterer muss zudem an die Fähre Bayreuth 800 Euro zahlen, wahlweise sind 80 Stunden gemeinnützige Arbeit nach Weisung des Vereins möglich. "Ich denke, es wird ihm eine Lehre sein, dass man so nicht weiterkommt", sagte die Richterin.

Die Bildung einer Gesamtstrafe für den 28-Jährigen von drei Jahren unter Einbeziehung des Urteils vom Januar 2016, wie sie die örtliche Vertreterin der Staatsanwaltschaft gefordert hatte, lehnte Tettmann ab, weil die neue Tat drei Monate nach dieser Verurteilung stattfand.


"Einziger Weg aus Teufelskreis"

Sie gestand dem jungen Mann aber zu, seine Therapie zu beenden: "Er weiß, dass das der einzige Weg ist, um aus dem Teufelskreis herauszukommen."

Verteidiger Alexander Schmidtgall hatte für den 28-Jährigen eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten beantragt, der Anwalt des 42-Jährigen, Frank Stübinger, plädierte für sieben Monate Freiheitsentzug auf Bewährung.