Unwahrheit bringt Geldbuße ein

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Symbolfoto: Christopher Schulz
Symbolfoto: Christopher Schulz

Wegen einer Falschaussage wurde ein Zeuge zum Angeklagten. Der 21-Jährige hatte zwei junge Männer als üble Schläger beschuldigt. Später nahm er seine Darstellung zurück und bekam jetzt die Quittung vom Amtsgericht Haßfurt.

Wenn man als Zeuge von der Polizei vernommen wird oder gar im Gericht aussagen muss, ist man gut beraten, sich strikt an die Wahrheit zu halten. Ansonsten kann es leicht passieren, dass man selber auf der Anklagebank landet. Genau so kam es für einen 21-jährigen Arbeiter, dem der Staatsanwalt eine falsche Verdächtigung vorwarf. Der Heranwachsende kassierte bei einem Prozess vor dem Jugendgericht am Amtsgericht Haßfurt dafür eine - mittlerweile rechtskräftige - Jugendstrafe in Form einer Geldauflage von 600 Euro, die er bis spätestens 15. Februar 2016 an den Jugendhilfefonds Haßberge zahlen muss.

Es war am 11. August 2014, als der damals 20-jährige Bursche auf der Polizeidienststelle in Ebern zu einer Schlägerei befragt wurde. Laut damaligem Protokoll wollte er gesehen haben, wie zwei jugendliche Schläger auf einen bereits am Boden liegenden Mann mit den Füßen eintraten.
Die Tritte, so lautete seine Aussage, seien sogar in Richtung des Kopfes gegangen.


Zeuge nimmt Aussage zurück

Aufgrund dieser Angaben leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen die beiden Verdächtigen wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Totschlags ein. Es kam schließlich fast ein Jahr später, es war der 10. August 2015, zu einer öffentlichen Hauptverhandlung vor dem Haßfurter Amtsgericht. Bei diesem Termin fiel der Hauptbelastungszeuge um und erklärte, bei den Eberner Polizisten gelogen zu haben. Ergo musste die Anklagebehörde die Ermittlungen gegen die zwei angeblichen Schläger einstellen.

Staatsanwalt Ralf Hofmann wollte wissen, warum er zuerst gelogen und damit zwei Personen fälschlicherweise beschuldigt hatte. "Ich war sehr nervös und wollte einfach meine Ruhe haben", behauptete der Arbeiter. Obwohl diese Erklärung nicht besonders einleuchtend und plausibel klang, blieb sie im Raum stehen. Die Wahrheit kennt letztendlich nur der Mann selbst, der diesmal nicht als Zeuge, sondern als Angeklagter vor dem Kadi stand. Und als Angeklagter darf man nach deutschem Recht schweigen oder die Unwahrheit sagen, ohne dass man dafür bestraft werden kann.


Grundlage für Gerichtsverfahren

Der Staatsanwalt Ralf Hofmann unterstrich nochmals, wie wichtig es ist, dass Zeugen die Wahrheit sagen. Oftmals sind sie die einzigen Beweismittel, auf die sich ein Urteil stützt. Falschaussagen - ob bei der Polizei oder vor Gericht - können andere Menschen ins Unglück stürzen. Deshalb werden sie auch hart bestraft. In seinem Plädoyer sprach er sich dafür aus, den Beschuldigten nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen. Der Vertreter der Anklagebehörde hielt eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Euro, also 1800 Euro, für angemessen.

Doch Jugendrichter Martin Kober ging zugunsten des Angeklagten davon aus, dass zumindest zum Tatzeitpunkt sogenannte Reifeverzögerungen vorlagen. Dies rechtfertigt die Anwendung des wesentlich milderen Jugendstrafrechts. Abschließend gab er dem Verurteilten den Rat: "Wenn Sie wieder mal als Zeuge befragt werden, bleiben Sie bei der Wahrheit, dann kriegen Sie keinen Ärger!"