Kronacherin hilft jährlich 500 Mandanten bei der Steuererklärung

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Nadja Volk, Beratungsstellenleiterin der Vereinigten Lohnsteuerhilfe in Kronach, unterstützt jährlich 500 Mandanten bei ihrer Steuererklärung. Das Angebot richtet sich an Arbeitnehmer, Auszubildende, Studierende und Rentner. Foto: Cindy Dötschel
Nadja Volk, Beratungsstellenleiterin der Vereinigten Lohnsteuerhilfe in Kronach, unterstützt jährlich 500 Mandanten bei ihrer Steuererklärung. Das Angebot richtet sich an Arbeitnehmer, Auszubildende, Studierende und Rentner. Foto: Cindy Dötschel

Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe hat auch in Kronach eine Beratungsstelle. Jährlich unterstützt Leiterin Nadja Volk ihre knapp 500 Mandanten bei der Steuererklärung. Zu ihr kommen Rentner, Azubis, Studierende und Arbeitnehmer.

Wenn Nadja Volk nicht gerade persönlich einen Mandanten in ihrem Büro in der Schwedenstraße berät, gibt sie telefonisch Tipps. "Von Februar bis Juni habe ich am meisten zu tun", sagt die 51-Jährige. Seit sieben Jahren leitet sie mittlerweile die Beratungsstelle der Vereinigten Lohnsteuerhilfe in Kronach. Zu den 500 Mandanten ihres Vorgängers, die sie übernommen hat, sind noch einige dazugekommen.

Obwohl unter anderem Selbstständige und Gewerbetreibende von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe ausgeschlossen werden, ist Volk zufrieden: "Ich berate Studierende, Auszubildende, Arbeitnehmer und Rentner - die Position des Büros ist ideal, viele laufen oder fahren vorbei." Wer von der Kronacherin beraten werden möchte, muss Mitglied bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe sein. Der jährliche Beitrag richtet sich dabei nach dem Bruttojahreseinkommen. "Bei bis zu 10 000 Euro liegt der Beitrag bei 39 Euro, wer 120 000 Euro oder mehr verdient, zahlt 330 Euro pro Jahr für die Mitgliedschaft."

Geänderte Fristen seit 2019

Um allen Mandanten gerecht werden zu können, arbeitet Volk mit Terminen. "Wann die Steuererklärung abgegeben wird, schreibt das Finanzamt vor. Meine Mandanten kommen seit vielen Jahren und haben einen bestimmten Rhythmus", berichtet sie aus ihrem Alltag. Die Abgabefristen für die Steuererklärung haben sich 2019 geändert. Wer nicht steuerlich vertreten wird, kann seine Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt abgeben. Wer von einem Verein oder einem Steuerberater unterstützt wird, hat noch länger Zeit: "Die Steuererklärung meiner Mandanten für 2019 muss mit der neuen Regelung erst zum 28. Februar 2021 beim Finanzamt vorliegen." Wen die Erklärung nicht rechtzeitig beim Finanzamt vorliegt, wird ein Säumniszuschlag fällig.

Die Kronacherin nimmt sich pro Jahr durchschnittlich für jeden ihrer Mandanten zwei Stunden Zeit. "Ich bereite die Termine vor, nach und prüfe den Steuerbescheid", sagt Volk, die sich selbst als die Person zwischen den Steuerpflichtigen und dem Finanzamt beschreibt. Die Mandanten kommen mit ihren vorsortierten Unterlagen in die Beratungsstelle, was fehlt, muss nachgereicht werden. Bei Unklarheiten meldet sich das Finanzamt bei Volk.

Steuererklärung für Rentner

Seit 2005 sind auch Rentner dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. "Der zu besteuernde Anteil der Rente steigt seitdem um zwei Prozent pro Jahr, 2005 lag er bei 50 Prozent", erklärt Volk. Im Jahr 2020 sind 80 Prozent der Rente zu versteuern. "In 20 Jahren muss die komplette Rente versteuert werden." cd

