Das Amtsgericht in Haßfurt verurteilte einen 24-jährigen Mann wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 500 Euro. Als die Freundschaft zu einer 19-Jährigen zerbrach, gab es heftige Worte und Taten.
Dass unschöne Szenen auftreten, wenn eine Beziehung endet, kommt ziemlich oft vor. Manchmal eskaliert die Situation dermaßen, dass die Polizei gerufen wird und die ganze Sache bei der Justiz landet. Ein derartiger Vorfall führte zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht in Haßfurt. Angeklagt war ein 24-Jähriger. Der junge Mann wurde wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt.
Die Vorgeschichte: Bei einem Konzert im Sommer 2014 hatten sich der Angeklagte und die damals 19-Jährige kennengelernt. Beide wohnten im nördlichen Landkreis Haßberge und bald ging er in ihrer Wohnung ein und aus. Es gab eine unbeschwerte Zeit des Glücks, in der der junge Mann nicht nur bei seiner Freundin übernachtete, sondern auch zum gemeinsamen Essen dort war, duschte und seine Klamotten in den Kleiderschrank hängte.
Urlaub in Rom
Im Frühjahr
dieses Jahres verbrachte das Paar sogar einen einwöchigen Urlaub in Rom. Für ihn war da die Welt noch in Ordnung, sie bewertet diese Zeit im Nachhinein schon als verkorkst.
Von da an ging die Beziehung jedenfalls nicht mehr gut. Am 30. März baute sie am Steuer seines Autos einen selbstverschuldeten Unfall mit Totalschaden. Da er ab und zu ein Fahrzeug brauchte, bot sie ihm an, dass er bei Bedarf auf ihren Wagen zurückgreifen dürfe.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt, so sagte die 19-Jährige als Zeugin vor Gericht, hatte sie die Beziehung abgehakt, aber "er wollte es einfach nicht akzeptieren". Immer wieder habe er ihr Vorwürfe gemacht und zur Rede gestellt. Einmal, erinnerte sie sich, als sie um 12 Uhr nachts heimkam, bestand er darauf, dass sie sich entschuldigt. Offensichtlich verdächtigte er sie, dass sie ihn mit einem ehemaligen Schulfreund hinterging.
Zum Eklat kam es dann heuer am 1. Mai.
Da war der Angeklagte schon geladen, weil er das Auto des Bekannten vor dem Haus seiner Herzensdame stehen sah. Mit der Begründung, seine Klamotten holen zu wollen, drang er in die Wohnung. Dort, so die junge Frau, überschüttete er sie mit Vorwürfen und pflanzte sich ungebeten aufs Sofa, um die Sache auszudiskutieren. Daran hatte sie aber partout kein Interesse und forderte ihn auf, sein Zeug zu packen und zu gehen. Um ihren Worten Nachdruck zu verleihen, legte sie ihm den mitgebrachten Helm und die Handschuhe vor die Tür.
Und als er immer noch nicht daran dachte, das Feld zu räumen, habe sie versucht, ihn zur Tür hinauszudrängen oder zu schubsen. Daraufhin habe er sie dermaßen fest am Arm gepackt und ihr Handgelenk verdreht, dass sie vor Schmerzen zu weinen anfing. Als er sie endlich losließ, rief sie mit ihrem Handy bei der Polizei an.
Zu guter Letzt beschimpfte er sie als Schlampe und zog mit den Worten "Dich mach ich fertig!" von dannen.
Nicht vorbelastet
Amtsrichterin Ilona Conver hielt dem Angeschuldigten zugute, dass er keinerlei Vorstrafen hat und dass es keine gravierende Verletzung gab. Gleichwohl machte sie ihm unmissverständlich klar, dass er hätte gehen müssen, als er dazu aufgefordert wurde. Ob der Verurteilte die Strafe akzeptiert oder Berufung einlegt, blieb offen.
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