Nachdem ein Anwohner Klage gegen die geplanten Festzeiten des Kronacher Freischießens, das in gut einer Woche beginnt, eingereicht hat, will das Verwaltungsgericht Bayreuth noch vor Festbeginn entscheiden, ob die Klage rechtens ist und in welcher Form das Traditions-Fest stattfinden wird.
Wie Pressesprecherin Angelika Janßen auf Nachfrage von infranken.de erklärt, werden Klage und Eilantrage des Anwohners der Gegenseite, also der Stadt Kronach, zugestellt. Diese muss dann innerhalb einer gewissen Frist die Akten vorlegen. Damit wird nicht vor Donnerstag beziehungsweise Freitag gerechnet. "Und dann gehe ich davon aus, dass die Kammer zügig entscheidet", sagt Janßen. Immerhin seien ja bis zu Beginn des Festes noch einige Tage Zeit. Wie wahrscheinlich es ist, dass die Klage eines Einzelnen gegen das Traditions-Fest durchgeht, konnte sie nicht einschätzen. "Das kommt auf die Rechtsvorschrift an", sagt sie, also darauf ob der von der Stadt erteilte Bescheid bezüglich der Festzeiten gegen die Rechtsvorschriften verstößt oder nicht.
Wie berichtet hat der Anwohner, der bereits im vergangenen Jahr gegen verschiedene Veranstaltungen auf dem Schützenplatz und auch gegen die Art der Durchführung des Freischießens vorgegangen ist, heuer erneut Klage erhoben. Das Freischießen soll nach seinen Wünschen am Wochenende um 24 Uhr enden und unter der Woche um 23.30. Jeweils eine halbe Stunde vorher soll der Ausschank enden.
Der Witz ist das in der Alten Ludwigsstädter Straße der sog. Geräuschpegel ziemlich gering ist. Jeder der die Straße Richtung Unterführung läuft sollte mal drauf achten wieviel er von den Bands in den Zelten mitkriegt, nämlich fast nichts!
Das alles ist reine Schikane und richtet sich wahrscheinlich gegen die Pächter der Parti GmbH. Wenn ich früher meine Kinder von Parties vom Schützenplatz abgeholt habe und war mit dem Auto direkt davor gestanden habe ich nichts (!!!!!) von der Musik mitbekommen.
Er sollte sich schämen und am besten weit irgendwo aufs Land ziehen wo im Umkreis von 5 km kein Nachbar vorhanden ist der evtl. den Radio mal etwas lauter drehen sollte
Kollege Frank hat das richtig erkannt. Dieser für viele suspekte Wunsch nach der ewigen Ruhe schon zu Lebzeiten ist a, nicht zeitgemäßig und b, ein absolut kein kollektiver Denkansatz.
Und ich muß mich leider wiederholen: Wer an der ICE- Strecke mit Bundesstraße sich ansiedelt- dem ist eh nicht zu helfen.
Kronach: Deckel drauf und weg von hier wer kann.
Ob das Fest nur temporär ist, ob der Kläger sich erst seit Kurzem in Kronach angesiedelt hat oder ob es sich um Tradition handelt spielt für die anhängige Klage keine Rolle. Das Gericht hat nur zu entscheiden ob gegen ein geltendes Gesetz oder eine Verordnung verstossen wird.
Die Nachtruhe wird in Deutschland durch die Landes-Immissionsschutzgesetze geregelt, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können. In Bayern wird demnach die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr festgelegt.
Wenn nun der Kläger einen Aufschub bis 24.00 Uhr duldet, so ist dies ein Entgegenkommen, dass anzuerkennen und auch in einem zeitnah zu sprechendem Urteil zu berücksichtigen ist.
Wenn der Kläger sich nun gestört fühlt, ist der Sache nachzugehen und einer richterlich Bewertung zu unterziehen.
Auch als Einzelner muss man nicht hinnehmen, dass die Mehrheit eine gesetzliche Regelung übertreten will.
Besucher - nicht enttäuscht sein, wenn ab diesem Jahr das Fest täglich um 24.00 Uhr endet.
Ich hoffe, dass ich durch meine Ausführung die Berechtigung der Klage manifestieren konnte, auch wenn das von Vielen nicht so gesehen wird.
Zuerst gab es garkeine XXL-Näche, damit konnte jeder leben. Über 420 Jahre lang. Dann waren es zwei, später fünf, jetzt sollen es eben wieder keine mehr sein, so wie es immer war - und schon ist es eine Gemeinheit der Allgemeinheit gegenüber. Das ist nicht korrekt. Eine Gemeinheit der Allgemeinheit gegenüber wäre es, wenn eine Veranstaltung genehmigt wurde, die nicht so nicht hätte genehmigt werden dürfen. Das Gericht wird entscheiden und ein Urteil finden. Ein vernünftiges, hoffe ich, sonst sind es nächstes Jahr zehn XXL-Nächte.
Ich möchte hier mal wieder an meinen Leserbrief vom Juli 2013 erinnern wo ichmich auf den Beitrag vom 12.Juli 2013 beziehe.
Hier habe ich folgendes geschrieben das dann heuer ja wohl noch mehr zutrifft.
Deckel drauf und zugesperrt. Junge Menschen bleibt daheim Kronach wird zum Altenheim.
In dem Bericht hiess es letztes Jahr das der liebe Mitbürger das Kronacher Freischisen nicht antassten will, doch genau dieses Tut er jetzt.
Es ist eine gemeinheit der Allgemeinheit gegenüber was dieser Herr hier betreibt.
Man muss hier mal nach dem gesunden Menschenverstand fragen??
Oder erpresst er die Schützengesellschaft etwa??
Ich weis es nicht.
Hoffen wir mal das der (die) Richter den Antragh dieses Herren ablehnen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Frank
Westring 9
96328 Küps