Strafbefehl gegen Küpser Bürgermeister

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Einige Entscheidungen, die Bürgermeister Herbert Schneider im Küpser Rathaus getroffen hat, haben die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen. Diesen hat nun einen Strafbefehl erlassen. Foto: Archiv/Barbara Herbst
Einige Entscheidungen, die Bürgermeister Herbert Schneider im Küpser Rathaus getroffen hat, haben die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen. Diesen hat nun einen Strafbefehl erlassen. Foto: Archiv/Barbara Herbst

Der Küpser Bürgermeister Herbert Schneider hat sich in 77 Fällen der Untreue schuldig gemacht. Die Reaktionen fallen unterschiedlich aus.

Bürgermeister Herbert Schneider (parteilos) hat einen Strafbefehl über 10.800 Euro erhalten. Auslöser dafür waren zum einen nicht korrekt abgerechnete Fahrten unter anderem zu Kreistagssitzungen mit seinem Dienstfahrzeug sowie zum anderen die Nutzung gemeindlicher Baumaschinen für private Zwecke.

"Ich werde den Strafbefehl akzeptieren, weil ich vor Gericht de facto chancenlos bin", kommentiert der Bürgermeister, der mit diesem Schritt einer Vorbestrafung aus dem Weg gehen würde. "Im Moment der Nutzung ist es Untreue, wenn die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt sind", räumt Schneider ein. Genau darin liege für ihn das Problem, denn bereichert habe er sich nicht. "Nach meinem Befinden habe ich alles richtig gemacht." Nur habe er vergessen, sich die Nutzung der Baumaschinen als auch des Dienstfahrzeuges für "private" Fahrten beispielsweise zum Kreistag nach Kronach genehmigen zu lassen.

Wichtig ist ihm die Tatsache, dass 67 der 77 Untreuefälle auf die Nutzung des Dienstfahrzeuges zurückzuführen sind. Normalerweise steht ihm eine Wegstreckenentschädigung zu. "Die habe ich aber nachweislich nicht beantragt und darauf verzichtet." Dennoch sei der Gemeinde durch die Fahrzeugnutzung ein Schaden entstanden. "Ich hätte der Gemeinde eine Entschädigung zukommen lassen müssen.

Daran habe ich nicht gedacht." Ebenso wenig habe er daran gedacht, sich die Verwendung gemeindlicher Baumaschinen für private Zwecke absegnen zu lassen. "Es musste manchmal einfach schnell gehen", spricht er die für ihn teilweise unübersichtliche Situation an und betont, dass für die Gemeinde kein materieller Schaden entstanden sei. Vielmehr habe er Material, Maschinenstunden sowie An- und Abfuhr der Materialien bezahlt. "Die Bauhofleitung wusste Bescheid und es wurde alles ordentlich abgerechnet. Das ist aber alles unerheblich, weil es der Gemeinderat nicht genehmigt hatte", sagt Schneider.

Billige Ausrede

Ursula Eberle-Berlips, CSU-Fraktionssprecherin, ärgert sich, dass der Bürgermeister sein Unrecht nicht vollständig einsieht. Er habe immer nur das bezahlt, was über den Rechnungsprüfungsausschuss herausgekommen ist. Das Ganze jetzt auf die nichtgenehmigte Nutzung zu reduzieren, sei ihr zu billig. Dabei hätte man alles vermeiden können, hätte der Bürgermeister von Beginn an einen ehrlichen Umgang mit dem Gemeinderat und dem Rechnungsprüfungsausschuss gepflegt. So aber sei ein großer ideeller Schaden für die Gemeinde Küps entstanden: "Wer will eine Firma in einer Gemeinde ansiedeln oder in dieser bauen, wenn der Bürgermeister einen Strafbefehl in dieser drastischen Höhe erhalten hat? Kann man diesem Gemeindeoberhaupt noch trauen?"

Für Dritte Bürgermeisterin Helga Mück von den Freien Wählern ist die Reaktion des Bürgermeisters unverständlich: "Ich verstehe ihn nicht mehr." Ihrer Meinung nach wäre etwas mehr Bescheidenheit und Zurückhaltung angebracht. "Ich persönlich hätte wahrscheinlich ein Problem damit, mich unter diesen Voraussetzungen noch auf der Straße sehen zu lassen; mich würde das belasten." Wie die Situation rechtlich einzustufen ist, kann Helga Mück nicht beurteilen: "So etwas haben wir in Küps noch nie erlebt." Eines steht für sie allerdings fest: "Der Umgang mit dem Bürgermeister wird immer schwieriger."

Für SPD-Fraktionsvorsitzden Dieter Lau haben das Amt des Bürgermeisters als auch die Gemeinde Küps selbst Schaden genommen. Schneider müsse nun selbst entscheiden, wie er mit der Sache umgeht. Hans Rebhan (CSU) hatte die Angelegenheit in die Öffentlichkeit getragen. Mit dem Strafbefehl sieht er sich aber nicht etwa bestätigt: "Es geht hier nicht um meine persönliche Befriedigung." Vielmehr sei es schade, dass es überhaupt so weit kommen musste.

Möglicherweise könnte der Strafbefehl für Herbert Schneider weitere Folgen haben. Das Landratsamt als Aufsichtsbehörde, will jedoch erst abwarten, ob der Bürgermeister tatsächlich den Strafbefehl annehmen wird: "Wir sind in Kenntnis gesetzt und werden uns mit dem Thema auseinander setzen, wenn es rechtskräftig ist", erklärte Stefan Schneider vom Landratsamt.




Vergleichbarer Fall in Mitwitz

In den 80er Jahren gab es einen vergleichbaren Fall in Mitwitz. Der damalige Bürgermeister Dietmar Herrgesell (CSU) hatte sich als Schulverbandsvorsitzender bei der Heizöllieferung für die Schule auch die privaten Tanks befüllen lassen, dies aber nicht bezahlt. Sein Nachfolger Hans-Peter Laschka (CSU) erinnert sich, dass dem Rechnungsprüfungsausschuss der Vorgang aufgefallen war, weil auf der Rechnung zwei Abladestationen vermerkt waren. Laut Hans-Peter Laschka musste sich Herrgesell wie nun Schneider strafrechtlich verantworten, blieb jedoch weiter im Amt. Seine Parteimitglieder entschieden jedoch vor der nächsten Wahl, ihm nicht mehr das Vertrauen auszusprechen und nominierten Laschka zum Bürgermeisterkandidaten.