Künftig gelten im Kreis Kronach höhere Sicherheitsanforderungen in Überschwemmungsgebieten: Wer mehr als 1000 Liter eines potenziell wassergefährdenden Stoffs lagert, sollte sich bald an einen Sachverständigen wenden.
Wenn der Pegel steigt, kann es teuer werden. Bewohner von Überschwemmungsgebieten im Kreis Kronach kennen das. Ab diesem Jahr gilt es besonders: Zwischen Juni und November laufen Fristen aus, innerhalb derer viele Tanks von Heizöl und wassergefährdenden Stoffen von Sachverständigen auf ihre Hochwasser-Sicherheit geprüft werden müssen. Andi Nerger vom Landratsamt rät dazu, sich kundig zu machen.
Wenn Sie in überschwemmungsgefährdetem Gebiet leben und mehr als 1000 Liter Heizöl auf ihrem Grundstück lagern, sollten Sie weiterlesen. Oberhalb dieser Menge gilt künftig eine Prüfpflicht für die Tanks und Lager, in denen Heizöl oder sonstige wassergefährdende Stoffe gelagert werden. Heizöltanks mit einem Fassungsvermögen unter 1000 Litern müssen ebenfalls hochwasserfest sein. Für diese Behälter ist jedoch kein Sachverständigengutachten erforderlich.
Unterschiedliche Fristen "Das soll keine Schikane sein, sondern ist gesetzlich festgelegt", erklärt Nerger. Die Prüfung müsse innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten der so genannten Allgemeinverfügung zur Sicherung von Überschwemmungsgebieten geschehen. Die Sicherung gemäß Wasserhaushaltsgesetz musste bundesweit bis 22. Dezember 2013 abgeschlossen werden (wir berichteten). Im Landkreis Kronach variierten die Termine der vorläufigen Sicherung zwischen 4. Juni für die Kronach und 29. Oktober 2013 für die Leßbach. Daran orientieren sich die neuen Prüffristen . Zuletzt müssen die Gebiete um Steinach und Föritz, die bereits seit längerem festgesetzt sind, geprüft werden.
Referenzwert "HQ100" Wer es noch nicht getan hat, sollte also bald einen Sachverständigen beauftragen, der die Sicherheit von Heizöltanks gegen Hochwasser überprüft. Anlagen, die der Behörde im Landratsamt bekannt sind, werden zur Erinnerung angeschrieben. "Aber das sind vielleicht zehn Prozent derer, die von der Prüfpflicht betroffen sind", schätzt Andi Nerger. Zur Erinnerung an alle ist er an die Presse herangetreten.
Ein Referenzwert namens "HQ100" ist im Zusammenhang mit der Thematik wichtig: Der beschreibt die Pegelhöhe oder Abflussmenge eines Gewässers, die im statistischen Mittel einmal alle 100 Jahre erreicht oder überschritten wird. Dieser statistische Mittelwert ist auch unter der Bezeichnung "Jahrhunderthochwasser" bekannt.
Folgekosten verhindern Anhand des Werts kann ein Sachverständiger beurteilen, ob der betreffende Lagerraum ausreichend abgesichert ist oder ob Nachholbedarf besteht. Nerger empfiehlt sogar, die Überprüfung auf das gesamte Gebäude auszuweiten. Diese Entscheidung obliegt aber dem jeweiligen Eigentümer. Die Kosten für die Sachverständigen variieren. Doch Ihr Einsatz kann Folgekosten verhindern.
Und so ein Schaden durch Hochwasser kann richtig teuer werden, denn: "Wer der Kontrollpflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig", so Nerger. Das heißt gleichzeitig, dass der Betroffene entstehende Schäden wohl selbst zahlen müsste, ohne Versicherungsschutz. Sowohl die am Eigentum wie auch die an der Umwelt, wenn etwa Öl oder sonstige belastende Stoffe auslaufen sollten. Hinzu können - je nach Schwere von Schuld und Schaden - Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren kommen.
Die ersten Schreiben an die Eigentümer erfasster Gebäude sind schon raus, die restlichen folgen in den kommenden Wochen. Eindringlich bittet Andi Nerger vom Landratsamt nochmals alle Bürger, die in Überschwemmungsgebieten im Kreis Kronach wohnen, sich über die Thematik zu informieren. Für Nachfragen gibt er die Telefonnummer 09261/678212 an. Sachverständige stehen auf der Webseite des Landratsamtes unter
www.landkreis-kronach.de im Sachgebiet Wasserrecht (Bereich Sicherheits- und Ordnungsrecht).
Franz Brandner ist einer der Sachverständigen, die heuer Öltanks ab 1000 Liter auf ihre Hochwasser-Sicherheit prüfen. Derzeit ist er viel im Überschwemmungsgebiet um die Kronach unterwegs, um Bürger zu beraten. Die Anwohner sind die ersten, die eine Beurteilung vorlegen müssen.
Die Untersuchung Auf der Grundlage des jeweiligen Referenzwerts "HQ100" unterzieht Brandner jeden Tank einer dreiteiligen Untersuchung: Ordnungsprüfung, technische Prüfung und hochwasserrechtliche Beurteilung. Denen, die einen Metall- statt eines Kunststofftanks haben, kann er in der Regel die besseren Nachrichten überbringen: "Metalltanks sind oft schon hochwassersicher oder können nachgerüstet werden."
Kunststofftanks, die nicht speziell hochwassergeschützt sind, müssten meist ausgetauscht werden. Sie seien anfälliger für Druck von außen. Allerdings käme der Tausch eines Tanks mit zwischen 1000 und 10 000 Euro (sehr groß) deutlich billiger, als ein geplatzter Behälter im Ernstfall.
Bis 22. Dezember 2013 mussten Überschwemmungsgebiete im Kreis Kronach vorläufig gesichert werden. Das forderte das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes. Aktuell sind in diesem Zusammenhang Festsetzungsverfahren im Gange.
Die Stichtage Zur Erklärung: In einem amtlichen Festsetzungsverfahren sind folgende Schritte notwendig: Ermittlung, vorläufige Sicherung, Festsetzung des Überschwemmungsgebietes. Durch die Bekanntmachung sachkundig ermittelter Überschwemmungsgebiete im Amtsblatt gelten die Areale als vorläufig gesichert. In der Folge leitet das zuständige Wasserwirtschaftsamt das Verfahren zur Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes ein. In Bayern gilt dafür eine Frist von fünf Jahren nach der vorläufigen Sicherung.
Wer ein Grundstück in Überschwemmungsgebieten besitzt, darf es nur in Ausnahmefällen bebauen. Näheres dazu gibt es auf der Webseite des Landratsamtes unter
www.landkreis-kronach.de im Sachgebiet Wasserrecht (Bereich Sicherheits- und Ordnungsrecht).
Die Behälter für Heizöl (über 1000 Liter) und wassergefährdende Stoffe müssen bis zu den folgenden Stichtagen von einem Sachverständigen geprüft werden:
Kronach 4. Juni
Haßlach 18. Juni
Rodach 2. Juli
Wilde Rodach 23. Juli
Loquitz 6. August
Taugwitz 20. August
Leßbach 29. Oktober
Steinach 19. November
Föritz 19. November