Ein 47-Jähriger schubste einen Jugendlichen rabiat und kassierte für diese Körperverletzung eine Geldstrafe. Der Mann ist kein unbeschriebenes Blatt.
Dass der Angeklagte (47) an dem fraglichen Abend nach eigenen Angaben acht bis zehn Bier getrunken hatte, war für Staatsanwalt Arno Ponnath kein Grund für eine Strafmilderung.
Mit Blick auf dessen Vorstrafen - bereits vier Mal stand der Mann wegen Trunkenheit im Verkehr vor dem Kadi - sprach er ihn direkt an: "Sie wissen doch, welche Wirkung der Alkohol auf Sie hat!"
17-Jährigen zu Boden gestoßen
Weil der Erwachsene vor einer Jugendhütte nachts um vier Uhr einen 17-jährigen Auszubildenden zu Boden gestoßen und damit an der Hand verletzt hatte, wurde er nun wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 26 Euro, also zu insgesamt 2600 Euro verurteilt.
Die Anzahl der verhängten Tagessätze beschreiben die eigentliche Strafzumessung und zeigt in diesem Falle die Schwere der Strafe an. Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen werden nicht ins Führungszeugnis aufgenommen; in mehr Tagessätzen drückt sich eine Vorstrafe aus - die würde der 47-Jährige mit dieser Geldstrafe erhalten, sollte das Urteil rechtskräftig werden.
Der Vorfall trug sich vor fast einem Jahr in der Nacht auf den 1. März 2015 zu. In seiner Einlassung schilderte der gelernte Bauschreiner, was aus seiner Sicht damals passiert war. Demnach sei sein jüngster Sohn im Laufe des Abends von der besagten Fete heimgekommen und habe sich beklagt, dass er von den anderen drangsaliert worden sei. Da dies, so der Beschuldigte weiter, nicht zum ersten Mal vorgekommen sei, ging er spätnachts zu der Jugendhütte, um die Anwesenden zur Rede zu stellen.
Verbale Auseinandersetzung
Bei dem Häuschen angekommen, verlief die verbale Auseinandersetzung erst einmal zwar nicht harmonisch, aber doch nicht gleich gewalttätig. Der Sohn des Angeklagten, der sich zuhause ausgeweint hatte, hatte versehentlich einen Fensterflügel an den Kopf bekommen, berichtete eine der jungen Frauen, die damals dabei war, dem Gericht. Nachdem das geklärt war, ließ sich der Angeklagte eine weitere Flasche Bier geben - und kurze Zeit später kam es offenbar zu einem Streit über die Bezahlung.
Was sich dann wie genau zugetragen hat, kann heute keiner mehr sagen, jedenfalls packte der Mann irgendwann vor der Tür ein eher schmächtiges Bürschchen und warf ihn mit Wucht zu Boden, wobei der sich die Hand aufschürfte. Nach Erinnerung der anderen Jugendlichen stand er unter Schock und war "völlig fertig", als er wieder in den Partyraum zurückkam und von den anderen beruhigt wurde.
Durch Handy-Licht provoziert
Dann fiel auch noch das Licht aus, und die Teenager leuchteten mittels ihrer Handys in die Umgebung. Davon wiederum fühlte sich der Ältere provoziert, weil er dachte, dass er fotografiert oder gefilmt werde. Wild und unkontrolliert schlug er nun mit den Füßen nach den Mobiltelefonen, traf einen jungen Maurer an der Hüfte und schrie: "Ich schlag' euch mit einer Hand alle tot!"
Anklagepunkt fallengelassen
Da es, wie Verteidiger Stefan Böhmer zu bedenken gab, dieser Äußerung ganz offensichtlich an Ernsthaftigkeit mangelte, wurde der Anklagepunkt wegen Bedrohung in der Verhandlung am Freitag in Haßfurt fallengelassen.
Trotzdem forderte der Vertreter der Anklage in seinem Plädoyer ein "klares Signal" gegen den schlagfertigen Handwerker, dem er zudem vorwarf, als Erwachsener einer Jugendgruppe gegenüber in keiner Weise seiner "gesellschaftlichen Verantwortung" gerecht geworden zu sein. Strafrichterin Ilona Conver reduzierte in ihrem noch nicht rechtskräftigen Urteil das vom Staatsanwalt geforderte Strafmaß von 120 Tagessätzen geringfügig nach unten.