Schon nach wenigen Minuten war der erste Verhandlungstag im Prozess gegen einen Gärtner, der eine Bekannte getötet und ihre Leiche mit der Schubkarre transportiert haben soll, beendet. Weil Gutachter keine Zeit hatten, geht es erst am 29. November weiter.
Mit einem Gärtner, der seine Freundin getötet haben soll, machte das Schwurgericht am Donnerstag "kurzen Prozess": Nach nicht einmal zehn Minuten war der erste Verhandlungstag vorbei. Der wegen Totschlags angeklagte 45-Jährige, in Hof geboren, aber in Würzburg aufgewachsen, trat mit seinen uniformierten Begleitern die Rückfahrt in den Knast an. Viele Journalisten und Zuhörer, die sich mehr erwartet hatten, waren enttäuscht bis verärgert.
Weil Gutachter aus Termingründen nicht dabei sein konnten, ist in dem Prozess gestern nur die Anklageschrift verlesen worden.
Hintergrund einer heftigen Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und einer langjährigen Bekannten in deren Wohnung im Würzburger Stadtteil Heidingsfeld am Abend des 16.
April 2012 soll gewesen sein, dass der Gärtner eine neue feste Freundin hatte, während die langjährige Bekannte von einem Ausbau der Beziehung mit ihr ausgegangen war. Als der Mann die 32-Jährige, die ihn mit den Fäusten bearbeitet haben soll, mit einer Hand festhielt und mit der anderen an die Kehle fasste und zudrückte, sei die Frau, so Oberstaatsanwalt Thomas Trapp, erstickt.
Der Fall hatte überregional für Schlagzeilen gesorgt, weil der Gärtner, seit 22 Jahren beim Städtischen Gartenamt beschäftigt, nach der Tat einen Schubkarren als Leichenwagen verwendet und sein Opfer dann auf einem Acker am Stadtrand vergraben hatte.
Die Verteidigerin des Angeklagten hat das Gericht darüber informiert, dass der Gärtner, der in schwarzem Outfit vor dem Schwurgericht erschien, während der Verhandlung einen Talisman tragen möchte.
In der Justizvollzugsanstalt ( JVA) habe man ihm das untersagt. Der Vorsitzende Richter Burkard Poepperl wies darauf hin, dass er nicht für die JVA zuständig sei, im Gerichtssaal habe er jedoch nichts dagegen, dass der Angeklagte einen Glücksbringer an einem Kettchen trägt.
Die Verhandlung wird am 29. November fortgesetzt, dann soll zunächst der Angeklagte zu Wort kommen.