Bürgermeisterin Angela Hofmann (CSU) meinte, dass man auf breiter Basis über so ein Projekt entscheiden werde. Das heißt, die Belange der Bürger mitnehmen und durch ein Bauleitplanverfahren werde dies berücksichtigt. Ähnlich äußerten sich Dritter Bürgermeister Bernd Liebhardt (CSU), Tino Vetter (FW), Klaus Simon (SPD), der eher noch für einen Bürgerentscheid plädierte, Winfried Lebok (CSU, "Kronach wird weder mit Strom aus dem Projekt versorgt noch befinden sich Standorte auf Kronacher Gebiet"), Martina Zwosta (FL) und Hans Simon (SPD).
Die Bürgermeisterin und Stadtplaner Gerber schlugen dem Investor vor, vorerst den Antrag zurückzuziehen. Münch aber erklärte, angesichts der 60 Millionen Investitionssumme werde er keinen Rückzieher mehr machen. Dem Beschlussvorschlag von Gerber, jetzt den Antrag abzulehnen, stimmte das Gremium zu. Der Antrag wird an das Landratsamt weitergereicht.
Wo soll der Pferdestall hin?
Zur Errichtung eines Pferdestalls in Hinterstöcken bestehen laut Daniel Gerber keine grundsätzlichen planungsrechtlichen Einwände. Er regte aber weiter an, im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens wäre der Stellplatznachweis dem gegebenenfalls größeren zukünftigen Nutzungsumfang anzupassen.
Hans Simon (SPD) sah die Lage trotzdem etwas problematischer, weil man sehr nahe an ein Wohngebiet grenze. Er schlug daher vor, den Pferdestall etwas zurückzuversetzen, um etwas mehr Abstand zu den angrenzenden Wohnungen zu halten. Mit diesem Vorschlag stimmten Bernd Liebhardt und Winfried Lebok (CSU) überein. Claudia Wellach (CSU) brachte hingegen den von Anwohnern schriftlich eingereichten Bedenken großes Verständnis entgegen. Auch für sie sei die Belästigung der Anwohner durch diese Pferdehaltung sehr bedenklich.
Stadtplaner Gerber erörterte, dass die Stadt nur über planungsrechtliche Gründe zu befinden hat, alles andere wie beispielsweise Immissionsschutz und andere mögliche Beeinträchtigungen sind vom Landratsamt als der Genehmigungsbehörde zu beurteilen. Er wies dabei auf vorliegende Schreiben der Anwohner hin. Diese äußern ihre Bedenken in erster Linie über die befürchtete Geruchsbelästigung, aber auch einen Bachlauf sowie die Zu- und Abfahrt sieht man problematisch.
Das Gremium beschloss einstimmig das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass die Privilegierung vorliegt und dass eine immissionsschutzrechtliche Überprüfung keine Hinderungsgründe ergibt. Zudem wurde vorgeschlagen, den Pferdestall etwas weiter vom Wohngebiet zu versetzen. Platz gebe es auf dem Grundstück genug, um einen neun mal sieben Meter großen Stall unterzubringen, hieß es.
Einem Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in Seelach wurde das gemeindliche Einvernehmen unter der Auflage erteilt, das Gebäude so zu erstellen, dass die vor Ort gegebene Bauflucht eingehalten wird.