Fehlstart in die Ehe

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Bei einer Hochzeit im Odenwald hat ein Trauzeuge aus Würzburg im Sommer 2011 dem Bräutigam für einen Tag einen fast neuen Audi A8 mit roten Kitzinger Probefahrt-Kennzeichen "geschenkt"- sein "Traum-Auto". Ein ehemaliger Mitarbeiter eines nicht mehr bestehenden Kitzinger Autohauses, der den Gag möglich gemacht hatte, stand nun wegen Kennzeichen-Missbrauchs in Würzburg vor Gericht.


Sechs Vorstrafen hat der Angeklagte bereits mitgebracht, an der siebten ist er ganz knapp vorbeigeschrammt: Das Verfahren wird eingestellt, wenn der Autoverkäufer an die Würzburger Kinder- und Jugendfarm eine Geldbuße von 500 Euro bezahlt hat.
Er habe damals gehofft, so der Angeklagte, dass sich der Bräutigam nach der verlängerten Probefahrt vielleicht dazu entschließt, das Fahrzeug oder ein anderes zu kaufen. Über 500 Gebrauchte standen damals auf dem Firmengelände. Wegen der drohenden Insolvenz der Kitzinger Firma und weil das Fahrzeug ein Leasing-Rückläufer war, sei der Preis für den A8 damals sehr günstig gewesen. Dass er für das Überlassen des Fahrzeugs mit den Probefahrt-Kennzeichen übers Wochenende, zum Start in die Ehe, 200 Euro kassiert haben soll, wie in den Akten steht, bestritt er.


Alle möglichen Tricks

Man habe damals, so der Angeklagte, nach jedem Strohhalm, der Geld versprach, zu greifen versucht und sei den potenziellen Kunden unwahrscheinlich entgegen gekommen. So müsse man auch die Sache mit dem A8 sehen, den der Bräutigam am Hochzeitstag zur Probe fahren durfte. In der Branche werde ohnehin, auf Kundenseite, mit allen möglichen Tricks gearbeitet.
Der Trauzeuge, der den A8 nach der verlängerten Probefahrt des Bräutigams wieder auf dem Gebrauchtwagen- Parkplatz der Firma in Kitzingen abstellen und den Schlüssel in den Briefkasten werfen sollte, war am Sonntagabend vor seiner Haustüre in Würzburg von einer Polizeistreife gestoppt und wegen der roten Kennzeichen "angesprochen" worden. Da erzählte er den Beamten die Geschichte von dem Hochzeits-Geschenk mit roten Kennzeichen statt Schleife.
Dass die Sache "nicht ganz astrein" war, bezeichnete sogar der Verteidiger des Angeklagten vor dem Amtsgericht als durchaus möglich. Im Gebrauchtwagen-Handel gebe es eine Grauzone, bei der Verkäufer mitunter ein Auge zudrücken in der Hoffnung auf einen Kaufvertrag. Die Richterin wollte den Fall nicht zu "hoch hängen": Deswegen war der damalige Bräutigam aus dem Odenwald auch nicht als Zeuge geladen. Und daher haben die Prozessbeteiligten auch nicht erfahren, ob die Braut damals sauer reagierte, weil ihr Traum-Mann am Hochzeitstag möglicherweise voll auf sein Traumauto "abgefahren" ist und sie vorübergehend vernachlässigt hat.