Ab jetzt sollen wieder Gottesdienste möglich sein - mit Einschränkungen. Im Seelsorgebereich Frankenwald bereitete man sich auf die neuen Regeln schon vor.
Kein Kirchgänger muss Angst vor Auflagen bei zukünftigen Gottesdiensten haben. Es wird zwar merkwürdig anmuten, wenn man statt zum Weihwasser zum Desinfektionsmittel greifen muss und wenn man nur mit einer Nasen- Mundschutzmaske das Gotteshaus betreten darf, aber immerhin sind öffentliche Gottesdienste wieder möglich. Darüber freut man sich natürlich auch im Seelsorgebereich Frankenwald.
Nachdem inzwischen klar ist, dass auf Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz ab dem 4. Mai öffentliche Gottesdienste unter Einhaltung eines Infektionsschutzkonzeptes wieder möglich sind, befassten sich umgehend am 30. April die Pfarrer des Seelsorgebereichs Frankenwald mit der Umsetzung des Infektionsschutzkonzeptes in Kirchen. Bei einer Begehung und Besprechung über die Umsetzung in die Praxis in der St.-Bartholomäus-Kirche in Rothenkirchen erörterte der Dekan und Leitende Pfarrer des SSB Frankenwald, Detlef Pötzl, die Details der gesetzlichen Anordnungen.
Öffentliche Gottesdienste finden in der Regel ab Samstag, 9., und Sonntag, 10. Mai, wieder statt. Pfarrer Pötzl konnte bei dieser Gelegenheit sogar schon eine erste Gottesdienstordnung für verschiedene Pfarreien im SSB Frankenwald vorstellen. Erste Heilige Messe wird es demnach am Dienstag, 5. Mai um 19 Uhr in der Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt in Teuschnitz geben. Am Mittwoch, 6. Mai, um 19 Uhr kann in der St.-Jakobus-Kirche in Tschirn und ebenfalls am Mittwoch, 6. Mai, um 19 Uhr in der St. Bartholomäus-Kirche in Rothenkirchen Heilige Messe gefeiert werden. In Wickendorf und Pressig wird am Donnerstag, 7. Mai jeweils um 19 Uhr erstmals wieder öffentlich Heilige Messe gefeiert.
Vor Ort im Gotteshaus in Rothenkirchen machte sich Pfarrer Pötzl ein Bild von der Durchführbarkeit einzelner Maßnahmen. Das Infektionsschutzkonzept sieht weitreichende Einschränkungen für den Gottesdienstbesuch vor. Der Sicherheitsabstand beträgt zwei Meter, pro Gläubigem sind das vier Quadratmeter, die benötigt werden. Die maximale Anzahl von zugelassenen Gottesdienstbesuchern ergibt sich somit aus der Größe des Gotteshauses. Für die St.-Bartholomäus-Kirche in Rothenkirchen hat Kirchenpfleger Mathias Beetz eine Besucherzahl von 63 errechnet, die im Kirchenschiff genügend Sicherheitsabstand finden.
Nur mit Mundschutz
Diese Abstandsregelung stellt für kleinere Kirchen allerdings eine große Herausforderung dar, stellen Mathias Beetz und Dekan Detlef Pötzl vor Ort fest. Für die Einhaltung der Abstandsregel sieht Beetz die Möglichkeit, die zur Verfügung stehenden Sitzplätze jeweils durch eine Kerze, ein Bild oder eine andere Markierung zu kennzeichnen. Das Tragen einer Mund-Nase-Schutzbedeckung ist Pflicht. Es werden Ordner eingesetzt, um die Einhaltung der Vorgaben zu garantieren.
Sollten mehr Gläubige kommen als zugelassen sind, müssen diese abgewiesen werden. Die deutschen Bischöfe dispensieren (befreien vorübergehend) weiterhin von der Sonntagspflicht.
Bei der Kommunionausteilung ist eine besondere Sorgfalt zu wahren. Entsprechend den Vereinbarungen kann die Kommunion - unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen - auch bei Wortgottesfeiern gereicht werden. Pfarrer Pötzl weist auf die Möglichkeiten der Nutzung der Handdesinfektionsmittelspender hin. Weitere und nähere Bekanntmachungen, auch zur Gottesdienstordnung, werden in den Schaukasten der Kirchen ausgehängt.