Zehn Tipps von der Steuerberaterin

Sabine Kastner, Steuerberaterin aus Coburg und Vorstandsmitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg, weiß, wie sich zusätzlich Steuern sparen lassen. Zehn Tipps: Werbungskosten Wer über 1600 Euro Werbungskosten im Jahr nachweisen kann, sollte Lohnsteuerermäßigung beantragen. Was dazu führt, dass die monatliche Lohnsteuer geringer ausfällt. Belege aufheben Wer Ausgaben absetzen und damit Steuern sparen will, ist in der Nachweispflicht und sollte deshalb Belege, Rechnungen und Leistungsnachweise unbedingt aufheben. Steuerklasse Die richtige Steuerklasse wählen. Normalerweise teilt das Finanzamt die Steuerklasse zu. Bei Ehepaaren kommt es jedoch zum Beispiel darauf an, wieviel jeder verdient. Die automatische Steuerklassenkombi IV/IV ist nicht immer vorteilhaft. Vor allen Dingen dann, wenn ein Partner mehr verdient. Da ist die Kombi III/V oft vorteilhafter, weil's so weniger Lohnsteuerabzüge gibt. Ausnahmen können sich bei Nachwuchsplanung oder drohender Arbeitslosigkeit ergeben. Ausgaben vorverlegen Wenn im nächsten Jahr deutlich niedrigere Einkünfte zu erwarten sind, sollten Ausgaben nach Möglichkeiten vorgezogen und damit noch im alten Jahr getätigt werden, weil sich das steuermindernd auswirkt. So können beispielsweise Vorauszahlungen für die private Krankenversicherung oder geplante Fortbildungskurse vorgenommen werden. Grundfreibetrag Liegt das Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag, wird keine Einkommensteuer fällig. Durch eine Nichtveranlagungsbescheinigung kann man sich drei Jahre von der Abgeltungssteuer befreien lassen. Zweite Wohnung Wer wegen seiner Arbeit eine zweite Wohnung benötigt, kann die entstehenden Kosten auch als doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen. So können zum Beispiel die Mietkosten für die Zweitwohnung bis zu einer Höhe von 1000 Euro monatlich geltend gemacht werden. Dienstleistungen Steuern sparen auch haushaltsnahe Dienstleistungen, etwa eine Putzkraft oder Hilfe bei der Gartenarbeit. 20 Prozent der Kosten können direkt von der Steuerlast abgezogen werden. Auch Handwerkerkosten sind bis zu einem Betrag von 1200 Euro absetzbar. Das heißt Handwerkerkosten bis zu einer Höhe von 6000 Euro können geltend gemacht werden. Kosten für Gesundheit Kosten für die Gesundheit, die die Krankenkasse nicht übernimmt, können ebenfalls steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Dazu zählen z.B. Zahnersatzleistungen, Medikamente oder eine Brille. In welchem Umfang sich die außergewöhnlichen Belastungen steuerlich auswirken, ist von der Höhe der Jahreseinkünfte abhängig. Spenden Spenden und gewisse Beiträge für eine wohltätige Organisation können auch abgesetzt werden. Die Organisation muss aber gemeinnützig, wissenschaftlich, mildtätig, steuerbegünstigt oder kirchlich sein. Unterhalt Unterhaltsleistungen an Personen ohne Kindergeldanspruch können ebenfalls steuermindernd geltend gemacht werden, wenn der Bedürftige nicht mehr als 9408 Euro Jahreseinkünfte hat und sein Vermögen geringer als 15500 Euro ist. ang

Einige Neuerungen für Steuerzahler für das Jahr 2020

Allgemein: Der Grundfreibetrag beträgt ab sofort 9408 Euro, bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren 18 816 Euro. Familien: Der Kinderfreibetrag pro Kind und Elternteil wird um 96 Euro auf 2586 Euro (zusammen 5172 Euro) angehoben. Arbeitnehmer: Die Pendlerpauschale steigt ab dem 21. Entfernungskilometer von bisher 30 auf dann 35 Cent. Spendiert die Firma ihren Pendlern zuzüglich zum Gehalt auch ein Jobticket, so bleibt das steuerfrei. Wichtig für Minijobber: Hier gilt auch weiterhin die Verdienstgrenze von 450 Euro im Monat. Der Mindestlohn ist in diesem Jahr allerdings auf 9,35 Euro gestiegen. Mehrwertsteuer: Bahnfahren wird günstiger. Die Mehrwertsteuer auf Fernreisetickets sinkt von bisher 19 auf nur noch sieben Prozent. Auch für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form, wie zum Beispiel E-Books, gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz.

Selbstständige: 2020 wurde die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer angehoben. Die Kleinunternehmerregelung kann auch in Anspruch genommen werden, wenn der Umsatz im vergangenen Jahr die Grenze von 22 000 Euro nicht überstiegen hat. Hausbesitzer: Für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen gibt's Steuergutschriften. Gefördert werden zum Beispiel Heizungsumrüstung, der Einbau neuer Fenster und Türen, Dämmung von Dächern, Geschossdecken und Außenwänden. Die Förderung besteht aus einer direkten Steuergutschrift von 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 40 000 Euro.ang