Die Opfer hatten Todesangst

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Mit Sturmhaube und Küchenmesser hat ein Kitzinger drei Mal im Spielsalon die Kasse geplündert. Es waren nicht seine ersten Überfälle dieser Art.

"Tut mir leid, was ich da gemacht habe", sagte gestern ein 23-jähriger Kitzinger vor einer Großen Strafkammer des Landgerichts in Würzburg und hat drei Überfälle gestanden - alle drei auf einen Spielsalon in der Kitzinger Kaiserstraße. Seine Erklärung: Er habe Geld gebraucht, weil er mit der Miete im Rückstand war, der Strom sei ihm schon wiederholt abgeklemmt worden und auch bei seinen Drogenlieferanten habe er Schulden gehabt. Alles in allem sei er mit knapp 15 000 Euro im Minus gewesen, trotz Arbeit "auf Montage".
Er sieht so harmlos aus, der junge Mann mit Übergewicht und Mecki-Frisur: Opfer seiner Überfälle berichten jedoch, dass sie um ihr Leben fürchteten, wenn der mit einer Sturmhaube maskierte Räuber Geld forderte und ihnen ein großes Küchenmesser an den Hals hielt. Mit dem Fahrrad ist er zum Tatort gefahren, weil er keinen Führerschein hat.
Zuvor habe er sich, so der Angeklagte, mit Alkohol und Amphetamin Mut gemacht und dann bis zu zwei Stunden, spät in der Nacht, den Spielsalon beobachtet. Tatzeit des ersten Überfalles war früh um 3.04 Uhr.
Neun Vorstrafen bringt der 23-Jährige mit, unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung von Nachtschicht-Angestellten in einer Stuttgarter Tankstelle. Dort ging er nach dem gleichen Strickmuster wie bei den Kitzinger Überfällen im Januar 2011, Mai und September 2012 vor. Als er bei seinen Großeltern in Stuttgart lebte, hat der Angeklagte, damals noch Jugendlicher, innerhalb weniger Tage eine Tankstelle zwei Mal überfallen: Spät in der Nacht, mit Küchenmesser in der Hand, mit Stichbewegungen habe er da seine Opfer durch die Tankstelle Richtung Kasse getrieben. Damals brauchte er Geld, zum Drogen Einkaufen in Amsterdam.

Opfer hatte Todesangst

Verurteilt wurde der Angeklagte damals zu drei Jahren Jugendstrafe, die er nicht voll absitzen musste. Beim ersten Überfall in Kitzingen stand er im Zusammenhang mit dem Stuttgarter Urteil noch unter Bewährung. Auch in den beiden Tankstellen-Fällen haben die Opfer von Todesangst berichtet. Einer der Männer konnte noch lange Zeit danach nachts nur bei Licht schlafen und benötigte intensive psychotherapeutische Betreuung.
Zwölf Jahre sei er alt gewesen, so der Angeklagte, als er den ersten Kontakt mit Drogen hatte. Von da an habe er "quer Beet" konsumiert, was er bekommen konnte. Bei Prozessbeginn versicherte der Angeklagte, dass er mit Fall eins der Anklage nichts zu tun habe. Nur zwei Überfälle in der Kitzinger Kaiserstraße würden auf sein Konto gehen, "ganz bestimmt". Stunden später gab er auch den dritten Überfall zu. Da hatte er angeblich einen Komplizen dabei, den Namen will er nicht preisgeben. Das war der einzige Fall, bei dem der Angeklagte das Personal mit einer Schusswaffe bedrohte.

Küchenmesser am Hals

Bei einem der Überfälle hatte der Angeklagte einem an der Theke sitzenden Gast sein großes Küchenmesser an den Hals gehalten und so die Aufsichtskraft unter Druck gesetzt, die Kasse zu öffnen. Dann musste der bedrohte Gast auch noch seinen Geldbeutel herausholen und dem Räuber die Scheine geben. Eine der überfallenen Mitarbeiterinnen der Spielothek konnte monatelang keinen Nachtdienst mehr übernehmen, eine andere konnte überhaupt nicht mehr in dem Beruf arbeiten.
Bei einem Überfall haben zwei Gäste den Räuber verfolgt: "Stehen bleiben, du Fettsack" hat einer gerufen, doch dann hatte der Räuber trotz Übergewicht die bessere Kondition und konnte entkommen. Monate später hat ihn ein Kumpel, der mit einer der Aufsichts-Frauen befreundet ist, auf eine Tasse Kaffee mit in den Spielsalon genommen, den er vorher immer nur maskiert betreten hatte. Als sie diesen Gast bediente, konnte die Frau an der Theke nicht ahnen, dass sie den Räuber vor sich hatte.

Therapie ist nicht aussichtslos

Obwohl er schon eine Langzeit-Therapie hinter sich hat und rückfällig wurde, sei eine erneute Therapie nicht aussichtslos, so der psychiatrische Gutachter. Die Straftaten stehen im engen Zusammenhang mit der Suchtproblematik des Angeklagten. Strafrechtlich sei der allerdings, wie er die Taten vorbereitet, den Tatort observiert und den Überfall ausgeführt hat, voll verantwortlich. Erbeutet hatte der Angeklagte bei seinen Überfällen auf die Spielothek knapp 3000 Euro, die Mindeststrafe für schweren Raub beträgt fünf Jahre. Die Verhandlung wird am Donnerstag, 7. März fortgesetzt.