Weißes Pulver im Handschuhfach

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Symbolbild Foto: David Ebener/dpa
Symbolbild Foto: David Ebener/dpa

Weil er unter Drogeneinfluss Auto gefahren ist, verurteilte das Amtsgericht in Haßfurt einen 27-jährigen Mann zu einer Bewährungsstrafe. Der Beschuldigte hatte Glück: Die Anklage des Handeltreibens mit Rauschgift wurde fallen gelassen.

Spätestens als der Polizist die fahrigen Bewegungen, die zittrigen Hände und die glasigen Augen des 27-jährigen Autofahrers bemerkte, wusste er Bescheid. Bei der anschließenden Blutentnahme bestätigte sich sein Verdacht: Der Fahrzeugführer stand unter Drogeneinfluss, was als Trunkenheit im Verkehr strafrechtlich verfolgt wird. Zudem wollte der Mann den Stoff veräußern, was ebenfalls strafbar ist. Das Amtsgericht in Haßfurt verhandelte am Mittwoch den Fall. Das (noch nicht rechtskräftige) Urteil lautet: fünf Monate Bewährungsstrafe plus zehn Monate Führerscheinsperre.

Die Verkehrskontrolle erfolgte am Abend des 22. Mai dieses Jahres gegen 20.30 Uhr. Der Fahrer des Opels war von Haßfurt kommend auf der B 26 nach Zeil unterwegs. Am Kreisel bog er Richtung Knetzgau ab.
Hinter ihm fuhr der Streifenwagen der Polizei.

Der Beamte am Steuer befürchtete schon das Schlimmste, als er sah, dass der vor ihm fahrende Opel zwei Mal voll auf die Gegenfahrbahn abdriftete. Der Streifenwagen überholte und mittels eingeschaltetem Warnlicht und Polizeikelle lotste der Ordnungshüter das Auto auf eine Parkbucht in Höhe der Zeiler Zuckerstraße.


Durchsuchung

Der Alkoholtest verlief negativ, aber der schon beschriebene Zustand des Kraftfahrers sprach Bände. Im Handschuhfach seines Autos fanden die Polizisten Spuren eines weißen Pulvers, und als sie ihn selber durchsuchten, kamen eine Feinwaage, ein Schnupfröhrchen und ein Plastiksäckchen mit 31,5 Gramm Amphetamin zum Vorschein. Der Opel wurde abgeschlossen und der drogenberauschte Fahrer im Polizeiwagen zur Dienststelle nach Haßfurt gebracht.

Dort gab er an, dass er das Rauschgift im Internet gekauft habe. Nachdem er den Stoff ausprobiert habe, sei ihm klar geworden, dass das nicht sein Ding sei, fügte er hinzu. Deshalb habe er versucht, das Zeug wieder loszuwerden. Aber verschenken wollte er es nicht, sondern sein "eingesetztes Kapital" wieder zurückkriegen. Zu dem Zweck sei er zum Haßfurter Bahnhof gefahren. Nach einer Weile aber habe er Muffensausen bekommen und sei unverrichteter Dinge wieder heimwärts gefahren, gab er damals zu Protokoll.

Ob er mit dieser Handlung im juristischen Sinne bereits Handel getrieben hatte, über diese Frage waren sich die Staatsanwaltschaft und das Gericht nicht einig. Für die Anklage plädierte eine Referentin auf das unter höherer Strafe stehende Handeltreiben, weil der Angeklagte erklärt hatte, dass er "mindestens seinen Selbstkostenpreis" wieder hereinkriegen wollte. Es sei lebensfremd, so sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, dass der Mann einen eventuell erzielten Gewinn nicht eingestrichen hätte.


Auf Bewährung

Strafrichterin Ilona Conver aber blieb bei der - ebenfalls verbotenen - Veräußerung des Betäubungsmittels. Das Urteil fiel ziemlich milde aus, weil sich der Beschuldigte bislang nichts zuschulden kommen ließ. Aufgrund einer positiven Sozialprognose wird die verhängte Freiheitsstrafe zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, bevor sie ganz erlassen werden kann. Mit den Worten "Ich hoffe, dass Sie nach diesem Experiment die Schnauze voll haben", entließ die Richterin den Verurteilten.