Aufgeregt war der Familienvater nicht nur bei seinen ersten Besuchen im Bordell. Auch vor Gericht saß er wie ein "Häufchen Elend".
Zwei Mal hat ein 34-Jähriger aus Rothenburg Osteuropäerinnen in einem Bordell am Stadtrand von Würzburg aufgesucht und dort mit Falschgeld bezahlt und zwar mit "falschen Fuffzgern" aus seinem Farbkopierer. Ein Schöffengericht verurteilte den Mann, verheiratet, zwei kleine Kinder, wegen Verbreitung von Falschgeld und Betruges zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Dabei hat das Gericht in einem nicht ganz ernst gemeinten Nebensatz darauf hingewiesen, dass der Angeklagte das Tatbestandsmerkmal des "Falschgeld in den Verkehr bringen" genau genommen gleich zwei Mal erfüllt hat.
Falschgeld herstellen und verbreiten ist, auch wenn es wie in diesem Fall "nur" sieben "Scheine" waren, ein Verbrechen. Vor dem Schöffengericht saß, erkennbar nicht gespielt, ein "Häufchen Elend". Bei der Weihnachtsfeier seines Fußballvereins hätten die Kumpels erzählt, so der nicht vorbestrafte Aussiedler, dass sie sich regelmäßig Geld am Farbkopierer herstellen und das sei bisher noch nie aufgefallen. Möglicherweise, so der Angeklagte, haben die Kumpels nur auf den Putz gehauen, er habe das für Tatsache gehalten und es deswegen auch mal ausprobieren wollen.
Aufgeflogen war die Fünfziger-Produktion, weil eine der Frauen ihre Einnahmen an einem Bank-Automaten eingezahlt hatte. Laut Kripo handelte es sich bei den falschen Scheinen um gute Farben, aber insgesamt eine miserable Qualität", Das Gerät erkannte die Blüten sofort, hat Alarm geschlagen und die Kundin ist erst mal festgenommen worden. Bei der Kripo berichtete sie dann über ihre Geschäftsbeziehungen in den letzten 48 Stunden. Ergänzt durch die Überwachungskamera des Bordells, das offiziell "Termin - Wohnungen" heißt, kam man dann auf den Kunden aus Rothenburg.
Kunde konnte keine Dienstleistungen in Anspruch nehmen Angeklagt war der brave Familienvater nicht nur wegen des Falschgeldes, sondern auch wegen Betrugs. Vergebens wies er darauf hin, dass er bei den zwei Bordellbesuchen die vereinbarten sexuellen Dienstleistungen gar nicht in Anspruch nehmen konnte, weil er dafür viel zu aufgeregt war. Nach einem ausführlichen Vorgespräch habe er bei beiden Damen gesagt, dass er einen weiteren wichtigen Termin habe und vorzeitig gehen müsse. Das war, so Richter Thomas Behl, dann dennoch ein Betrug, weil die Damen ja immerhin Zeit für das Gespräch mit ihm aufgewendet und dafür Anspruch auf echtes Geld hatten.
Da der Angeklagte bereits bei der Polizei alles zugegeben und sich inzwischen sogar telefonisch bei den beiden Damen für die "Unannehmlichkeiten" entschuldigt hat, verzichtete das Gericht darauf, die Damen aus dem Bordell als Zeuginnen näher kennen zu lernen. Das Urteil ist sofort rechtskräftig geworden. Damit seine Familie nicht unter dem "in Verkehr bringen" des Falschgeldes zu leiden hat, darf der Mann eine Geldbuße von 1600 Euro in Monatsraten zu je 50 Euro abstottern. "Aber nur echte Euro", mahnte der Richter. Der Farbkopierer wurde eingezogen.