Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe hat auch in Kronach eine Beratungsstelle. Jährlich unterstützt Leiterin Nadja Volk ihre knapp 500 Mandanten bei der Steuererklärung. Zu ihr kommen Rentner, Azubis, Studierende und Arbeitnehmer.
Wenn Nadja Volk nicht gerade persönlich einen Mandanten in ihrem Büro in der Schwedenstraße berät, gibt sie telefonisch Tipps. "Von Februar bis Juni habe ich am meisten zu tun", sagt die 51-Jährige. Seit sieben Jahren leitet sie mittlerweile die Beratungsstelle der Vereinigten Lohnsteuerhilfe in Kronach. Zu den 500 Mandanten ihres Vorgängers, die sie übernommen hat, sind noch einige dazugekommen.
Obwohl unter anderem Selbstständige und Gewerbetreibende von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe ausgeschlossen werden, ist Volk zufrieden: "Ich berate Studierende, Auszubildende, Arbeitnehmer und Rentner - die Position des Büros ist ideal, viele laufen oder fahren vorbei." Wer von der Kronacherin beraten werden möchte, muss Mitglied bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe sein. Der jährliche Beitrag richtet sich dabei nach dem Bruttojahreseinkommen. "Bei bis zu 10 000 Euro liegt der Beitrag bei 39 Euro, wer 120 000 Euro oder mehr verdient, zahlt 330 Euro pro Jahr für die Mitgliedschaft."
Geänderte Fristen seit 2019
Um allen Mandanten gerecht werden zu können, arbeitet Volk mit Terminen. "Wann die Steuererklärung abgegeben wird, schreibt das Finanzamt vor. Meine Mandanten kommen seit vielen Jahren und haben einen bestimmten Rhythmus", berichtet sie aus ihrem Alltag. Die Abgabefristen für die Steuererklärung haben sich 2019 geändert. Wer nicht steuerlich vertreten wird, kann seine Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt abgeben. Wer von einem Verein oder einem Steuerberater unterstützt wird, hat noch länger Zeit: "Die Steuererklärung meiner Mandanten für 2019 muss mit der neuen Regelung erst zum 28. Februar 2021 beim Finanzamt vorliegen." Wen die Erklärung nicht rechtzeitig beim Finanzamt vorliegt, wird ein Säumniszuschlag fällig.
Die Kronacherin nimmt sich pro Jahr durchschnittlich für jeden ihrer Mandanten zwei Stunden Zeit. "Ich bereite die Termine vor, nach und prüfe den Steuerbescheid", sagt Volk, die sich selbst als die Person zwischen den Steuerpflichtigen und dem Finanzamt beschreibt. Die Mandanten kommen mit ihren vorsortierten Unterlagen in die Beratungsstelle, was fehlt, muss nachgereicht werden. Bei Unklarheiten meldet sich das Finanzamt bei Volk.
Steuererklärung für Rentner
Seit 2005 sind auch Rentner dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. "Der zu besteuernde Anteil der Rente steigt seitdem um zwei Prozent pro Jahr, 2005 lag er bei 50 Prozent", erklärt Volk. Im Jahr 2020 sind 80 Prozent der Rente zu versteuern. "In 20 Jahren muss die komplette Rente versteuert werden." cd
Vorweg ich bin nicht in dieser Branche tätig..., aber ein Werbe-Beitrag für diese "nicht unumstrittenen Vereine" im redaktionellen Teil! Schon ungewöhnlich, dass ist "PR-old school" --> klassische sales promotion. Ich hoffe dies war der letzte "Fachartikel" dieser Art!